Abstract: Der Sommer der Migration 2015 und die damit verbundenen hohen Zahlen von neu angekommenen Geflüchteten führte in der Kommune München zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit dem Schnittpunkt von Flucht und Behinderung. Dieser Artikel diskutiert die Anwendung einer intersektionalen Perspektive im kommunalen Zusammenhang anhand der Analyse von qualitativen und quantitativen Abfragen in der Landeshauptstadt. Konzeptionelle Grundzüge von Intersektionalität werden umrissen und bezogen auf die Bereiche Fluchtmigration und Behinderung und die kommunale Anbindung diskutiert. Die Darstellung der Ergebnisse liefert erste Hinweise auf die Anzahl der Menschen an diesem Schnittpunkt in München, deren zentralen Bedarfslagen und zur vorhandenen Angebotslandschaft. Im Gesamtblick zeigt sich die Problematik von multiplen Exklusionsprozessen in den versäulten Bereichen der Behindertenhilfe und Migrationsarbeit.
Stichworte: Flucht, Behinderung, Kommune, Intersektionalität
Inhaltsverzeichnis
Als einer der wichtigsten Kreuzungspunkte verschiedener Fluchtrouten in Europa und Deutschland stand die Stadt München im Jahr 2015 im Blickpunkt internationaler Aufmerksamkeit. Im September 2015 erreichten innerhalb weniger Tage 65.000 Geflüchtete den Münchner Hauptbahnhof. Bilder der ankommenden Menschen und der „Münchner Willkommenskultur“ wurden weltweit ausgestrahlt. Zivilgesellschaft, Katastrophenschutz und die Stadtverwaltung organisierten innerhalb kürzester Zeit Notfallmaßnahmen wie die Verpflegung mit Lebensmitteln und Kleidung sowie die kurzfristige Unterbringung in Notunterkünften (Korntheuer & Hergenröther, 2020/in Druck; Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018).
Mit dem Rückgang der Ankunftszahlen ab Februar 2016 rückte die langfristige Integrationsplanung stärker in den Mittelpunkt der kommunalen Bemühungen. Im Januar 2016 beauftragte der Münchner Bürgermeister Dieter Reiter die kommunale Verwaltung mit der Entwicklung eines stadtweiten Projekts mit dem Titel „Münchner Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen“. Dieser weist auf die Situation von Geflüchteten mit Beeinträchtigung hin:
„Geflüchtete mit Behinderung und chronischen Erkrankungen wurden bislang in der LH München nur sehr randständig in den Blick genommen“ (Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018, S. 65)
In München resultierte die Bedarfs- und Angebotsanalyse innerhalb des Gesamtplanes in eine Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Personen mit Fluchterfahrungen im Allgemeinen und in einem größeren intersektionales Bewusstsein von Ausschlussprozessen im Besonderen. Frauen, Kinder, unbegleitete Jugendliche, LGBTI * -Geflüchtete und Geflüchtete mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen wurden zu einem der Schwerpunkte der Integrationsplanung (Korntheuer & Hergenröther, 2020/in Druck). Zudem wurde innerhalb des Bundesprogrammes „Kommunale Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ eine Teilzeitstelle für Neuzugewanderte mit besonderen Bedarfen eingerichtet, die mit der Koordination und Analyse von Bildungsangeboten an den Schnittpunkten Migration und Flucht, Gender und Behinderung beauftragt ist (Landeshauptstadt München).
Intersektionale Fragestellungen klingen bereits im Integrationskonzept der Landeshauptstadt von 2008 an, wenn die spezifische Situation von Mädchen und Frauen und von schwulen und lesbischen Migrant*innen eingebracht wird. Dennoch, so scheint es, gerät insbesondere die Gruppe der Menschen am Schnittpunkt von Migration und Behinderung immer wieder aus dem Fokus der Stadtverwaltung. So kam es in der Vergangenheit zu Bemühungen, städtische Gleichstellungsstellen stärker zu vernetzen und in den unterschiedlichen Referaten so intersektionale Blickweisen anzuregen. Die statistische Lage und vertieftes Wissen zur Verwobenheit von Teilhabe- und Diskriminierungsprozessen bleibt jedoch unvollständig. Bis Dato gab es so keine statistischen Grundlagen zu Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund und Beeinträchtigungen in der Landeshauptstadt.
Leitende Fragestellungen dieses Artikels sind insofern:
Welche Prozesse intersektionalen Aus- oder Einschlusses werden in der Kommune München am Schnittpunkt von Behinderung[1] und Flucht deutlich?
Welche praktischen Lösungen wurden bislang in der Kommune zur Bearbeitung von sozialen Ungleichheiten am Schnittpunkt Flucht und Behinderung erarbeitet?
Welche Potentiale und Herausforderungen zeigt eine intersektionale Perspektive an diesem Schnittpunkt in kommunalen Zusammenhängen?
Dieser Artikel diskutiert die Anwendung einer intersektionalen Perspektive im kommunalen Zusammenhang am Beispiel des Schnittpunktes Flucht und Behinderung. Im ersten Schritt werden konzeptionelle Grundzüge von Intersektionalität umrissen und bezogen auf die Bereiche Fluchtmigration und Behinderung und die kommunale Anbindung diskutiert. Im zweiten Schritt wird nicht nur die Umsetzung der Abfragen[2] und das Sample thematisiert, sondern auch methodologische Herausforderungen einer intersektionalen Datenerhebung am Schnittpunkt von Behinderung und Flucht angesprochen. Die Darstellung der Ergebnisse im nächsten Schritt liefert erste Hinweise auf die die Anzahl der Menschen an diesem Schnittpunkt in München, deren zentralen Bedarfslagen und die bestehende Angebotslandschaft.
