Hendrik Trescher, Peter Nothbaum:Institutionalisierte Lebensbedingungen und die Frage nach Inklusion in Zeiten von Corona.

Abstract: Die Corona-Pandemie hat im Kontext des institutionalisierten Lebens für Menschen mit geistiger Behinderung massive Strukturprobleme und -funktionszusammenhänge in geschlossenen Wohnsettings offengelegt. Wie eine Disruption stellt sie bestehende Strukturrahmen in Frage und stört innerinstitutionelle Routinen, welche entsprechend kurzfristig anders funktionieren müssen. Dies ist hochgradig krisenhaft, birgt aber Perspektiven des Weiterdenkens für eine Zeit nach der Pandemie, da dekonstruktive Logiken des Denkens und Handelns eingefordert wurden. In dem Beitrag werden anhand der Betrachtung von Beispielen aus der Lebenspraxis, die im Rahmen der Forschungsstudie „Institutionalisierte Lebensbedingungen in Zeiten von Corona“ an der Philipps-Universität Marburg generiert wurden, dieses und auch andere Ergebnisse dargelegt. Abschließend wird diskutiert, ob Corona nicht (auch) – zumindest theoretisch – als Chance für Inklusion gelesen werden kann.

Stichworte: Corona, Behinderung, Inklusion, Wohnheim, Raum, Ermächtigung, Teilhabe

Inhaltsverzeichnis

  1. Hinführung
  2. Die Studie ‚Institutionalisierte Lebensbedingungen in Zeiten von Corona‘
  3. Zentrale Ergebnisse und deren Diskussion
  4. Conclusio
  5. Literatur

1. Hinführung

Die COVID-19-Pandemie ist weltweit die bisher bedeutendste und verheerendste Pandemie des 21. Jahrhundert. Als Reaktion auf die in Deutschland ab März 2020 steigenden Infektionszahlen wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Diese betreffen sowohl das private als auch öffentliche Leben. Seitdem werden die Beschränkungen je nach Pandemielage angepasst und sind mal strikter, mal lockerer gefasst. Gleichzeitig kommt es in Politik und Öffentlichkeit immer wieder zu einer Reihe von Kontroversen um die angemessenen Reaktionen auf die Pandemie. Dabei stehen unter anderem die Diskussionen um die Zulassung, Organisation und Verteilung der Impfungen und das Verhängen oder Aufheben von Maßnahmen im Mittelpunkt. Aber welche Beachtung finden in dieser Gemengelage die Lebensrealitäten von institutionalisiert lebenden Menschen mit geistiger Behinderung? Eben jener Personengruppe wird sich in diesem Beitrag zugewandt. Dies geschieht u.a. vor dem Hintergrund, dass zentrale Bereiche für diesen Personenkreis, bspw. der der Pflege und psychosozialen Betreuungsleistungen, von der Pandemie in besonderem Maße betroffen sind (vgl. Eggbert & Teubner 2021; Hämel et al. 2020; Seitzer et al. 2020). So weisen auch noch nach einem Jahr Pandemie unterschiedliche Verbände und Fachvertretungen auf die besondere Gefährdung für Menschen mit (u.a. geistiger) Behinderung hin und heben die (neuen) Herausforderungen für Arbeitnehmer:innen in entsprechenden Kontexten hervor (vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe 2020; Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft 2020; Deutscher Behindertenrat 2020; Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung 2021). Nichtsdestotrotz fehlt es bisweilen an Forschung, die als Ausgangspunkt für gegensteuernde Entscheidungsprozesse auf Mikro-, Meso- und Makroebene dient. So gibt es (bisher) nur wenige Forschungsarbeiten, die sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf das System der sog. Behindertenhilfe befassen (vgl. Bernasconi & Keeley 2021; Navas et al. 2021; Rathmann 2021; Embregts 2021; 2020; Brennan 2020; Cortis & Van Torm 2020; Habermann-Horstmeier 2020; Turk et al. 2020; Willner et al. 2020; Winkler et al. 2020; Scottisch Commission for People with Learning Disabilities 2020; Rose et al. 2020; Landes et al. 2020; Mills et al. 2020). Werden jene ausgeklammert, die ein eher medizinisches Erkenntnisinteresse verfolgen, und wird der Fokus auf die Analyse der Spezifik der Situation in Deutschland verengt, gibt es aktuell lediglich drei Forschungsarbeiten zu diesem Thema: Habermann-Horstmeier (2020), Bernasconi & Keeley (2021) sowie die hier vorliegende Studie „Institutionalisierte Lebensbedingungen in Zeiten von Corona“, deren zentralen Ergebnisse erstmalig in diesem Beitrag veröffentlicht werden. Den Ergebnissen der Arbeiten ist gemein, dass sie allesamt die Pandemie als ein krisenhaftes, komplexes und ambivalentes Ereignis herausstellen. Außerdem unterstreichen sie die Gefahr von Ausschlusserfahrung für institutionalisiert lebende Menschen mit geistiger Behinderung, welche bereits vor Corona vermehrt von sozialem Ausschluss betroffen waren. So leben in Deutschland Menschen mit geistiger Behinderung nach wie vor zumeist in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe oder in familiären Settings (vgl. Kulig & Theunissen 2016, S. 12ff; Seifert 2016, S. 65ff). Dabei weisen die geschlossenen Wohnsettings ungebrochene, wenn auch i.d.R. transformierter und abgeschwächter, Nähe zu dem von Goffman entworfenen monolithischen Idealtypus der ‚totalen Institution‘ (Goffmann 1973) auf und fungieren oftmals als „Inklusionsschranke[n]“ (Trescher 2015a, S. 316). Gleichwohl konnten aber auch Deinstitutionalisierungsprozesse innerhalb vieler Wohneinrichtungen angestoßen werden, die den umfassenden Strukturrahmen der Einrichtungen sukzessive abbauen. Diese sind Produkt langer und mühsamer Kämpfe, welche auch gegenwärtig in Politik, Bezugswissenschaften und Praxis geführt werden.
Nachfolgend soll die hier gegenständige Studie näher beleuchtet werden. Zu Beginn wird dafür das methodische Setting vorgestellt sowie anschließend deren zentralen Ergebnisse präsentiert und diskutiert.

