Der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich

Autor/innen

  • Marianne Schulze Büro des Monitoringausschusses

Abstract

Österreich hat, den Vorgaben der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen folgend, ein Überwachungsgremium eingerichtet. Die Geschäftsordnung sieht unter anderem vor, dass der sogenannte Monitoringausschuss Beschwerden von Individuen behandeln und Stellungnahmen abgeben kann. Die Behandlung der ersten Beschwerden hat bereits begonnen.

Downloads

Veröffentlicht

26.10.2009

Ausgabe

Rubrik

Artikel

Zitationsvorschlag

Schulze, M. (2009). Der unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Zeitschrift für Inklusion, 3(2). https://inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/163