Schleswig-Holstein

Autor/innen

  • Stellungnahmen der Parteien zur UN Konvention

Abstract

Den bildungspolischen Sprecher/-innen der im Landtag vertretenen Parteien wurden folgende Fragen gestellt:

1. Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen präzisiert die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen und ihre ungehinderte Teilhabe für alle Lebensbereiche. In welchem Bereich, in welchen Bereichen sehen Sie für Deutschland besonderen Entwicklungsbedarf?

2. In Artikel 24 der Konvention werden im englischen Text die Staaten zur Entwicklung eines „inclusive education system at all levels“ verpflichtet. Wie stehen Sie zu dieser Verpflichtung und welche Unterschiede sehen Sie zum „integrativen Bildungssystem“, wie es in der deutschsprachigen Übersetzung heißt?

3. Wie schätzen Sie die bisherige Entwicklung diesbezüglich ein und welche Veränderungen sehen Sie in Ihrem (Bundes-)Land im Hinblick auf ein inklusives Bildungssystem als besonders dringend an?

4. Welche Entwicklungen streben Sie an und was werden Sie in der gegenwärtigen bzw. in der nächsten Legislaturperiode realisieren?

5. Einzelne Eltern, das erfahren wir, werden den Klageweg beschreiten, um das Individualrecht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bzw. ihren Eltern auf den Besuch der allgemeinen Schule durchzusetzen. Wie werden Sie in der Zeit bis zur Etablierung eines inklusiven Bildungssystems die Interessen dieser Eltern berücksichtigen?

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Veröffentlicht

26.10.2009

Ausgabe

Rubrik

Stellungnahmen der Parteien zur UN Konvention

Zitationsvorschlag

UN Konvention, S. der P. zur. (2009). Schleswig-Holstein. Zeitschrift für Inklusion, 3(2). https://inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/167