2. Die Studie ‚Institutionalisierte Lebensbedingungen in Zeiten von Corona‘

Die Studie „Institutionalisierte Lebensbedingungen in Zeiten von Corona“ (2020-2021) wurde als Lehr-Forschungsprojekt zusammen mit Studierenden unter der Leitung von Prof. Dr. Hendrik Trescher an der Philipps-Universität Marburg durchgeführt und widmet sich, ausgehend von dem oben dargelegten Desiderat, dezidiert der Erforschung der Auswirkung der Corona Pandemie bzw. der im Kontext der Pandemie getroffenen Einschränkungen auf den stationären Wohnbereich. Gegenstand der Untersuchung waren 15 Interviews mit Mitarbeitenden verschiedener stationärer Wohneinrichtungen. Davon wurden zehn Interviews mit Mitarbeiter:innen aus Wohnheimen für Menschen mit geistiger Behinderung geführt. Hierbei wurde beachtet, dass die Interviewpersonen in unterschiedlichen Wohneinrichtungen und/oder bei verschiedenen Trägerinstitutionen sowie in ganz Deutschland verteilt arbeiten, um eine bestmögliche Breite und Streuung der Daten zu erreichen. Aufgrund der Annahme, dass vor allem die Mitarbeitende der Wohneinrichtungen über einen umfassenden Einblick in die sich veränderten Vorgaben und Abläufe verfügen, wurden diese als Interviewpartner:innen herangezogen. Darüber hinaus wurden Zwecks Kontrastierungen fünf weitere Interviews mit Mitarbeitenden aus Institutionen mit anderem Adressat:innenkreis geführt.[1]
Die Interviews wurden in Form von Topic-Interviews via Videokonferenzen geführt (vgl. Trescher 2015a, S. 164ff). Bei diesen handelt es sich um eine Mischform zwischen Leitfadeninterviews und narrativen Interviews, die eine gesprächsförmige Struktur annimmt und entsprechend Erzählpassagen auf Seiten der interviewten Person generiert (vgl. ebd., S. 164). Unter Berücksichtigung der zentralen Fragstellung gelingt es damit sowohl Alltagswissen als auch subjektive Theorien zu erfassen (vgl. Helfferich 2005, S. 179ff). Die Besonderheit des Topic-Interviews ist, dass der Leitfaden durch zuvor bestimmte Themenbereiche (Topics) strukturiert wird, welche der Orientierung dienen (vgl. Trescher 2015a, S. 164f).
Ausgewertet wurden die aufgezeichnet und transkribierten Interviews mittels der Verfahren der Qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2010; 2020). Dabei ist zwischen einer Reihe konkreter qualitativ-inhaltsanalytischer Techniken, welche sich an den Grundvorgängen der Zusammenfassung, Explikation und Strukturierung orientieren, zu differenzieren (vgl. Mayring & Fenzl 2019, S. 637f). Vor dem Hintergrund des Erkenntnisinteresses wurden unterschiedliche Techniken miteinander verbunden. So wurden, mithilfe der Verfahren der zusammenfassenden Inhaltsanalyse, die Interviews paraphrasiert und generalisiert (ebd., S. 637). Durch die Technik der Explikation wurden unklare Textstellen nach den Regeln der Zusammenfassung komprimiert (vgl. ebd., S. 637f). Abschließend wurde unter Beihilfe des Verfahrens der induktiven Kategorienbildung das Textmaterial genutzt und verdichtet dargestellt (vgl. Mayring 2010, S. 69ff).

3. Zentrale Ergebnisse und deren Diskussion

Im Folgenden sind die zentralen Ergebnisse sowie deren theoriegeleitete Einbettung und Diskussion dargelegt. Im Zuge dessen werden sowohl zur Illustration als auch Zwecks Diskussion immer wieder beispielhafte Originalaussagen der interviewten Personen herangezogen.[2]

3.1 Beschränkungen des Verkehrs nach innen und außen

Mit Beginn der Pandemie wurden in den Einrichtungen neue Vorgaben und Verhaltensempfehlungen eingeführt. Diese wurden seitdem, meist in Abhängigkeit der jeweils aktuellen Pandemie-Entwicklung und den entsprechenden staatlichen Vorgaben, häufig modifiziert und transformiert. Zwecks Umsetzung der Vorgaben haben viele Einrichtungen ein je individuell angepasstes Hygienekonzept entwickelt. Die Hygienevorschriften der Institutionen beruhen dabei auf dem Vorhaben, physische Kontakte zu minimieren und zwingend notwendige Kontakte so infektionsrisikoarm wie möglich zu gestalten. Maßgeblich war dafür die Beschränkung des Verkehrs nach innen und außen. Die Ausgestaltung der Umsetzung divergiert dabei in den hier untersuchten Einrichtungen, was u.a. auch auf die verschiedenen Vorgaben in den Bundesländern zurückzuführen ist. Gemein ist, dass die Bewohner:innen die Einrichtungen zwischenzeitlich nicht eigenständig verlassen durften. Wenn doch, zumeist nur in Ausnahmefällen oder für kürzere Spaziergänge. So antwortet eine Interviewperson auf die Frage, ob die Bewohner:innen das Wohnheim denn verlassen könnten: „Ne quasi gar nicht. Das wurde auch streng kontrolliert“ (I-1, Z. 153-154). Entsprechend der Vorgabe, dass die Bewohner:innen die Wohneinrichtung nicht mehr ‚unnötig‘ verlassen sollen, wurden ein Großteil der Aktivitäten, die ein Verlassen der Einrichtung bedeuten würden, ausgesetzt. Dazu gehörte bspw. auch das selbstständige oder gemeinsame Einkaufen der Bewohner:innen. Im Kontext dessen wird berichtet: „Das [Einkaufen] war ein fester Bestandteil. Man ging ab und zu auch mal zusammen einkaufen, das war eine Ruckzuck-Angelegenheit. Aber trotzdem war das ein Event“ (I-2, Z. 242-245). Des Weiteren wurden die Arbeitsplätze der Bewohner:innen, die primär in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, allerorts (vorübergehend) geschlossen bzw. eingeschränkt betrieben. Eine der interviewten Personen hält fest: „Als wir im Lockdown waren, konnten die Bewohner dann gar nicht arbeiten gehen. Das hat denen echt gefehlt, weil es für die jetzt gar keine Lebensraumerweiterung mehr gibt“ (I-6, Z. 77-79).
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Einrichtungen im Zuge der Corona-Pandemie verstärkt den Verkehr nach innen und außen reglementiert als auch überwacht haben. Dies sind zentrale Merkmal des Idealtypus der ‚totalen Institution‘, welche durch Corona deutlich(er) und verstärkt zu Tage zu treten scheinen. Als Effekt sind insbesondere die Teilhabemöglichkeiten an Räumen außerhalb der Institution massiv eingeschränkt und gerade diese Abkapselung der Einrichtungen nach außen zeigt deren „allumfassende[n] oder totale[n] Charakter […] [, welcher] [...] durch Beschränkungen des sozialen Verkehrs mit der Außenwelt sowie der Freizügigkeit [symbolisiert wird]“ (Goffman 1973, S. 15f). Entsprechend werden die Bewohner:innen (noch) mehr an die Strukturen der Einrichtung gebunden. Deren Lebenswelt ist somit auf den Handlungsrahmen der Institution beschränkt und mehr oder weniger 'total' in der Wirkmächtigkeit auf das zu betreuende Subjekt (vgl. Trescher 2015a, S. 298). Dies manifestiert sich auch – und durch Corona wird dies massiv befeuert – an der (Quasi-)Gefangenschaft der institutionalisiert lebenden Menschen mit geistiger Behinderung (vgl. ebd., S. 300). So leben viele institutionalisiert lebende Menschen während Corona noch offensichtlicher in einer Art ‚Parallelwelt‘ (Dalferth 2010) und müssen sich „mit einer halben Welt abfinden“ (Goffman 1975, S. 32). Dies verstärkt den, in totalitären Einrichtungen sich sowieso bereits vollziehenden Prozess, der ‚Diskulturation‘ (Goffman 1973, S. 24) – der „Verlern-Prozeß, der den Betreffenden zeitweilig unfähig macht, mit bestimmten Gegebenheiten der Außenwelt fertig zu werden, wenn und falls er hinausgelangt“ (ebd.). Hier kann die Perspektive diskutiert werden, ob die Bewohner:innen nicht zuerst in den ihn naheliegenden Diskursen und Räumen als handlungsmächtig(er) subjektiviert werden müss(t)en, damit solche Prozesse vorgebäugt werden können. Auf Basis dessen könnten dann die Menschen mit geistiger Behinderung selbstbestimmter in andere Aushandlungsdiskurse eintreten, um dort gestaltend auf vorherrschende Raumkonstitutionen einzuwirken. Diesen Überlegungen liegt ein Raumverständnis zugrunde, welches Raum als durch Aneignungspraxen von Subjekten hervorgebracht versteht und entsprechend unterschiedliche Möglichkeiten bietet, sich diesen anzueignen und Teilhabe zu erfahren (Trescher 2017a, S. 17ff; Trescher & Hauck 2017). Naheliegender Bezugsraum wäre hier für institutionalisiert lebende Menschen mit geistiger Behinderung erst einmal der eigene Wohnraum (vgl. Thesing 2009, S. 26).