Intersektionalität erfährt in wissenschaftlichen Diskursen zunehmende Bedeutung und hat sich zu einem neuen Paradigma kritischer Gesellschaftsanalyse entwickelt (Bronner & Paulus, 2017, S. 11). Seinen Ursprung hat das Konzept im Widerstand des „Black Feminism“ gegen rassistische Strukturen und sexistische Diskriminierungen. Schwarze Feministinnen kritisierten das mangelnde Bewusstsein der weißen, mittelschichtsorientierten feministischen Bewegungen für die bestehende soziale Ungleichheit zwischen Frauen (Meyer, 2017, S. 9). Die Benennung ist auf die US-amerikanische Rechtswissenschaftlerin Kimberlé Crenshaw zurückzuführen. Sie stellte in ihrer Analyse erfolgsloser Klagen von Women of Color gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz fest, dass diese aufgrund überlappender Diskriminierungsprozesse scheiterten. Vor Gericht wurde die Verwobenheit der Erfahrungen unsichtbar, da die Nichtdiskriminierung nur entweder als Repräsentantin der Gruppe der Frauen oder der Schwarzen einklagbar war (Bronner & Paulus, 2017, S. 79; Meyer, 2017, 42f.). Diese und andere Kategorien sozialer Ungleichheit können jedoch nicht getrennt voneinander betrachtet werden, da sie in ihren Verknüpfungen und Überkreuzungen (zu engl. intersection) die Erfahrungen der Individuen bestimmen.
„Eine intersektionale Perspektive ist daran interessiert, die sozialen Positionierungen und Lebenswirklichkeiten von Menschen im Lichte des dynamischen Wechselspiels der verschiedenen Heterogenitätsdimensionen, ihrer Überlagerungen, Überschneidungen und Effekte der gegenseitigen Verstärkung, Abschwächung oder des Ausgleichs in verschiedenen Lebensbereichen und -phasen zu beleuchten.“ (Wansing & Westphal, 2014)
Intersektionalität bleibt also, wie hier von Wansing und Westphal verdeutlicht wird, nicht auf eine Perspektive multipler Diskriminierungen reduziert, sondern nimmt auch Prozesse des intersektionalen Ausgleichs und der Abschwächung von Ungleichheitsprozessen in den Blick.
Grundlegendes Analyseraster bilden die Wechselwirkungen und Überlappungen der Kategorien und Ebenen sozialer Ungleichheit. Normativer Ausgangspunkt der Analyse ist die Orientierung an Sozialer Gerechtigkeit (Meyer, 2017). Diese wiederum schließt eine rein deskriptive Darstellung von Differenzen aus und erfordert die kritische Hinterfragung von Herrschaftsverhältnissen innerhalb eines transformativen Anspruches. Intersektionale Analyse zielt auf gesellschaftliche Veränderung, durch die Kritik an Privilegierung und Diskriminierung in einer kapitalistisch strukturierten Gesellschaft, die an ökonomischer Profitorientierung orientiert ist (Winker & Degele, 2009).
Im intersektionalen Analyseraster werden drei Ebenen der Verortung von Sozialer Ungleichheit definiert: 1) die Strukturebene der gesellschaftlichen Sozialstrukturen inklusive Organisationen und Institutionen; 2) die Symbolebene, welche kollektive Bilder in Form von gesellschaftliche Normvorstellungen, Diskursen, Ideologien und Stereotypien umfasst und 3) die Subjektebene der Identitätskonstruktionen, im Sinne individueller Zugehörigkeiten, Orientierungen und Lebensstile (Bronner & Paulus, 2017). Die zweite Achse des Analyserasters bilden soziale Differenzkategorien. Winker und Degele (2009, S. 37) schlagen hier Klasse, “Rasse“, Geschlecht und Körper vor. Sie betonen jedoch, dass diese Begrenzung auf der Subjektebene aufgrund voranschreitender Individualisierung keinen Sinn macht und intersektionale Analyse auf dieser Ebene offen bleiben muss (Winker & Degele, 2009, S. 59). In der Verbindung von kritischer Reflexion sozialer Differenzkonstruktionen und Machtverhältnissen wie Heterosexismus, Rassismus, Klassismus und Ableismus zeigt sich das Potential von Intersektionalität für die soziale und pädagogische Praxis (Riegel, 2018).
Im Gegensatz zur intersektionalen Analyse von Migration und Gender zeigt sich am Schnittpunkt Behinderung und Migration erst seit kurzer Zeit eine stärkere öffentliche und wissenschaftliche Aufmerksamkeit. Insgesamt stellt sich die Datenlage bislang undifferenziert und lückenhaft dar, insbesondere was die Thematik der Fluchtmigration betrifft (Amirpur, 2016, S. 38; Wansing & Westphal, 2014, S. 23). Dennoch wird sichtbar, dass im Zuge der stärkeren Ausdifferenzierung von Fluchtforschung (Kleist, 2019) und durch den Aufstieg des Intersektionalitätsparadigmas in den Sozialwissenschaften eine Zunahme der wissenschaftlichen Auseinandersetzung stattfindet. Bereits 2014 wird die Entkoppelung von Teilhabe- und Migrationsforschung durch Wansing und Westphal (S.37) scharf kritisiert und ein erster Versuch der intersektionalen Verknüpfung in einem interdisziplinären Sammelband vorgenommen. Im Folgeband von 2019 (Westphal & Wansing, 2019) kommen die Autorinnen bereits zur Ansicht, dass die Schnittstelle der Felder in Bewegung gekommen ist. Insbesondere auch der Teilhabebericht der Bundesregierung von 2016 hat durch die Schwerpunktsetzung auf Migration und Behinderung wichtige Impulse geliefert (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016). Der Anteil von Menschen mit Beeinträchtigung ist bei Personen mit Migrationshintergrund deutlich geringer als bei Personen ohne Migrationshintergrund (9,5% zu 16,5%), was vor allem auf die unterschiedliche Altersstruktur und die selektive Zuwanderung („Healthy Migrant“ Effekt) zurückzuführen ist (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016). Unterschiede in den Zahlen zu Schwerbehinderung können jedoch auch auf Barrieren im Zugang zur Anerkennung und auf Informationsdefizite hinweisen. Deutliche Nachteile von Schüler*innen nichtdeutscher Nationalität werden nach wie vor in der Überrepräsentation in Förderschulen und im geringeren Zugang zu inklusiven Schulformen deutlich. Der Teilhabebericht betont zudem die geringeren Chancen auf berufliche Abschlüsse und Erwerbstätigkeit. Deutliche Zugangshindernisse durch Informationsdefizite, Kommunikationsprobleme und mangelnde Kultursensibilität führen zur geringeren Teilhabe an Rehabilitationsleistungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016). Weitere Studien diskutieren kulturalisierende Zuschreibungen durch Fachkräfte als wichtiges Zugangshemmnis (Amirpur, 2016).
