Die „Behindertenrechtskonvention“ in Kraft! - Ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Deutschland?!

Autor/innen

  • Monika Schumann KHSB Berlin

Abstract

Im März 2009 ist in Deutschland das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen (kurz „Behindertenrechtskonvention“) in Kraft getreten. Mit diesem Vertragswerk verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Durchsetzung der Menschen- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung ihrer Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Im Artikel 24 wird das Recht auf inklusive Bildung festgeschrieben, das im deutschen Sprachraum jedoch fälschlicherweise als „integrative Bildung“ umgedeutet wird. Wie die aktuellen Bildungsstatistiken zeigen, ist aber selbst diese im deutschen Erziehungs- und Bildungssystem nur unbefriedigend realisiert. Dennoch hat der Prozess der Implementierung der Konvention unwiderruflich begonnen und birgt viele zukünftige Herausforderungen, die abschließend in einer Vision eines Gesamtkonzepts inklusiver Bildung gebündelt werden.

Autor/innen-Biografie

  • Monika Schumann, KHSB Berlin
    Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Köpenicker Allee 39 – 57 10 318 Berlin

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Veröffentlicht

26.10.2009

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Rubrik

Artikel

Zitationsvorschlag

Schumann, M. (2009). Die „Behindertenrechtskonvention“ in Kraft! - Ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Deutschland?!. Zeitschrift für Inklusion, 3(2). https://inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/158