Österreich
Abstract
Den bildungspolischen Sprecher/-innen der im österreichischen Nationalrat vertretenen Fraktionen wurden folgende Fragen gestellt:1. Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen präzisiert die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen und ihre ungehinderte Teilhabe für alle Lebensbereiche. In welchem Bereich, in welchen Bereichen sehen Sie für Österreich besonderen Entwicklungsbedarf?
2. In Artikel 24 der Konvention werden im englischen Text die Staaten zur Entwicklung eines „inclusive education system at all levels“ verpflichtet. Wie stehen Sie zu dieser Verpflichtung und welche Unterschiede sehen Sie zum „integrativen Bildungssystem“, wie es in der deutschsprachigen Übersetzung heißt?
3. Wie schätzen Sie die bisherige Entwicklung diesbezüglich ein und welche Veränderungen sehen Sie in Österreich im Hinblick auf ein inklusives Bildungssystem als besonders dringend an?
4. Welche Entwicklungen werden/würden Sie als Regierungsverantwortliche anstreben und welche Vorhaben werden/würden Sie in der gegenwärtigen bzw. in der nächsten Legislaturperiode konkret realisieren?
5. In Österreich ist im § 8a SchuPflG das Wahlrecht der Eltern auf schulische Integration ihres beeinträchtigten Kindes gesetzlich verankert. Im Nationalen Bildungsbericht wird aufgezeigt, dass dieses Wahlrecht eher Fiktion ist (Band 2, S. 88, These 7). Wie sollen ihrer Meinung nach in der Zeit bis zur Etablierung eines inklusiven Bildungssystems die Interessen der Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung stärker berücksichtigt werden?