Die neue Konvention stärkt das Recht auf Bildung aller Menschen!

Autor/innen

  • Arnold Köpcke-Duttler

Abstract

Nach einem   interkulturellen Blick auf den Begriff der Inklusion wird das Fundament der   neuen Behindertenrechtskonvention expliziert: die Menschenwürde. Anregungen von   Martha Nussbaum „Capability Approach“ und philosophische Kontroversen über die   Menschenrechte (Ernst Tugendhat) zeigen die Verletzbarkeit der menschlichen   Würde und die Notwendigkeit sozialer Teilhaberechte, weltweiter sozialer   Gerechtigkeit auf. Anschließend wird die Begründung des Menschenrechts auf   inklusive Bildung aus der Universalität der menschlichen Würde heraus erläutert,   wobei dieses Menschenrecht als personales und zugleich soziales gesehen wird. In   dem Kapitel „Gerechtigkeit“ wird verdeutlicht, dass sie sich auflehnt gegen den   Vorrang der Starken und Gesunden, gegen das Recht der Stärkeren, gegen eine   Ökonomisierung des Sozialen insgesamt. Gemeinschaft und Leben in Teilhabe beugen   sich nicht jener Ökonomisierung des Sozial- und Gesundheitswesens, die immer   wieder Prozesse der Exklusion hervorbringt. So wird die neue   Menschenrechts-Konvention gedeutet als Aufruf zur Erwürdigung in Gegenseitigkeit   und zu einer menschlichen Bildung.

Autor/innen-Biografie

  • Arnold Köpcke-Duttler
    Rechtsanwalt und Diplom-PädagogeProf. Dr. Köpcke-DuttlerBernhard-Fischer-Straße 897340 MarktbreitTel. und Fax: 0 93 32 / 59 25 12

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Veröffentlicht

26.10.2009

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Artikel

Zitationsvorschlag

Köpcke-Duttler, A. (2009). Die neue Konvention stärkt das Recht auf Bildung aller Menschen!. Zeitschrift für Inklusion, 3(2). https://inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/160