3.2 Umgang mit Corona-Infektionen und –Verdachtsfällen

Bei (Verdacht) einer Corona-Infektion eines bzw. einer Bewohner:in wurde in allen Einrichtungen prinzipiell gleich vorgegangen: Die betroffenen Bewohner:innen wurden (zunächst) in ihren Zimmern isoliert. Oftmals wurde auch eine sog. Wohnungsquarantäne verhangen, wobei die Quarantäne sämtliche Mitbewohner:innen betraf. War keine intensivmedizinische Behandlung nötig, wurden die Bewohner:innen nach einer festgestellten Infizierung auf ihrem Zimmer von den Betreuer:innen in Schutzanzügen versorgt. Solch eine Situation beschreibt eine interviewte Person folgendermaßen: „Die schlimmste Geschichte, die wir hier erlebt haben, war eine Corona-Quarantäne aufgrund eines Verdachtsfalls. Wir mussten die kognitiv eingeschränkten Menschen in ihrem Zimmer einschließen, obwohl die das teilweise gar nicht verstanden haben. Also die Zimmer waren nicht verschlossen, aber das war schon krass und auch ethisch meiner Meinung nach fragwürdig“ (I-6, Z. 16-22).  Daran wird deutlich, dass diese Situationen für alle Beteiligten als belastend empfunden wurden. Eine Interviewperson sagt, es musste schon bei entfernten Verdachtsfällen „wie in einer Intensivstation vermummt“ (I-5, Z. 138) gearbeitet werden und der bzw. die diensthabende Betreuer:in sei allein dafür zuständig gewesen, „darauf [zu] achten, dass sich keiner infiziert“ (I-5, Z. 750-751).
Bezüglich des Umgangs mit den Corona-Infektionen bzw. den Verdachtsfällen kommt die Ambivalenz zu tragen, dass durch das dargelegte Vorgehen innerhalb der Einrichtung natürlich einerseits die Verbreitung des Virus effektiv eingedämmt werden kann, anderseits es jedoch zu Würde- und Privatsphärenverletzungen der zwangsweise eingesperrten Bewohner:innen kam. So bedeutet Privatsphäre beispielsweise auch, dass über die eigene Wohnung und/oder das eigene Zimmer autonom und frei von sozialer Kontrolle entschieden werden kann (vgl. Trescher 2015b, S. 136ff; Thesing 2009, S. 34). Eine ‚angemessene‘ Balance zwischen Schutz und Freiheit ist eine prinzipielle Herausforderung im Umgang mit der Pandemie. Jedoch muss festgehalten werden, dass die Einschränkungen für institutionalisiert lebende Menschen, im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedern der Gesellschaft, als schlichtweg tiefergehend bewertet werden müssen. 

3.3 Informationsweitergabe

In den beforschten Einrichtung existiert überall eine relativ große Unwissenheit der Bewohner:innen über die Corona-Pandemie. Viele Bewohner:innen haben schlicht keinen Zugang zu Informationen über das Pandemiegeschehen. Dies lässt sich anhand folgender Aussagen zweier Betreuer:innen veranschaulichen: „Im Wohnheim gab es kaum Informationen. Man hat nur Informationen über die Betreuer bekommen und das auch nur, wenn die Zeit hatten und selber überhaupt Bescheid wussten“ (I-1, Z. 349-351). Sowie: „Die Bewohner kriegen natürlich auch nicht alle Infos, sonst versteifen die sich da zu sehr drauf“ (I-2, Z. 477-478). Dies zeigt, inwiefern die Weitergabe von Informationen und Entscheidungen, welche die Geschicke der zu Betreuenden betreffen, von der Einrichtung reguliert werden und eine Einflussnahme der Bewohner:innen auf diese erschwert wird (vgl. Goffman 1973, S. 20). So werden den Bewohner:innen Spielräume persönlicher Handlungsökonomie im Umgang mit den Einschränkungen, die nicht-institutionalisierte Menschen ohne geistige Behinderung i.d.R. besitzen, verwehrt. Entsprechend können diese keine eigenen Handlungsstrategien bezüglich des Umgangs mit der Corona-Pandemie entwickeln sowie innerhalb eines gewissen Spielrahmens eigenständig Entscheidungen treffen. Dies hängt damit zusammen, dass auf Grund der pauschalen Subsumierung von Menschen mit (geistiger) Behinderung unter der Kategorie ‚Risikopatient:innen‘, wenn auch nicht offiziell, aber zumindest über die versorgungsanbietende Einrichtung, exklusive Reglungen gelten, deren Maßstab an nicht-behinderte und nicht-institutionalisiert lebende Menschen zumeist nicht angelegt wird. Dies ist ambivalent dahingehend, dass die pauschale und unhinterfragte Konstruktion von Menschen mit (geistiger) Behinderung als besonders vulnerabel zwar oftmals nicht trefflich sein mag, anderseits die betroffene Personengruppe aber durch solche Zuschreibungspraxen ihre Ansprüche und Anliegen, bspw. in Form einer priorisierten Impfberechtigung gegen das Corona-Virus, vermehrt geltend machen kann. 