Armirpur (2016) gibt in ihren intersektionalen Fallstudien zu türkischen und iranischen Familien mit beeinträchtigten Kindern auch Hinweise auf die speziellen Rahmenbedingungen am Schnittpunkt Flucht und Behinderung. Sowohl der unsichere rechtliche Aufenthaltsstatus, der Ausschluss von Sozial- und Teilhabeleistungen und die belastende Lebenssituation in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber*innen werden in einigen der Fälle verdeutlicht (vgl. u.a. S. 142; S. 179; S. 262). Auch der Teilhabebericht der Bundesregierung nimmt eine strukturelle Unterversorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes an und verweist zudem auf die Kritik der Vereinten Nationen in der Staatenprüfung Deutschlands, welche bessere Zugänge zu gesundheitlicher Versorgung für Geflüchtete und Asylsuchende mit Beeinträchtigung eingefordert hatte (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2016). Westphal und Wansing sprechen im Zusammenhang mit dem Begriff „Flüchtling“ von Menschen, die „in besonderer Weise durch rechtlich-politische Differenzkonstruktionen als „Andere“ konstruiert und kontrolliert werden“ (Westphal & Wansing, 2019, S. 14). Der besondere Schutz der EU- Aufnahmerichtlinie wird für diese Personengruppe unterlaufen und rechtliche Ansprüche auf Leistungen für Menschen mit Behinderungen verwehrt. Tatsächlich zeigen sich die rechtlichen Bedingungen am Schnittpunkt von Aufenthalts- und Asylrecht und den Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe des Sozialgesetzbuches hochkomplex und ineinander verwoben. Sowohl Weiser und Gag (2017) als auch Schülle (2019) versuchen in ihren Beiträgen eine Klärung, letztendlich bleibt jedoch der Eindruck einer für die Praxis nicht zu bewältigenden Vielschichtigkeit der rechtlichen Ausgangslage und bürokratischen Ausgestaltung vor Ort bestehen.
Länder und Kommunen erfassen Beeinträchtigungen von neuzugewiesenen oder untergebrachten Geflüchteten nicht systematisch. Engin (2019) führt Mängel der barrierefreien Unterbringung und unzureichende Unterstützungsleistungen insofern in erster Linie auf ein Informationsdefizit zurück. Die besondere Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten mit Behinderungen wird weder in den Erstaufnahmezentren noch in der kommunalen Folgeunterbringung festgestellt, da es zu keiner Diagnostik durch medizinische Untersuchungen kommt. Die verpflichtende medizinische Erstuntersuchung für Asylbewerber*innen nach § 62 Asylgesetz umfasst lediglich die Feststellung übertragbarer Krankheiten (Leisering, 2018, S. 2). Eine der wenigen Ausnahmen stellt hier eine Erstaufnahme in Thüringen dar, die Daten zum Gesundheitszustand erfasst und vor der kommunalen Umverteilung prüft, ob die notwendige Barrierefreiheit gegeben ist (Engin, 2019, S. 106). Das Positionspapier der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention mahnt die unzureichende medizinische Versorgung von Geflüchteten an, die Menschen mit Beeinträchtigungen im besonderen Maße trifft (Leisering, 2018, S. 3). Die Versorgung mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Pflege und Rehablilitationsleistungen wird in den ersten 15 Monaten durch die Sozialbehörden vor Ort sehr restriktiv geleistet, da Asylbewerber*innen nur medizinische Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen (§ 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)) sowie sonstige Hilfen im Einzelfall im Ermessen der Sozialbehörden zustehen, wenn diese „zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich“ (§ 6 Absatz 1 AsylbLG) sind. Die besonderen Herausforderungen für die Kommunen stellen sie folgendermaßen dar:
„Die Sachbearbeitenden der Kommunen verfügen häufig nicht über das notwendige medizinische und rehabilitationswissenschaftliche Fachwissen, um die Bedarfe zu beurteilen. Bei der Prüfung der Anträge lehnen die Behörden dringend benötigte Hilfen auf Basis negativer Bleibeperspektive ab. Das führt dazu, dass sich Beeinträchtigungen verschlimmern und zum Teil irreversible Folgeschäden entstehen“ (Leisering, 2018, S. 3)
Kommunale Fragestellungen am Schnittpunkt Flucht und Behinderung wurden bislang zudem vorranging unter dem Gesichtspunkt der barrierefreien Unterbringung diskutiert (Grotheer & Schroeder, 2019; Leisering, 2018; Schwalgin & Wank, 2017).
