Call for Papers: "Sexualisierte Gewalt in der Schule - Ausschluss als Risikofaktor"
Das Themenheft bündelt Beiträge, die in ihrer Gesamtheit sexualisierte Gewalt in Schulen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und insbesondere auch systemische Ermöglichungsstrukturen, wie Ausschluss, unterschiedliche Formen ungleicher Machtverhältnisse in Organisationen sowie Nichtthematisierung analysieren. Übergreifend sollen Aspekte zur Verbindung von sexualisierter Gewalt und Inklusion diskutiert werden.
Entstehungszusammenhang – Kontext
Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung, Bildung, Partizipation und Mitsprache an Themen, die sie betreffen (UNICEF, 1989; UN, 2006). Gleichzeitig geht die WHO davon aus, dass statistisch in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Schüler*innen von sexualisierter Gewalt betroffen sind (Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM, 2025a). So werden seit 2010 auch in pädagogischen Institutionen vermehrt Fälle von sexualisierter Gewalt aufgedeckt (z.B. Odenwaldschule, Canisius-Kolleg in Berlin, Klosterinternat Ettal, Benediktinerstift Kremsmünster) (Keupp et al., 2013; Keupp et al., 2017; Keupp et al., 2019; UKASKM 2025a). Besonders hervorzuheben ist dabei die erhöhte Risikolage für von Ausschluss betroffene Schüler*innen – insbesondere Mädchen, jüngere Kinder sowie Schüler*innen mit zugeschriebenen sonderpädagogischem Förderbedarf – die in marginalisierenden Kontexten aufwachsen, Betroffene von sexualisierter Gewalt zu werden (u.a. Chodan et al., 2021, 139ff.; Glaser et al., 2025; Keupp & Mosser, 2018; Schröttle et al., 2012). Intersektionale Verschränkungen von Marginalisierungen verstärken diese Vulnerabilität zusätzlich (vgl. Bienstein et al. 2019). Unterschiedliche Studien weisen zudem darauf hin, dass neben Marginalisierung insbesondere auch strukturelle und systemische Faktoren wie asymmetrische Machtstrukturen in Hinblick auf Artikulations- und Wissensmacht (z.B. fehlende Sexualbildung), Abhängigkeitsverhältnisse, fehlende Akzeptanz und Anerkennung sexueller Selbstbestimmung, institutionalisierte Strukturen des Verdeckens und die Konstruktion von vermeintlicher Abweichung Risikolagen darstellen, die tatermöglichend wirken (siehe zusammenfassend: Schäfer et al., 2026, i. Dr.).
Angesichts dieser Risikolagen gibt es gleichwohl zahlreiche Bemühungen um Aufdeckung, Aufarbeitung und Prävention. So wurde u.a. auf Bundesebene eine Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs eingesetzt (UKASKM 2025b), welche wiederum die Empfehlung formulierte, Schutzkonzepte – in Anknüpfung an das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz, BKiSchG, 2012) – auch an Schulen verbindlich und partizipativ mit Schüler*innen einzuführen (UKASKM, 2025a; KMK 2023). Die Umsetzung dieser Schutzkonzepte liegt in der Verantwortung der Bundesländer und es zeigen sich heterogene Umsetzungsstrategien.*
Gleichzeitig kommt damit die curriculare Verankerung von Schutzkonzepten und in diesem Zusammenhang auch inklusive Sexualbildung im Lehramt wieder mehr in den Fokus des wissenschaftlichen Diskurses (Urban et al., 2022; Drinck et al., 2020). Trotz dieser Erkenntnisse und der gesetzlichen Verankerung von Inhalten im Kontext von Sexualbildung in den unterschiedlichen Lehrplänen (KMK 1968), gibt es bislang keine verbindliche curriculare Verankerung des Themenkomplexes zu sexualisierter Gewalt in der Schule, zum Beispiel innerhalb des Lehramtsstudiums oder innerhalb von Fort- und Weiterbildung (Siemoneit, 2022). Bei systematischer Betrachtung der weitreichenden Erkenntnisse und Initiativen wird deutlich, dass das Thema sexualisierte Gewalt in Schulen nicht nur auf konzeptioneller Ebene relevant ist, sondern darüber hinaus im Systemzusammenhang als Schulentwicklungsaufgabe auch und insbesondere im Kontext von Inklusion verhandelt werden muss. Dabei geht es um die Ebenen der Strukturen, Kulturen und Professionalisierung (Esslinger-Hinz, 2010), wobei die Kulturveränderung zentral erscheint: weg von einer Kultur des Schweigens, hin zu einer Kultur des Hinschauens und Hinhörens (Schäfer & Bengel, 2026, i. Dr.). Dabei ist auch der Aspekt der Zugehörigkeit (Kova? & Vaala, 2019; Slee, 2019) zentral, da sich bei marginalisierten Gruppen – wie oben bereits dargelegt – Exklusion, im Sinne von Ausschluss aus gesellschaftlichen Räumen, besonders stark beobachten lässt und damit eine erhöhte Risikolage besteht.