3.4 Verhaltensauffälligkeiten

Die Interviewpersonen berichten allesamt, dass sie Veränderungen des Verhaltens der Bewohner:innen festgestellt haben. Vermehrt Aufgetreten sei unter anderem aggressives, unausgeglichenes und/oder antriebsloses Verhalten sowie allgemeine Lethargie und Langeweile einiger Bewohner:innnen. Eine interviewte Person berichtet bspw.: „Im Prinzip ging es ständig nur um Deeskalation. Wie können wir diesen Tag hinter uns kriegen, dass es ihnen [den Bewohner:innen] gut geht und es zu keiner Eskalation kommt?“ (I-2, Z. 70-74). Weiter eine mitarbeitende Person: „Vereinsamung und Auffälligkeiten haben wir jetzt schon in der Quarantänezeit. Wo die Leute sich tatsächlich nur in ihrem Zimmer aufhalten sollen soweit es eben möglich ist. Das ist schon heftig“ (I-5, Z. 527-530). Dies mag damit zusammenhängen, dass (Eigen-)Aktivitäten während der Corona-Pandmie in einem noch geringeren Maße als ohnehin schon nicht gefördert wurden – selbst wenn Hobbys o.ä. ausgebildet wurden bzw. bereits bestanden, können diese im Zeichen der Pandemie größtenteils nicht ausgelebt werden. So sagt ein:e Mitarbeiter:in: „Also ich glaub das größte Problem ist, dass er [ein Bewohner] einfach zu viel Zeit im selben Raum verbringt“ (I-3, Z. 176-178). Die hier teilweise dokumentierten Verhaltensweisen legen nah, dass es sich dabei um sog. Hospitalisierungseffekte, sprich negative körperliche und psychische Begleitfolgen von Deprivation, handelt (vgl. Theunissen, 2013, S. 105f). Einen Grund für diese Verhaltensweisen sieht eine interviewte Person darin, dass seitens der Bewohner:innen in vielen Fällen „das Verständnis für die Einschränkungen einfach nicht da ist“ (I-8, Z. 173). Oftmals wird das Auftreten für solch als abweichend konstruiertes Verhalten von institutionalisiert lebenden Menschen geistiger Behinderung medizinisch begründet. Dies geschieht anhand der Dominanz des ‚medizinischen Blicks‘, der das „Individuum in seiner unreduzierbaren Qualität [begründet]“ (Foucault 2011, S. 12). Der Grund wird also in der vermeintlich unveränderbare 'Behinderung' einer Person gesehen, der nur medizinisch begegnet werden könne (vgl. Zola 1972, S. 500). Im Zeichen der Corona-Pandemie wird nun Seitens der Betreuer:innen mit diesem Blick ein Stück weit gebrochen, da das abweichendes Verhalten nun auch als Ausdruck des Aufbegehrens interpretiert wird. Allerdings richte, zumindest nach Interpretation der interviewten Personen, sich dieses Aufbegehren der Bewohner:innen primär nur gegen die Corona-Maßnahmen als solche und nicht grundsätzlich gegen die bestehenden institutionellen Strukturen, die durch Corona nur offener zu Tage treten, aber auch jenseits dessen für Hospitalisierungseffekte zuständig sein können.

3.5 Entschleunigung des Lebens

In Folge der Corona-Pandemie und deren Einfluss auf die Abläufe innerhalb der Einrichtungen, kam bzw. kommt es zu einer merklichen Entschleunigung des Lebens innerhalb dieser. Mehr Zeit ist insbesondere dadurch entstanden, dass die Wohneinrichtungen rund um die Uhr personell bespielt wurden, da sich die Bewohner:innen nun den ganzen Tag in diesen aufhielten. So sagt eine interviewte Person: „Was auf jeden Fall aufgefallen ist, ist, dass man nun deutlich mehr Zeit hat. Dadurch, dass die [Bewohner:innen] halt auch nicht mehr in die Werkstatt gehen“ (I-3, Z. 149-150). Wie diese Zeit gefüllt wurde, ist jedoch je nach Einrichtung und Bewohner:in verschieden. Ein:e Mitarbeiter:in hält fest: „Also dadurch, dass die [Bewohner:innen] betreut werden müssen, fang ich trotzdem schon um sechs Uhr an zu arbeiten. Weil viele Leute halt trotzdem diesen Rhythmus schon ein bisschen in ihren Körpern haben und einfach relativ früh aufwachen“ (I-4, Z. 626-629). Andere Bewohner:innen nutzen die neu gewonnene Zeit hingegen zum (verhältnismäßig) längeren Schlafen. Eine interviewte Person berichtet: „Jetzt gehen sie [die Bewohner:innen] einfach schlafen, wenn sie müde werden. Das ist aber dann nicht so, dass sie bis in die Puppen wach sind. Die letzten gehen spätestens um halb zehn schlafen, weil die einfach müde sind“ (I-6, Z. 253-255). Insgesamt wird das Wegbrechen von Strukturen von den Interviewten unterschiedlich und auch je nach Bewohner:innen verschieden eingeschätzt. So stellt eine interviewte Person heraus: „Es kam auch dazu, dass es den Leuten zum Teil besser ging, da sie nicht arbeiten oder auf irgendeine Gruppe mussten. Also bei einem war es ganz deutlich, dass es ihm besser geht, wenn er eben nicht den ganzen Tag weg ist. Es tut ihm unglaublich gut länger zu schlafen und eben nicht ständig diese engen Situationen während des Transports. Da ging es ja immer wieder hin und wieder zurück so weiter. Von einer Rushhour in die nächste. Müssen wir mal gucken, wie wir das auf die Reihe kriegen, dass er [auch nach Corona] vielleicht nicht mehr voll arbeiten muss“ (I-2, Z. 85-94). Eine andere interviewte Person stellt heraus: „Manchen hat’s total gut getan nicht arbeiten zu gehen und mal eine Auszeit zu haben. Man hat auf jeden Fall richtig gesehen, wem das guttut und wem eben nicht. Also wer halt dieses Rauskommen, Arbeiten und die Strukturen braucht und wer nicht“ (I-4, Z. 57-61). Festzuhalten bleibt, dass zeitlich eng getaktete und festgefahrene Abläufe aufgebrochen wurden und allgemein mehr Zeit zur Verfügung stand.
Anhand dieser Ergebnisse wird deutlich, dass Spielräume persönlicher Handlungsökonomie entstanden sind und sich so potenziell neue Aushandlungsräume für selbstbestimmtes Handeln eröffnet haben, die zuvor im Gros verschlossen blieben. Diese können und werden – wie die Ergebnisse zeigen – seitens der Mitarbeitenden und der Bewohner:innen verschieden genutzt. Hier braucht es evtl. jedoch auch (pädagogische) Konzepte, um den Bewohner:innen Möglichkeiten aufzuzeigen, die neugewonnene Zeit aktiv(er) gestalten zu können. Letztlich zeigen diese Entwicklungen, dass die Dominanz des sog. „rationalen Plan[s]“ (Goffman 1973, S. 17), der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen, teilweise gebrochen werden kann. Dies geschieht bspw. dann, wenn auf Grund der weniger starren Ablaufpläne, die Bewohner:innen nun – zumindest theoretisch – länger schlafen oder aufbleiben können. Zentral sind hier die sich prinzipiell eröffnenden Möglichkeiten der Ermächtigung der Bewohner:innen innerhalb der Einrichtungen.