Im Gesamtblick ist festzustellen, dass es den Kommunen bislang schwerfällt, Vielfaltsdimensionen in ihren Überlappungen und Interdependenzen zu betrachten und eine wirksame intersektionalitätssensible Öffnung der kommunalen Versorgungssysteme zu erreichen. Insofern zeigt sich hier am Schnittpunkt von (Flucht) Migration und Behinderung, was generell als Bedarf kommunaler Diversitätspolitik formuliert werden kann. Die parallele Entwicklung von kommunalen Querschnittspolitiken wie interkulturelle Öffnung, Gender Mainstreaming und Inklusion muss in einem Gesamtansatz mit synergetischen Verbindungen einmünden (Schröer, 2018, S. 227). Sonst besteht auch in der Zukunft die Gefahr, dass verwobene Exklusions- und Diskriminierungserfahrungen unsichtbar bleiben und Personen zwischen die Lücke der Unterstützungssysteme fallen.
Im Zuge der Tätigkeit als Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte mit besonderen Bedarfen war es der Autorin möglich, innerhalb der Landeshauptstadt München Abfragen und Analysen am Schnittpunkt von Flucht und Behinderung im Zeitraum von 2016 bis 2018 vorzunehmen. Diese gingen unter anderem in die Darstellung von Bedarfen und Angeboten innerhalb des Projektes „Münchner Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen“ ein (Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018).
Die Daten wurden innerhalb mehrerer Schritte erhoben. I) Zunächst erfolgte eine explorative Erkundung des Feldes in der Landeshauptstadt durch qualitative Interviews und informelle Gespräche mit Expert*innen (Kruse, 2015), um eine systematische Erfassung der Bildungsbedarfe und Bildungsangebote von neuzugewanderten Menschen mit Beeinträchtigungen vorzubereiten. Zentrale Ergebnisse wurden festgehalten und innerhalb eines Workshops mit 45 Teilnehmenden (Expert*innen und Neuzugewanderten) ergänzt. II) Barrierefreiheit von Bildungsangeboten zeigte sich innerhalb der ersten explorativen Phase als wesentliche Bildungsbarriere und wurde deshalb als zweiter Schritt in einer Abfrage durch Fragebögen der Sprach- und Integrationskursträger expliziert. III) In der Stadtverwaltung lagen zudem keine Informationen zur Anzahl der Menschen am Schnittpunkt von Flucht und Behinderung vor. In einem dritten Schritt wurden Bedarfe durch eine Abfrage der Asylsozialdienste in Münchner Unterkünften und durch Auswertungen der Zahlen des Zentrums Bayerns Familie und Soziales (ZBFS) zu Drittstaatsangehörige mit Schwerbehindertenausweis quantifiziert. Für die Abfrage der Unterkünfte wurden Mitarbeiter*innen der Asylsozialdienste gebeten, Personen nach folgenden Kriterien zu nennen:
Zudem wurde in einem zweistufigen Verfahren durch eine telefonische Nachfrage geprüft, ob die Angaben den Kriterien gemäß erfolgt waren, oder Unklarheiten bei den Asylsozialdiensten bestanden hatten. Da die Abfrage über die kommunale Fachsteuerung zugeleitet wurde, war es möglich, von allen Unterkünften Antworten zu erhalten. Die Zahlen stellen dementsprechend eine repräsentative Vollerhebung der Münchner Unterkünfte dar. Personen mit Beeinträchtigungen, die nicht in der Beratung der Asylsozialdienste waren, wurden jedoch nicht erfasst.
Tabelle Nr. 1: Datenerhebung und Sample
Erhebungen |
Zeitraum |
Art der Erhebung und Größe des Samples |
Erhebung 1 |
2016-2017 |
30 qualitative Interviews/ informelle Gepräche mit Expert*innen (1*) |
Erhebung 2 |
2017 |
Fragebogenerhebung, Angaben von 34 Standorten von Integrations- und Sprachkursen |
Erhebung 3 |
04/2018- 08/2018
|
Fragebogenerhebung (Vollerhebung) in Münchner Unterkünften für Asylbewerber*innen |
B) Auswertung der Zahlen des BZFS |
12/2018 |
Auswertung statistischer Daten des BZFS Angaben zu 25.529 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Schwerbehindertenausweis in München |
Quelle: eigene Darstellung ; (1*) Die Erhebungen bezogen sich hier auf Neuzugewanderte mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen sowie auf neuzugewanderte Frauen mit Kinderbetreuungsbedarfen und neuzugewanderte LGBTIQ*
Zur systematischen Erfassung der Angebote und Bedarfe wurde die im Zuge des Gesamtplanes zur Integration von Flüchtlingen entworfene Bildungskette (Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018, S.63) als Analyseinstrument nutzbar gemacht. Im Sinne eines breiten Bildungsbegriffes wurden auch Formate informeller und non-formaler Bildung wie Beratungsangebote einbezogen. Bedarfe der Wohnunterbringung, sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln und Therapien wurden als Basis für die Ermöglichung von Bildungsprozessen in die Analyse mit einbezogen. Die Auswertung der quantitativen Daten wurde unter der Zielsetzung von anwendungsbezogener deskriptiver Statistik vorgenommen, um sowohl Ausschlussprozesse als auch Bedarfe an Bildungsangeboten zu verdeutlichen.
Bei den vorliegenden Analysen handelte es sich um keine intersektionale Mehrebenenanalyse nach Winker und Degele (2009), sondern um erste Explorationen im Feld unter einer stark anwendungsbezogenen Perspektive. Die Ergebnisse sollten direkt für die Konzeption von bedarfsgerechten Angeboten innerhalb der Stadtverwaltung verwendet werden. Dennoch soll kurz reflektiert werden, welche Herausforderungen sich durch eine intersektional angeregte Perspektive ergaben.
