Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Fristen – Ein Überblick

Autor/innen

  • Maike Gattermann-Kasper

Schlagwörter:

Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Datenerhebung „beeinträchtigt studieren“, Nachteilsausgleich bei Lehrveranstaltungen, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, Nachteilsausgleiche bei Fristvorgaben für den Studienverlauf, Voraussetzungen für N

Abstract

Das deutsche Hochschulsystem ist durchaus „inklusiv“ angelegt, da unabhängig vom Vorliegen von Beeinträchtigungen alle Studierenden formal Zugang zu den gleichen Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben. Die Anwendung der für alle geltenden Regelungen kann jedoch für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit zu erheblichen Nachteilen oder Erschwernissen führen. Für diese Gruppe werden daher seit vielen Jahren insbesondere bei Prüfungsbedingungen durch einzelfallbezogene Anpassungen chancengleich gestaltet („Nachteilsausgleich“). Der Beitrag gibt auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben und eigener praktischer Erfahrungen einen Überblick über das Thema „Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Fristvorgaben“ für Studierende mit Beeinträchtigungen. Dafür wird zuerst die Gruppe „Studierende mit Beeinträchtigungen“ skizziert. Danach folgt eine Einordnung des Konzepts „Nachteilsausgleich“ vor dem Hintergrund der UN-BRK. Darauf aufbauend werden dann ausführlich Grundlagen, Voraussetzungen, Verfahren und Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen und Fristvorgaben dargestellt. Unter Bezug darauf erfolgt die Darstellung von Grundlagen und Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei Lehrveranstaltungen.

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Veröffentlicht

02.06.2014

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Rubrik

Artikel

Zitationsvorschlag

Gattermann-Kasper, M. (2014). Nachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen bei Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Fristen – Ein Überblick. Zeitschrift für Inklusion, 1-2. https://inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/213