3.6 Ablösungsprozesse gegenüber der Herkunftsfamilie

Die Ergebnisse zeigen, dass die Corona-Pandemie das Verhältnis von institutionalisiert lebenden Menschen mit geistiger Behinderung zu ihren Herkunftsfamilien verändert hat. Diese Beziehung hat für beide Seiten – so belegen Studien immer wieder (vgl. Trescher 2017b, S. 253f; 2015a, S. 212f) – oftmals eine zentrale Rolle inne. Während Corona konnte nun teilweise festgestellt werden, dass Ablösungsprozesse zu der Herkunftsfamilie angestoßen wurden, da die physischen Kontakte in den meisten Einrichtungen zeitweise ausgesetzt wurden. Eine andere Entwicklung war, auch wenn dies auch erheblich seltener dokumentiert wurde, dass einige der zu Betreuenden über die Zeit der härteren Kontaktbeschränkungen und aussetzender Arbeit dauerhaft zu ihren Herkunftsfamilien (zurück) gezogen sind. Dabei erweist sich das Verhältnis zwischen Eltern und ihren (erwachsenen) Kindern mit geistiger Behinderung oftmals als ambivalent. So bietet der Kontakt zu der Herkunftsfamilie für institutionalisiert lebende Menschen mit geistiger Behinderung Handlungsräume jenseits des organisationalen Strukturrahmens der Wohneinrichtung und ist oftmals der einzige Ort, an dem die betroffenen Personen zwischenmenschliche Nähe erfahren (vgl. Trescher 2017b, S. 253f). Dies fällt nun während Corona zeitweise weg. So hält auch ein:e Betreuer:in fest: „Wirklich schlimm [an Corona] ist, dass die Bewohner nicht mehr ihre Angehörigen sehen konnten. Aber die brauchen ja trotzdem auch mal Zuneigung“ (I-7, Z. 277-278). Des Weiteren kann die Herkunftsfamilie auch als Gegengewicht zu dem System der Behindertenhilfe fungieren (vgl. ebd., S. 120). Demgegenüber können aber durch die starke Bindung an die Herkunftsfamilie Ablösungs- und Selbstermächtigungsprozesse erschwert werden, die (oftmals lebenslange) Abhängigkeitsverhältnisse manifestieren. Dies kann mit Infantilisierungspraktiken und der Konstruktion der mittlerweile erwachsenen Kinder mit geistiger Behinderung als ‚ewige Kinder‘ einhergehen (vgl. Trescher & Hauck 2020). Die Kontaktbeschränkungen durch Corona erzeugen nun eine größere Distanz zwischen den Bewohner:innen und ihren Herkunftsfamilien, da nicht mehr in der gleichen Form wie zuvor in Kontakt getreten werden kann. Dies verkehrt sich ins Gegenteil, wenn die Menschen mit geistiger Behinderung wieder zu ihrer Herkunftsfamilie ziehen. Wird der Kontakt reduziert, kann dies in einer, wenn auch zwanghaften und wahrscheinlich vorübergehenden, Ablösung der Bewohner:innen von der Herkunftsfamilie führen. So wird der eingeschränkte Kontakt zwar i.d.R. subjektiv von den Bewohner:innen und auch der Herkunftsfamilie als Belastung wahrgenommen, bietet aber mittel- bis langfristig für die Personen mit geistiger Behinderung die Möglichkeit des Erlangens von Unabhängigkeit gegenüber der Herkunftsfamilie und letztlich einer größeren persönlichen Handlungsökonomie.

3.7 Ermächtigung durch Vergemeinschaftungspraxen

Die Pandemie bzw. die in diesem Kontext getroffenen Maßnahmen haben und hatten Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Soziallebens aller Menschen. Die Konsequenzen waren für institutionalisiert lebende Menschen mit geistiger Behinderung jedoch besonders weitreichend, da jene Vergemeinschaftungspraxen primär über die Institutionen der sog. Behindertenhilfe und/ oder die Herkunftsfamilie erfahren (siehe dazu bspw.: Trescher 2017a, S. 158f; 2018a, S. 175ff). Diese sind während der Pandemie nun stark eingeschränkt. Als Konsequenzen berichten viele interviewte Personen von einer Intensivierung der Sozialbeziehungen unter den Bewohner:innen. So hält ein:e Mitarbeiter:innen bezüglich der Sozialbeziehungen der Bewohner:innen untereinander prinzipiell fest: „Also es gibt Bewohner, die können den Tag miteinander ertragen und dann sind da welche, die können den Tag oder viele Stunden hintereinander nicht miteinander ertragen, das geht gar nicht“ (I-2, Z. 66-68). Im Gros berichten die meisten der interviewten Personen aber gerade während Corona von guten Erfahrungen und Entwicklungen. Dies zeigen Aussagen wie: „Man [gemeint sind die Bewohner:innen] hat auch  innerhalb der Gruppe teilweise neue Kontakte knüpfen können, die man sonst selten hatte oder sich auch aus dem Weg gegangen ist“ (I-1, Z. 222-223) oder: „Die Bindung der Gruppe ist zum Teil auch gewachsen. Also dass sie das hier auch eher als Heimat gesehen haben“ (I-2, Z. 94-96). Den Grund sieht ein:e Mitarbeiter:in darin, dass man sonst „[e]igentlich nur am Wochenende [Zeit] hatte […] was zu unternehmen. Aber dadurch, dass halt viele am Wochenende abgeholt wurden, war das Gemeinschaftliche nicht so da“ (I-4, Z. 434-438). Corona wird oftmals sogar von den interviewten Personen als der Grund dafür ausgemacht, warum Vergemeinschaftungspraxen angestoßen wurden. Beispielhaft sagt ein:e Mitarbeiter:in: „Jetzt wo wir uns nun seit Monaten ausschließlich in diesem Haus befinden, kommen wir [die Betreuer:innen] nicht mehr gegen die Bewohner an. Sie halten zusammen, verschwören sich, wo sie nur können“ (I-6, Z. 326-329). Hier ist das Potenzial auszumachen, dass die angestoßenen Vergemeinschaftungspraxen in partizipativen Ermächtigungspraxen münden. Anderseits ist aber auch zu problematisieren, dass sich diese Vergemeinschaftungspraxen nur auf Grund der größeren Geschlossenheit der Einrichtung während Corona und lediglich nach innen und nicht nach außen vollziehen (können). So ist beispielsweise der Strukturbereich Freizeit, der ein großes, wenn auch bislang eher ungenutztes, Inklusionspotenzial bietet (siehe dazu: Trescher 2015a), während der Pandemie komplett weggefallen. Weiter sind bestehende Freundschaften und auch Liebesbeziehungen, die oftmals an dem Arbeitsplatz, also den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ausgelebt werden, weggebrochen. So können institutionalisiert lebende Menschen mit geistiger Behinderung ihre Sozialbeziehungen nur dort führen, wo ihnen seitens des Systems der Behindertenhilfe Räume dafür geschaffen werden. Diese, für die Betroffenen subjektiv als wertvoll empfundenen, Sozialkontakte fallen während der Pandemie schlicht weg und können in der Regel nicht ausgelagert werden. Insgesamt zeigt sich hier, dass es durch Corona zu Transformationen des Sozial- und Beziehungsgeflechtes der institutionalisiert lebenden Menschen mit geistiger Behinderung kommt. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass sich Ermächtigung auch durch bzw. unter Einschluss (zumindest potenziell) vollziehen kann.