Die oben beschrieben Erhebungen bezogen sich auf die strukturelle Ebene und auf kategoriale Verflechtungen am Schnittpunkt von Flucht und Behinderung. Im Prozess der Erhebung der Daten wurde hier mit sozialen Differenzkonstruktionen des „Geflüchteten“ und „Menschen mit Behinderung“ agiert. Kritisch kann hier hinterfragt werden, inwiefern die kategoriale Konstruktion zum Beispiel in der Abfrage der Asylsozialdienste „Geflüchtete“ auch noch zu „Behinderten“ machte (vgl. bzgl. Zuschreibungsprozesse, Unger, 2018). Der Fokus auf die strukturelle Ebene ohne gleichzeitige Verschränkung mit der Erhebung von subjektiven Deutungen und Selbstbeschreibungen der Personen, kann zu einer Zementierung hegemonialer Differenzlinien beitragen und so Prozesse sozialer Ungleichheit verstärken (Riegel, 2018, S. 224). In der Zielgruppenlogik der öffentlichen Verwaltung kann die Erhebung von immer enger gesteckten intersektional kombinierten Kategorien zur Entwicklung von immer stärker differenzierten und fokussierten Angeboten anstatt zu einer Öffnung von Regelangeboten führen. Einer solchen Tendenz könnte einerseits durch eine stärker partizipative Orientierung und zugleich einer kritischen Reflexion der Macht- und Diskurseffekte entgegengewirkt werden. Gerade wenn die Erhebungen auf das Expert*innenwissen von Fachkräften zurückgreifen, wäre eine stärkere Hinterfragung der Diskurse notwendig, da gesellschaftliche Normalitätsvorstellungen und Stereotypen auch deren Wahrnehmungen von Bedarfen prägen (Riegel, 2018, S. 225).
Für den Forschungszugang zu Personen, die von mehrfachen Ausschlüssen betroffen sind, werden forschungspraktische Rahmenbedingungen notwendig, die viele Ressourcen benötigen. Für Geflüchtete mit Beeinträchtigung ist es unabdingbar, nicht nur Aspekte der notwendigen Barrierefreiheit wie Bedarfe an Sprachmittlung zu beachten, sondern zugleich müssen auch methodologische Aspekte der Fluchtforschung, wie die besondere Vulnerabilität von Personen mit unsicheren Aufenthaltsstatus einbezogen werden (Korntheuer, 2019, S. 233; Korntheuer, Afeworki Abay& Westphal i.A.).
Zunächst werden die quantitativen Daten zu Geflüchteten mit Behinderung in München analysiert und zentrale Bedarfe spezifiziert.
Geflüchtete und Asylbewerber*innen leben in München in unterschiedlichen Wohn- und Unterbringungsformen: Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie in der dezentralen Unterbringung. 2017 waren 8.230 Menschen in diesen Wohnformen untergebracht, hiervon waren etwa 2000 anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte[3]. Geflüchtete haben nach dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis die rechtliche Möglichkeit, aus den Unterkünften auszuziehen. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Münchner Wohnungsmarkt stellt der Zugang zu Wohnraum jedoch eine enorme Herausforderung dar. Auch im Bereich der akuten Wohnungslosenhilfe nimmt der Anteil von Personen mit Fluchterfahrung entsprechend stetig zu und betrug 2017 bereits 38%. Unterkünfte der Wohnungslosenhilfe sind jedoch in den folgenden Auswertungen nicht eingeschlossen (Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018, S. 33f).
Insgesamt wurden in den Abfragen 801 Personen mit Beeinträchtigungen in 41 Münchner Unterkünften (Erstaufnahme, Dezentrale Unterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte) angegeben. Asylsozialdienste benannten häufig Personen mit Mehrfachbeeinträchtigungen, 982 Einzelbeeinträchtigungen wurden angegeben. Bei 7631 Bewohner*innen, die zum Stand Dezember 2017 in den Münchner Unterkünften lebten, entsprechen 801 genannte Personen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen 10% der gesamten Bewohner*innen (Korntheuer, 2018).
Abbildung Nr.1: Anzahl der genannten Beeinträchtigungen
Quelle: Eigene Darstellung; **=die Anzahl wurde um 44 Doppelangaben von psychischer Behinderung und psychischer Erkrankung bereinigt; psychische Behinderung wurde als psychische Erkrankung definiert, die länger als 6 Monate andauert *= es wurden bei 20 Personen eine Doppelangabe von Lernbehinderung und geistiger Behinderung vorgenommen.
Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus der genannten Personen
Die Altersverteilung und Verteilung nach Geschlecht der genannten Personen (vgl. Abbildung Nr.2) zeigt sich im engen Zusammenhang zur prozentualen Verteilung der Grundgesamtheit von Geflüchteten in München. Ein direkter prozentualer Vergleich ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Bezugsgrößen (Personen in Münchner Unterkünften und in München von 2012 bis 2016 eingereiste Geflüchtete) nicht möglich (Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018, S. 23).
Mit Blick auf den Aufenthaltsstatus und die Aufenthaltsdauer wird deutlich, dass der Großteil der benannten Personen (702) bereits länger als 15 Monate in München lebte und somit zumindest in Bezug auf die Gesundheitsversorgung eine Gleichstellung mit gesetzlich krankenversicherten Personen bestand (vgl. 2.3). 325 Personen besaßen bereits eine Aufenthaltserlaubnis während 97 Personen eine Duldung erhalten hatten und sich 329 noch im Asylverfahren befanden. Für die Personen mit Duldung und mit Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens ist der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht gegeben.
