Barrierefreiheit, Schulbegleitungen und Nachteilsausgleich an inklusiven Schulen der Sekundarstufe I
Schlagwörter:
angemessene Vorkehrungen, Inklusive Bildung, UN-BehindertenrechtskonventionAbstract
Eine Anforderung der UN-Behindertenrechtskonvention lautet, angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen zu treffen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung zu gewährleisten. Im Schulkontext betrifft dies die Umsetzung von Barrierefreiheit, Unterstützung einzelner Schüler*innen durch Schulbegleitungen und den Anspruch auf Nachteilsausgleich. Wie diese Anforderung im Schulkontext umgesetzt wird, wurde bislang wenig untersucht. Gleichfalls ist ungeklärt, inwiefern die Umsetzung an Einzelschulen mit dem Aufkommen an Schüler*innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen und der Erfahrung der Schule mit inklusiver Bildung zusammenhängt. Diese Zusammenhänge stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags. Datengrundlage bildet die bundesweite Studie „Inklusion in der Sekundarstufe I in Deutschland – INSIDE“, in der an N = 167 Schulen Informationen zu den verschiedenen Vorkehrungen auf Schul-, Klassen- und Schüler*innenebene erhoben wurden. Die Befunde werden mit Blick auf die Umsetzung von Inklusion diskutiert.
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Copyright (c) 2023 Lena Külker, Cornelia Gresch
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