3.8 (Re-)Fokussierung auf das Subjekt

Die persönlichen Beziehungen zwischen den Bewohner:innen und den Betreuer:innen haben sich durch die Corona-Pandemie dahingehend verändert, dass es, zumindest in Ansätzen, zu einer (Re-)Fokussierung auf das zu betreuende Subjekt kam. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass nun mehr Zeit zur Verfügung steht sowie anderweitige zwischenmenschliche Kontakte beschränkt wurden. Der Umfang dessen, zeigt die Aussage einer interviewten Person: „Wir sind schon teilweise die letzten verbliebenden Kontaktpersonen von vielen Leuten“ (I-5, Z. 728-729). Dies führte vielerorts dazu, dass sich die zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Betreuer:innen und Bewohner:inen intensiviert haben. So sagt ein:e Betreuer:in: „Irgendwann sind die Mitarbeiter in den Monaten des Lockdowns zum absoluten Familienersatz geworden“ (I-6, Z. 171-173). Prinzipiell sei man sich „einfach irgendwie näher […] als zuvor“ (I-7, Z. 295). Viele interviewten Personen empfanden dies ähnlich und führen dies oftmals auf die Tatsache zurück, dass nun sie, statt wie zuvor die Eltern oder andere engere Bezugspersonen, für die Befriedigung des Bedürfnisses nach Nähe der Bewohner:innen zuständig sind. Eine interviewte Person hält dahingehen fest: „Deswegen war es dann schon öfter mal so, dass man sich mit den Bewohnern dahin gesetzt hat, die in den Arm genommen hat und eher eine Bezugsperson geworden ist für die Leute“ (I-7, Z. 279-281). Dies ist dahingehend zu diskutieren, dass einerseits durch die Intensivierung der zwischenmenschlichen Beziehung von Betreuenden und Bewohner:innen letztere  weniger als bloße Objekte von (technischen) Versorgungspraktiken adressiert werden, anderseits aber die Bewohner:innen in neue bzw. anderes Abhängigkeitsverhältnis gedrängt werden. Dies ist darin begründet, dass auch diesem Verhältnis ein, wenn auch anderes, asymmetrischem Abhängigkeitsverhältnis innewohnt. Ist die Herkunftsfamilie oftmals letzter Ort diffuser Sozialbeziehungen, ist die Beziehung zu den Mitarbeitend demgegenüber i.d.R. spezifisch (vgl. Trescher 2017b, S. 253f). Im oevermannschen Verständnis sind diffuse Beziehungen solche, in denen im Normalfall keine Themen ausgespart bleiben – dies entspricht einer Beziehung zwischen ganzen Menschen (vgl. Oevermann 2002, S. 40). Spezifische Sozialbeziehungen hingegen entsprechen „genau [der] Logik von rollenförmigen Sozialbeziehungen, in denen durch institutionalisierte Normen, per Vertrag letztlich, in Rollendefinitionen festgelegt worden ist, was in diesen Beziehungen thematisch ist“ (ebd.). Die Möglichkeit der Bewohner:innen zu statusgleichen, diffusen Sozialbeziehungen sind entsprechend nach wie vor stark begrenzt. Abgesehen von diesem Beziehungsgefüge hatten die Betreuer:innen mehr Möglichkeiten sich tiefergehend mit den zu Betreuenden auseinanderzusetzten. Beispielsweise in Form von als pädagogisch verstandener Arbeit. So berichtet beispielsweise ein:e Mitarbeiter:in: „Wir konnten mit Bewohnern, die Schwierigkeiten in der Kommunikation haben und sich schwer tun ihre Bedürfnisse zu äußeren oder schnell in Autoaggressionen oder Fremdaggressionen rutschen, viel intensiver arbeiten als zuvor“ (I-8, Z. 77-80). Eine andere Person hält fest: „Es gibt auf jeden Fall Themen, die zwar vorher schon da waren, aber erst jetzt durch Corona nochmal mehr Zeit ist sich nochmal dahinterzuklemmen und darüber zu sprechen“ (I-3, Z. 482-487). Dahingehend kann festgestellt werden, dass die Mitarbeiter:innen durch die neu gewonnene Zeit nun mehr persönliche Handlungsökonomie haben und als pädagogisch Handelnde aktiv werden (können). Pädagogisches Handeln wird hier verstanden als stellvertretende bzw. gemeinsame Krisenbewältigung, welche prinzipiell auch immer scheitern kann (vgl. Oevermann 2002). Erst die Freiheit des pädagogischen Handelns ermöglicht dabei eine gewisse Professionalisiertheit eben dieses Handelns (vgl. ebd.). Die Pandemie hat dazu geführt, dass die Adressat:innen pädagogischer Handlungen, also die Bewohner:innen, mehr als ganze Person in den Fokus genommen wurden (vgl. ebd., S. 50). So wurden vermehrt biographische Gespräche mit den zu Betreuenden geführt und teils länger bestehende Wünsche oder Gesprächsbedarfe bearbeitet. Eine interviewte Person berichtet: „Es sind super viele Themen aufgekommen, über die man schon mal eher hätte sprechen können. Also wir haben jetzt zum Beispiel mit einem Bewohner viel über die Themen Tod und Sexualität gesprochen“ (I-3, Z. 453-455). Diese „(Re-)Fokussierung auf das zu betreuende Subjekt“ (Trescher 2017a, S. 199) konnte sich dabei nur durch das Aufbrechen des bisherigen totalen Strukturrahmens der Einrichtungen vollziehen. So waren zwar grundlegende Strukturen der pädagogischen Betreuung schon zuvor vorhanden, jedoch treten diese i.d.R. stark in den Hintergrund, da die Handlungspraxis entlang pflegerischer und versorgungstechnischer Tätigkeiten enggeführt wird. Die Amivalenz liegt darin, dass die pädagogische Zuwendung Ausdruck und Produkt der Enge und Geschlossenheit der Lebenssituation während Corona ist. Außerdem scheint die vermehrte pädagogische Zuwendung insbesondere aus Motiven der Fürsorge, die durch die Pandemie verstärkt hervorgerufen werden, abgeleitet zu sein. Fürsorge bedeutet zwar zum einen eine Orientierung an den Bedürfnissen der adressierten Personen, bringt diese aber als hilfebedürftig hervor und reagiert in ihrer Logik auf ein Defizit und ist so letztlich „ethisch fragwürdiger Paternalismus“ (Ackermann & Dederich 2011, S. 8). Dies ist eher ein Paradigma von dem sich die Bezugswissenschaft der (Sonder-)Pädagogik schon lange entfernt hat, da Nähe und Fürsorge der Förderung von Selbstbestimmung eher gegenübersteht (sieh dazu: Katzenbach 2004, S. 140f). Der diesem Paradigma teils innewohnende individuell defizitäre Blick ist ein generelles Strukturproblem in der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung und konkret von Wohnheimen.