Abbildung Nr. 2 Alter und Geschlecht der genannten Personen
Quelle: Eigene Darstellung; Abfrage des Sozialreferats LH München 08/2018
Als zweite Quelle zur Quantifizierung der Bedarfe am Schnittpunkt von Flucht und Behinderung wurden die Zahlen des Zentrum Bayern für Familie und Soziales zu Inhaber*innen von Schwerbehindertenausweisen ausgewertet. Hier ist nur eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit und befristeten bzw. unbefristeten Aufenthaltsstatus möglich. Ende 2018 lebten in der Landeshauptstadt München 25.529 Personen mit Schwerbehindertenausweis und ausländischer Staatsbürgerschaft. Bei 1103 dieser Personen war der Aufenthaltstitel befristet. Bei der Betrachtung von Hauptherkunftsländer von Geflüchteten in München zeigt sich, dass 956 Personen mit Schwerbehindertenausweis mit den Staatsangehörigkeiten Afghanistan, Syrien, Irak, Somalia und Nigeria Ende 2018 in München lebten (vgl. Tabelle Nr. 2). 40,8% dieser Menschen besaßen noch keinen unbefristeten Aufenthaltstitel. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Zahlen auch nur einen Teil der Bevölkerung mit Fluchterfahrung und Beeinträchtigung abbilden, da Zugangsbarrieren (Informationsbarrieren und Zugangsvoraussetzungen) bezüglich des Schwerbehindertenausweises bestehen. So hatten bei den 801 benannten Personen aus den Unterkünften nur 104 einen Schwerbehindertenausweis erhalten und weitere 26 beantragt.
Tabelle Nr. 2: Personen aus Fluchtherkunftsländern mit Schwerbehindertenausweis in München
Aufenthalt |
rechtmäßiger Aufenthalt befristet |
rechtmäßiger Aufenthalt unbefristet |
Gesamt* |
|
Irak |
1 |
151 |
305 |
457 |
Afghanistan |
1 |
104 |
184 |
289 |
Syrien |
0 |
79 |
22 |
101 |
Nigeria |
1 |
31 |
29 |
61 |
Somalia |
0 |
25 |
23 |
48 |
Gesamt* |
3 |
390 |
563 |
956 |
Quelle: Angaben des ZBFS zum 31.12.2018 *Diese Gesamtzahl bezieht sich nur auf die angegeben Fluchtherkunftsländer, Daten zu weiteren Herkunftsländern von Geflüchteten sowie Aufenthaltsstatus liegen im Datensatz des ZBFS nicht vor.
Häufigkeiten von Beeinträchtigungen
Psychische Erkrankungen und Behinderungen wurden als häufigste Beeinträchtigung benannt. Chronische Erkrankungen und Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates zeigen sich in allen Altersgruppen. Personen über 64 Jahren waren prozentual häufiger betroffen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren wurden häufiger Lernbeeinträchtigungen und geistige Behinderungen angegeben. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Diagnostik während des Schulbesuchs stehen.
Abbildungen Nr. 3a und 3b: Genannte Beeinträchtigungen nach Alter und Geschlecht
Quelle: Eigene Darstellung; Abfrage des Sozialreferats LH München 08/2018
Als besonders vulnerable Gruppe können zudem junge, allein reisende Geflüchtete im Alter von 18- 24 Jahren in den Blick genommen werden (vgl. 4.3), da sie weder Unterstützung durch ihren Familienverbund erhalten, noch in Jugendhilfebezüge eingebunden sind. Junge Männer mit psychischen Beeinträchtigungen (76 Angaben) und chronischen Erkrankungen (45 Angaben) stellen hier die größten Gruppen dar. In der gleichen Altersgruppe wurden zudem 10 allein reisende junge Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen benannt.
München verfügt über eine breite und komplexe Angebotslandschaft im Bereich der Integrations- und Migrationsarbeit sowie Behindertenhilfe.
Die Beratungsstelle ComIn von Handicap International berät seit 2003 Geflüchtete mit Behinderung in München und organisiert zudem Deutsch-Konversationskurse und unterstützt durch Spenden bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Seit 2015 bildeten sich weitere Angebote und Initiativen wie das international Deaf Café des Gehörlosenbundes und das Angebot einer Berufsintegrationsklasse innerhalb der Schlau Schule, die von einer Sonderpädagogin geleitet wird. Seit September 2016 besteht zudem eine Berufsintegrationsklasse für Geflüchtete mit Hörbeeinträchtigung am Berufsbildungswerk für Gehörlose in Johanneskirchen. Weitere Angebote wie ein mobiler Unterstützungsdienst für Sprach- und Integrationskurse sind derzeit in der Landeshauptstadt München in Planung.
Es wurde zudem analysiert, welche Integrations- und Sprachkurse in München Hilfsmittel zur Verfügung stellen und einen barrierefreien Zugang für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung bieten. Hier muss jedoch kritisch erwähnt werden, dass über 100 Standorte durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Integrations- und Sprachkurse erfasst sind, jedoch nur der Rücklauf von 34 Standorten vorliegt. Es zeigte sich, dass von 34 Standorten nur fünf über einen barrierearmen Zugang für Personen mit Mobilitätseinschränkungen verfügten, also sowohl ein ebenerdiger Gebäudezugang oder Rampe, eine Behindertentoilette und ein Aufzug vorhanden sind. Für Personen mit Sehbeeinträchtigung ist bei 17 Standorten ein Beamer oder Laptop mit Sprachausgaben vorhanden. Ein Standort verfügte zudem über ein Referentenmikrofon für Personen mit Hörbeeinträchtigung. Sprachkurse mit langsamer Lernprogression wurden an 12 Standorten angeboten. Insgesamt zeigt sich eine mangelnde Barrierefreiheit der regulären Sprach- und Integrationskurse. Zudem waren die wenigen zugänglichen Standorte, mit Ausnahme der Angebote der Münchner Volkshochschule, nicht als barrierefrei gekennzeichnet. Spezifische Integrationskurse für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen wurden in der Vergangenheit in größeren zeitlichen Abständen in München über das BAMF angeboten. Informationen zu diesen spezifischen Formaten sind jedoch sehr schwer zugänglich und nicht über die Kursnetseite des BAMF einsehbar.