Zudem stellt der Zwischenbericht der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASKM, 2019) zur Initiative „Geschichten, die zählen“ fest, dass insbesondere „männliche Betroffene, unter-30-Jährige, Menschen mit Migrationshintergrund, mit verschiedenen religiösen Hintergründen, in Armutslagen“ (UKASKM, 2019: 85) und „Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen“ aufgrund von “Mangel an Ressourcenmacht, Artikulationsmacht, Wissensmacht und Positionsmacht” (UKASKM, 2019: 43) nicht im erwarteten Ausmaß erreicht werden konnten. Dies macht deutlich, dass Aufdeckung und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt durch unterschiedliche Machtstrukturen, u. a. Artikulationsmacht oder mangelnde Glaubwürdigkeit verhindert wird (Schäfer & Bengel, 2026, i. Dr.; Schäfer et al., 2026, i. Dr.). Hier setzt das Themenheft Sexualisierte Gewalt in der Schule – Ausschluss als Risikofaktor an:
Das Themenheft bringt Beiträge zusammen, die das Thema sexualisierter Gewalt in Schulen aus theoretischer, empirischer und konzeptueller Perspektive aufgreifen. Im Mittelpunkt stehen systemische Ermöglichungsstrukturen – insbesondere Ausschluss, ungleiche Machtverhältnisse und Nichtthematisierung – sowie die Verschränkung von Struktur, (Kommunikations-)Kultur und Lehrkräfteprofessionalisierung im Sinne einer inklusiven Schulentwicklung.
1 Während Berlin seit 2021, Hessen seit 2022, Mecklenburg-Vorpommern seit 2020/21, das Saarland seit 2024 sowie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen seit 2025 bzw. 2026 verbindliche Regelungen eingeführt haben, gibt es auch Bundesländer, wie Sachsen oder Sachsen-Anhalt, die lediglich auf die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der UBSKM verweisen (UBSKM, 2026).
Thematisch sollten sich die Beiträge an folgenden Schwerpunkten orientieren:
- Ausschluss als Risikofaktor für sexualisierte Gewalt (z.B. Unterbringung in ausschließenden Einrichtungen, marginalisierte Gruppen, Peer-Gewalt)
- Strukturelle Aspekte, die Zugehörigkeit im Sinne von Inklusion verhindern (z.B. Macht, Hierarchie, fehlende Partizipation von Schüler*innen in schulischen Organisationen)
- Kulturelle Aspekte im Kontext sexualisierter Gewalt (z.B. Alterität und Fähigkeitsordnung, systematisches Verschweigen, Disclosure, Zuschreibung von Asexualität, patriarchal geprägte Familienkonstellationen)
- Professionalisierung als Präventionsstrategie (z.B. Lehrkräftebildung, Umsetzung von Schutzkonzepten, inklusive Sexualbildung im Lehramt)
- Aufdeckung und Aufarbeitung (z.B. im Kontext von Inklusion, mit Fokus auf Marginalisierung)
Angaben zur Einreichung
Bitte reichen Sie Ihr Abstract (max. 5000 Zeichen exklusive Literatur) bis zum 1. August 2026 bei Lea Schäfer (lea.schaefer@ph-gmuend.de) ein. Eine Rückmeldung über die Annahme des Beitrags erhalten Sie bis Mitte September 2026. Die fertigen Manuskripte (50.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Literatur) reichen Sie bitte bis zum 08. Januar 2027 ein.
Double-(Blind)-Peer-Review-Verfahren durch Herausgebende und Autor*innen des Bandes.
Um die wissenschaftliche Qualität zu sichern, setzen wir auf ein kollegiales Verfahren. Wir werden jeder einreichenden Autorin bzw. jedem Autor einen Beitrag zur Begutachtung zuweisen.
Finale Überarbeitung bis Mai 2027, Veröffentlichung Ausgabe 2/2027
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Lea Schäfer (lea.schaefer@ph-gmuend.de).
Literatur
Bienstein, P.; Urbann, K.; Scharmanski, S. & Verlinden, K. (2019). Prävention sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Eine Fortbildung für Förderschullehrer/innen. In A. Henningsen et al. (Hrsg.). Sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten. Aktuelle Forschungen und Perspektiven (S. 211–230), Springer.
Chodan, W., Häßler, F., & Reis, O. (2021). Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen: Erweiterter Forschungsstand seit 2014 und praktische Konsequenzen. Zeitschrift für Sexualforschung, 34(3), 137–151.