4. Conclusio

4.1 Corona und die Frage nach Inklusion?

Anhand der dargelegten Ergebnisse konnte deutlich gemacht werden, dass die bestehenden Strukturrahmen der beforschten Einrichtungen durch die Corona-Pandemie in ihren innerinstitutionellen Routinen gestört wurden und entsprechend innerhalb kurzer Zeit anders funktionieren mussten. Dies hatte massive Einschränkungen für die Bewohner:innen der Einrichtungen zur Folge, die auch anhand der Ergebnisse deutlich wurden. Die nachfolgenden Überlegungen sollen dementsprechend keineswegs den Eindruck einer euphemistischen Verklärung der Auswirkungen der Pandemie erwecken. Vielmehr wird trotz aller drastischen und z.T. schlichtweg dramatischen Auswirkungen der Pandemie, die Perspektive diskutiert, ob Corona demgegenüber nicht (auch) – zumindest theoretisch – als Chance für Inklusion betrachtet werden kann. Inklusion ist ein Begriff der sowohl „Konjunktur hat“ (Trescher 2018) als auch „immer mehr zur normativen Richtschnur für die (pädagogische) Praxis wird“ (Trescher & Hauck 2018, S. 156). Jedoch wird der Begriff sehr unscharf verwendet und ist von Bedeutungspluralismus geprägt (vgl. Dannenbeck 2012, S. 55). Inklusion wird hier entlang des Theorems ‚Behinderung als Praxis, Inklusion als Kritik‘, welches bereits ausführlich in dieser Zeitschrift dargelegt und hergeleitet wurde (Trescher 2018b; siehe daneben auch: Trescher 2015, S. 333f; 2017b, S. 47ff; Trescher & Hauck 2017), als eine Praxis, bzw. als Praktiken, verstanden, die prozesshaft und ‚Behinderung‘ gegenläufig sind. Behinderung ist wiederrum eine Praxis, die sich immer dann vollzieht, sobald Personen von oder in Diskursen der Mehrheitsgesellschaft oder in spezifischen Subdiskursen ausgeschlossen werden. Anders gesagt, wenn sie dort an sog. Diskursteilhabebarrieren stoßen. Inklusion läuft diesen Behinderungspraxen entgegen und vollzieht sich je situativ, wenn Diskursteilhabebarrieren dekonstruiert werden. Dekonstruktion ist dabei in Anschluss an Butler (1991) und Derrida (2016) eine Praxis des Infragestellens, welches „Ambivalenzen und Widersprüche aufdeckt“ (Zima 2016, S. 1). Entsprechend hinterfragt Dekonstruktion Diskurse und Praxen und ist damit eine krisenhafte Praxis (siehe dazu: Oevermann 2008).
In Hinblick auf den Zusammenhang von Corona und Inklusion kann argumentiert werden, dass Corona dekonstruktivistische Elemente hervorruft, da die Strukturen der Einrichtungen eine Disruption erfahren. Solch Störung muss dabei nicht notgedrungen als (pädagogisch) ‚gut‘ oder ‚schlecht‘ bewertet werden. Vielmehr werden ambivalente Aushandlungsprozesse aufgedeckt – dies veranschaulichen die Ergebnisse zu Genüge. Prinzipiell zeigen sich jedoch erste Entwicklungen sowie prinzipielle Möglichkeiten, dass seitens der Einrichtung neue Gestaltungsräume eröffnet und andere geschlossen sowie neue Formen des Denkens und Handelns eingefordert wurden bzw. werden können. Konkret konnte mehr Teilhabe an Praxen innerhalb der Wohneinrichtungen dokumentiert werden – so sind bspw. neue Räume für Freundschaften entstanden (siehe für Beispiele aus der Lebenspraxis: Kap. 3.7). Dies ist oftmals eine Neuheit, da die Bewohner:innen vor Corona an Praxen innerhalb der Wohnheime meist nur sehr eingeschränkt teilhatten (vgl. Trescher 2017a, S. 157ff; 2017b, S. 256ff). Dies wurde nun zumindest aufgelockert und als Effekt können sich die Bewohner:innen in einem gewissen Rahmen empowern. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, da sie nun vermehrt intrainstitutionelle Diskursteilhabe erfahren – das kann zwar nicht als Teilhabe an der Mehrheitsgesellschaft betrachtet werden, aber eben als erster kleiner Schritt in diese Richtung, da es Praxen der Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrien sind. Somit findet überhaupt erstmals eine Form von aktiver Teilhabe statt, wo vorher dies nur bedingt gegeben war.
Zudem gibt es durch die Pandemie auch Fortschritte technischer Art bzw. in gewisser Form ein Stück weit (mehr) Teilhabemöglichkeiten an der sich digitalisierenden Gesellschaft, die vielen institutionalisiert lebenden Menschen bisher eher vorenthalten wurde (siehe dazu: Reichstein 2016, S. 80ff). Dazu gehört zum einen die Verfügbarkeit bzw. vielmehr der (wenn auch oftmals nach wie vor beschränkte und kontrollierte) Zugang zu Telefonen, Smartphones, Tablets und/oder Computern und anderseits, und das ist oftmals bedeutender, das Erlernen des Umgangs mit diesen Geräten. So hält eine interviewte Person fest: „Durch Corona haben die Bewohner die Technik mal ein bisschen mehr kennenlernen, indem die auch mal was mit dem Computer gemacht haben. Für manche war das echt das erste Mal, dass die einen Computer gesehen und benutzt haben“ (I-1, Z. 225-228). Die Teilhabe an technologischen Errungenschaften können dabei „den Möglichkeitsraum von Individuen vergrößern und inklusive Wirkung entfalten“ (Dederich 2012, S. 103). So können (neue) Räume und Teilhabemöglichkeiten für die Bewohner:innen, auch über die Pandemie hinaus, geschaffen werden.
Entgegen der häufig vertretenen und sicherlich auch oftmals gut begründeten Auffassung, viele geschlossene Wohneinrichtungen hätten einen starren Funktionsrahmen, kann demgemäß anhand der Ergebnisse aufgezeigt werden, dass dies zwar im Großen und Ganzen so ist, aber eben nicht unbedingt immer so sein muss – die Einrichtungen sind also zumindest prinzipiell dazu fähig Routinen und festgefahrene Praxen zu ändern. Andere Praxen führen demnach zur Veränderung des innerinstitutionellen Geschehens. Veranschaulichen lässt sich das abermals gut anhand der Aussage einer interviewten Person: „Es gibt Viele, denen haben manche Veränderungen einfach gutgetan. Da sollten wir uns auch für nach Corona mal Gedanken darübermachen, wie wir da was aus der Zeit mitnehmen können“ (I-2, Z. 320-322). Hier lässt sich eindeutig ein Handlungspotenzial hinsichtlich der Möglichkeit von Veränderung hin zu inklusiven Praxen innerhalb der Institutionen identifizieren, welches es auch jenseits bzw. nach Corona zu nutzen gilt – die Bereitschaft und der Wille vieler Mitarbeitenden scheint diesbezüglich zumindest an manchen Stellen gegeben zu sein. Corona ist demgemäß eine Krise, die bestehende Routinen aufbricht und Auswirkungen auf die Neuaushandlung neuer Krisen und Routinen nimmt. So kann die – zunächst theoretische – Frage aufgeworfen werden, warum die Einrichtungen, wären sie doch prinzipiell dazu befähigt, nicht auch ohne äußere Not den Rahmen für neue Praxen schaffen, die (mehr) an inklusiven Praxen orientiert sind. Ein ‚Weitermachen wie bisher‘ scheint zumindest durch die Pandemie nun schlicht nicht (mehr) möglich zu sein. So hält auch eine interviewte Person abschließend fest: „Wirklich normal wird es glaube ich nie wieder werden“ (I-1, Z. 564) – d.h. bestehende Normen und Regeln werden teilweise dauerhaft und nachhaltig aufgebrochen. An der Praxis ist es nun, und nur diese kann es leisten, an den neuen Gegebenheiten anzusetzen und zu versuchen, diese zu nutzen –
dann entsteht vielleicht irgendwann ein neues, flexibleres, offeneres ‚Normal‘.