Auch in der Landeshauptstadt München ist der Zugang zu Diagnostik, Leistungen der Rehabilitation und zu Beratungen auf Grundlage der Eingliederungshilfe (z.B. sozialpsychiatrische Dienste) vor allem in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts und weiterhin bis zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis eingeschränkt (vgl. 2.3). Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) bietet deshalb seit 2016 einen aufsuchenden medizinischen Dienst in Unterkünften für Geflüchtete an (Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt).
Zusätzlich wurden in den Unterkünften der LH München fünf rollstuhlgerechte Appartements mit je vier Betten geschaffen sowie eine Unterkunft mit 48 Bettplätzen, die sich speziell für die Unterbringung von alten und kranken Geflüchteten eignet. Langfristig soll jedoch darauf hingewirkt werden, dass keine spezifischen Unterbringungsformen mehr notwendig sind, sondern bauliche Planung und Beratungskonzepte auch die Bedarfe von spezifischen Zielgruppen beachten (Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018).
Innerhalb der Kommune gibt es verschiedene Gremien und Fachstellen, die sich um eine stärkere Vernetzung bemühen. Hier sind die Fachstelle Migration und Gesundheit des Referats für Umwelt und Gesundheit sowie die Arbeitsgruppe Behinderung und Migration (BeMig) in der Federführung des Sozialreferats zu nennen. Durch die Arbeitsgruppe BeMig wurde in den letzten Jahren eine stärkere Vernetzung von Migrationsarbeit und Behindertenhilfe durch die Organisation von Konferenzen und Fachtagungen sowie durch Fortbildungen und interkulturelle Fallberatung von Einrichtungen der Behindertenhilfe unterstützt. Die Querschnitts- und Gleichstellungsstellen der Stadt München waren zudem aktiv in die Arbeit am Gesamtplan für Geflüchtete durch eine eigene Arbeitsgruppe „Zielgruppen mit spezifischen Bedarfen“ beteiligt.
Die durch das Positionspapier der Monitoring-Stelle der UN- Behindertenrechtskonvention dargestellten Bedarfe (Leisering, 2018) werden auch in der lokalen Situation in München deutlich. Konkret zeigt sich in den Abfragen eine unzureichende Versorgung mit barrierefreier Wohnunterbringung sowie ein hoher Bedarf an psychiatrischen und psychosozialen Unterstützungsleistungen. Zudem muss der Zugang zu Bildungs- und Beratungsleistungen sowie zu Rehabilitationsmaßnahmen verbessert werden. Im Gesamtblick ist es deshalb auch nötig, zu einem intersektional vernetzten und zirkulären Wissen in der Migrationsarbeit und Behindertenhilfe zu kommen.
Barrierefreie Wohnunterbringung und Zugang zu psychiatrischer Versorgung
Von den 801 benannten Personen mit Beeinträchtigung in den Münchener Unterkünften wurde bei 247 Personen die Art der Unterbringung als unproblematisch eingeschätzt. Gerade für Personen mit chronischen Erkrankungen und psychischen Beeinträchtigungen stellen sich Mehrbettzimmer als schwierig dar. Zudem wurde in diesem Zusammenhang angegeben, dass für 100 Personen kein Zugang zu psychiatrischer Versorgung bestand. Barrierefreie Unterbringung und schlechte Verkehrsanbindung sind vor allem für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Sinnesbeeinträchtigungen relevant. Obwohl es insgesamt 163 Angaben von Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates, des Sehens und Hörens gab, wurde die mangelnde Barrierefreiheit nur in 51 Fällen als problematisch angemerkt. Dies kann darauf hinweisen, dass die geschaffenen Angebote (vgl. 4.2) bereits von einem Teil der Bewohner*innen genutzt werden konnten.
Abbildung Nr. 4 Problematische Aspekte der Unterbringung in Unterkünften
Quelle: Eigene Darstellung; Abfrage des Sozialreferats LH München 08/2018
Die schwierigen Lebenssituationen in den Unterkünften zeigen sich zudem in den Anmerkungen der Asylsozialarbeiter*innen zu Einzelfällen. So wird hier beispielsweise erläutert, dass ein junger Mann mit abgelehntem Asylbescheid aufgrund einer Tuberkuloseerkrankung Rückenprobleme hat und unter der mangelnden Barrierefreiheit der Unterkunft leidet, zugleich jedoch auch eine Suchtproblematik vorliegt und der Sprachkurs abgebrochen wurde. In einem weiteren Fall wird angegeben, dass für die Versorgung eines fünf Monate alten Säugling mit schwerer Mehrfachbeeinträchtigung und epileptischen Anfällen die hygienischen Bedingungen der Unterbringung problematisch sind. Hier unterstützt eine Kinderkrankenschwester des aufsuchenden Dienstes des RGU (vgl. 4.2), zusätzliche Unterstützung bei der Pflege und Frühförderung konnte noch nicht ermöglicht werden. Die Familie ist seit mehr als 15 Monaten in München, befindet sich jedoch nach wie vor im Asylverfahren.