Committee on the Rights of the Child. (2006). General Comment No. 8: The right of the child to protection from corporal punishment and other cruel or degrading forms of punishment (arts. 19; 28, para. 2; and 37, inter alia) (U.N. Doc. CRC/C/GC/8). https://www.refworld.org/legal/general/crc/2007/en/41020
Drinck, B., Voß, H., Wienholz, S., Urban, M., & Lache, L. (2020). SeBiLe – Sexuelle Bildung für das Lehramt. Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis 65(3), 122–124. ZfI - Zeitschrift für Inklusion, 25/2-2027 https://www.inklusion-online.net
Esslinger-Hinz, I. (2010). Schlüsselkonzepte von Schulen: Eine triangulierte Untersuchung zur Bedeutung der Schulkultur an Grundschulen. Klinkhardt.
Glaser, E., Thole, F. & Grommé, E. (2025). Sexualisierte Gewalt in der Schule. Beltz Juventa.
Keupp, H. & Mosser, P. (2018). Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an behinderten Menschen in Institutionen. In Gemeinsam Leben 1, 37–45.
Keupp, H.; Straus, F.; Mosser, P.; Gmür, W. & Hackenschmid, G. (2013). Sexueller Missbrauch, psychische und physische Gewalt im Internat der Benediktinerabtei Ettal. IPP.
Keupp, H., Straus, F., Mosser, P., Gmür, W. & Hackenschmied, G. (2017). Schweigen – Aufdeckung – Aufarbeitung: Sexualisierte, psychische und physische Gewalt im Benediktinerstift Kremsmünster. Springer.
Keupp, H., Mosser, P., Busch, B., Hackenschmied, G., & Straus, F. (2019). Die Odenwaldschule als Leuchtturm der Reformpädagogik und als Ort sexualisierter Gewalt. Springer.
Kovac, V. B. & Vaala, B. L. (2019). Educational inclusion and belonging: A conceptual analysis and implications for practice. International Journal of Inclusive Education, 25(10), 1205–1219.
Schäfer, L. & Bengel, A. (2026 i.Dr.). Epistemische Ungerechtigkeit und sexualisierte Gewalt in der Schule. Bedingungen einer inklusiven Schutzkonzeptentwicklung. In F. Schindler (Hrsg.), Transitionen in Bildungsverläufen. Klinkhardt.
Schäfer, L.; Gasterstädt, J. & Hackbarth, A. (i.Dr.; 2026). Sexualisierte Gewalt im Kontext gesellschaftlicher Marginalisierung: Reflexionen aus Perspektive einer inklusiven Pädagogik, In L. Bächler et al. (2026), Inklusion – Bildung – Transformation (S. 171–177), Klinkhardt.
Schröttle, M., Hornberg, C., Glammeier, S., Sellach, B., Kavemann, B., Puhe, H. & Zinsmeister, J. (Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung [IFF], Universität Bielefeld, im Auftrag des BMFSFJ) (2011/2012). Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen in Deutschland. https://pub.uni-bielefeld.de/download/2528934/2645954/Lebenssituation-und-Belastungen-von-Frauen-mit-Behinderungen-Kurzfassung.pdf
Siemoneit, J. K. M. (2022). Zur Situation der sexuellen Bildung von Lehrer*innen an Universitäten. In M. Urban, S. Wienholz & L. Lache (Hrsg.), Sexuelle Bildung als Qualitätsmerkmal von Schule – Konsequenzen für die Qualifizierung des erwachsenen Personals (S. 47–54). Psychosozial Verlag.
Slee, R. (2019). Belonging in an age of exclusion. International Journal of Inclusive Education, 23(9), 909–922.
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) (1968). Empfehlungen zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Oktober 1968). https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/4WWV47ORCGK77JH5NDNSYO3VE5PNUMJM
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) (2023). Kinderschutz in der Schule. Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen. KMK.
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) (2019). Geschichten die zählen: Band I: Fallstudien zu sexuellem Kindesmissbrauch in der Evangelischen und katholischen Kirche und in der DDR. Springer.
UBSKM (2026). Schutzkonzepte. https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte
Bengel & Schäfer: Sexualisierte Gewalt in der Schule – Ausschluss als Risikofaktor www.inklusion-online.net
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASKM). (2025a). Aufarbeitungsberichte zum Thema sexueller Kindesmissbrauch. https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/Aufarbeitungsberichte_Aug_2024.pdf
UKASKM (2025b). Sexueller Kindesmissbrauch und Schule. https://www.aufarbeitungskommission.de/themen-erkenntnisse/schule/
United Nations (UN) (2006). Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol. https://social.desa.un.org/issues/disability/crpd/convention-on-the-rights-of-persons-with-disabilities-crpd
United Nations Children’s Fund (UNICEF). (1989). Convention on the Rights of the Child. United Nations. https://www.unicef.org/child-rights-convention/convention-text
Urban, M., Wienholz, S., & Lache, L. (2022). Sexuelle Bildung als Qualitätsmerkmal von Schule – Konsequenzen für die Qualifizierung des erwachsenen Personals.