4.2 Ausblick

Die in diesem Beitrag dargestellten Ergebnisse und Diskussionen zeigen erste Einblicke in die Vielschichtigkeit der (möglichen) Auswirkungen, Gefahren, aber auch potenziellen Chancen der Corona-Pandemie auf Einrichtungen der sog. Behindertenhilfe. Um die Pandemie und ihre (langfristigen) Auswirkungen umfassend(er) begreifen sowie empirisch-theoretisch geleitet diskutieren zu können, braucht es in naher Zukunft jedoch weitere und größer angelegte Forschungsprojekte. Dabei sind, ausgehend von den forschungspraktischen Zugängen und den verfolgten Forschungsinteressen der bisherigen Arbeiten im deutschsprachigen Raum, respektive der hiesigen Studie, diverse Forschungsdesideraten auszumachen, welche (bislang) nicht gedeckt wurden: Dazu zählt bspw. die eingehende Beforschung von Vertreter:innen der Trägerorganisationen, die, wenn überhaupt, bisher nur stark eingeschränkt berücksichtigt wurden (vgl. Habermann-Horstmeier 2020, S. 6f). Außerdem ist die ausführliche (u.a. auch partizipative) (Be-)Forschung der Perspektiven von Menschen mit geistiger Behinderung als Forschungsdesiderat hervorzuheben – diese wurde sowohl in der hier vorliegenden Studie als auch bei Habermann-Horstmeier (2021) zugunsten anderer Perspektiven begrenzt oder übergangen. Auch bei Bernasconi & Keeley (2021) ist letztlich nicht nachzuvollziehen, ob die zugrundeliegenden Fragebögen auch von den institutionalisiert lebenden Menschen mit (u.a. geistiger) Behinderung ausgefüllt wurden (vgl. ebd., S. 10). Des Weiteren stellt die Beforschung der Entwicklungen in ambulant betreuten Wohnsettings, deren Inanspruchnehmer:innen mit ganz anderen Problemlagen konfrontiert sein dürften, eine Forschungslücke dar, die aufgrund der bisherigen Priorisierung des stationären Wohnens ebenfalls als kaum existent zu bezeichnen ist (vgl. Habermann-Horstmeier 2020, S. 61).
So muss insgesamt betont werden, dass bisherige Untersuchungen – und so verstehen sich diese auch explizit – nur als erste Impulse zu bewerten sind. Auf allen Ebenen herrscht ein akuter Forschungsbedarf, den es dringend zu decken gilt, sodass kurz- und langfristige Handlungs- und Unterstützungsbedarfe identifiziert und darauf aufbauend Ansätze und Strategien zur Bewältigung erarbeitet werden können. So bedarf es des Weiteren auch der Aufarbeitung auf praktischer Ebene, um die Auswirkungen der Pandemie bspw. auch hinsichtlich des pädagogischen Handelns (innerhalb der Einrichtungen) reflektieren zu können. Aufgeworfen werden damit grundlagentheoretische Fragen nach einem (professionalisierungsbedürftigen) pädagogischen Handeln in Pandemiezeiten (siehe dazu u.a.: Oevermann 2016). Wie verändert sich pädagogisches (aber auch pflegerisches) Handeln in Pandemiezeiten? Welche Unterstützung benötigen Mitarbeiter:innen, um professionell handlungsfähig zu bleiben? Die Bearbeitung dieser und weiterer Fragen sind nötig, um den dargelegten Spannungsfeldern in einer gemeinsam ausgehandelten Krisenbewältigung begegnen zu können und aus der Corona-Pandemie auch mit Erkenntnissen und ersten Praxen herauszugehen, die einen zukünftigen, offen(er)en und inklusiv(er)en Weg bereiten.

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[1] Geführt wurden diese Interviews mit Mitarbeitenden aus einer forensischen Psychiatrie, einem Wohnheim für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, einer Inobhutnahmeeinrichtung, einer Justizvollzugsanstalt sowie einer Jugendarrestanstalt. Auch wenn der Fokus dieses Beitrags auf den Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung liegt, kann festgehalten werden, dass die Ergebnisse trotz des divergierenden Adressat:innenkreis der verschiedenen Einrichtungen, starke strukturelle Gemeinsamkeiten und Funktionslogiken untereinander sowie in Vergleich zu den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung aufweisen.

[2] Die Auflistung und Reihenfolge der Überbegriffe erfolgt dabei entlang keiner besonderen inneren Ordnung oder Logik.