Zugang zu Bildungsangeboten und Beratung sowie zu Angeboten der Eingliederungshilfe und Rehabilitation
Neben den eingeschränkten Zugängen zu Angeboten durch gesetzliche Regelungen (vgl. 2.3) bestehen Informationsbarrieren.
„Für Geflüchtete mit Behinderungen sind Informationen über gesetzliche Leistungen und kommunale freiwillige Angebote von Pflege, Rehabilitation und Eingliederungshilfe sowie über „Kann-Leistungen“ nach §6 AsylbLG nötig. Sie benötigen zudem aufsuchende Beratung“ (Landeshauptstadt München, Stelle für interkulturelle Arbeit, 2018, S.42)
Dies zeigt sich auch in der Abfrage der Unterkünfte sowie in der Bedarfserhebung mit Expert*innen. 292 Personen hatten neben der Beratung durch die Asylsozialarbeit zum Zeitpunkt der Abfrage keinen Zugang zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen und Bildungsangeboten. Abgefragt wurden hier die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sowie weiteren Bildungsangeboten, die Beratung durch Handicap International und sonstige Maßnahmen und Beratungen.
Abbildung Nr. 5: Nicht-Teilnahme an Maßnahmen und Angeboten
Quelle: Eigene Darstellung; Abfrage des Sozialreferats LH München 08/2018
Der hohe Unterstützungsbedarf von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen kann besser adressiert werden. Dies könnte im Zusammenhang mit der Umsetzung der gesetzlichen Schulpflicht stehen. Dennoch bleiben 20 Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahre ohne Unterstützungsangebot. Die Aussagen der Expert*innen betonen, dass obwohl Zugänge, zum Beispiel zu Frühförderung, über den §6 AsylBLG möglich wären, Informationsbarrieren und aufwendige bürokratische Abläufe einen schnellen Zugang erschweren. Aber auch bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen nimmt ein großer Anteil (64 Personen) weder an Sprachkursen noch an Integrationsklassen der Berufsschulen teil. Die Anmerkungen der Asylsozialarbeiter*innen weisen hier darauf hin, dass es aufgrund schwieriger psychischer Situationen und nicht vorhandener Einbindung in familiäre Unterstützungsbezüge zum Abbruch von schulischen Angeboten und Sprachkursen kommt (vgl. 4.2).
Für Erwachsene kann die hohe Zahl der Menschen ohne Anbindung an Maßnahmen im Zusammenhang mit der mangelnden Barrierefreiheit von Sprach- und Integrationskursen gesehen werden. Für den Zugang zu Angeboten der Rehabilitation der Agentur für Arbeit wiederum sind sowohl ein Aufenthaltstitel als auch Sprachkenntnisse notwendig. 41% der benannten Personen im Alter ab 25 Jahren besaßen zum Zeitpunkt der Abfrage bereits eine Aufenthaltserlaubnis. Da kein Zugang zu kultursensibler und sprachfreier Diagnostik vorhanden ist, diese jedoch die Voraussetzung für den Zugang zu den Angeboten darstellt, kommt es hier dennoch zu Kreisläufen multipler Exklusion für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen. Der Spracherwerb ist aufgrund fehlender barrierefreier und bedarfsgerechter Angebote nicht möglich, dies führt zum Ausschluss von Diagnose und verhindert so wiederum die Teilhabe an Angeboten der Rehabilitation.
Grundsätzliche Problematik: Versäulte Angebotslandschaft
Nicht nur gesetzliche Ausschlüsse verhindern die Teilhabe, auch die Bereiche der Migrationsarbeit und Behindertenhilfe haben bislang keine diversitäts- und intersektionaliätssensible Angebotslandschaft ausgebildet. Dies bezieht sich auf die Ausgestaltung von Angeboten, die sowohl barrierefrei zugänglich, als auch kultursensibel sein müssen und den Zugang zu Sprachmittler*innen ermöglichen sollten. Auch für Fachkräfte in beiden Arbeitsfeldern zeigen sich hohe Anforderungen. Mitarbeiter*innen fühlen sich aufgrund der hochkomplexen strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen überfordert. Sie verfügen zum Beispiel nicht über das notwendige Wissen zu asylrechtlichen Bedingungen, welche die Lebenssituation von Geflüchteten mit Beeinträchtigung prägen oder aber zur hochkomplexen Angebotslandschaft der Behindertenhilfe. Da ein zeitnaher struktureller Wandel zu Regelangeboten für eine diverse und heterogene Bevölkerung nicht absehbar ist, sollte es in einem ersten Schritt mindestens zur Ausbildung von intersektional vernetzten Wissensbeständen kommen. Im direkten Austauschprozess könnte so nicht nur Wissen der jeweiligen Bereiche ausgetauscht werden, sondern auch neues intersektionales Wissen am Schnittpunkt generiert werden.
Abbildung Nr.6: Vom Säulenmodell zum intersektional vernetztem Wissen
Quelle: Eigene Darstellung
Um die weitere Vernetzung voranzutreiben und so die Generierung von intersektional vernetztem Wissen zu ermöglichen, wurde für die Landeshauptstadt München mehrfach auf Fachtagungen und innerhalb des Gesamtplanes zur Integration von Flüchtlingen eine Fachstelle für Migration und Behinderung nach dem Vorbild Berlins (Freistein) eingefordert.
Intersektionale Prozesse werden in der Kommune München am Schnittpunkt von Behinderung und Flucht in Übereinstimmung mit dem Forschungsstand (Westphal & Wansing, 2019) vor allem als multiple Exklusionen deutlich. Massive Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe gründen sich auf rechtliche Ausschlüsse von Krankenversicherung, Rehabilitation und Eingliederungshilfe durch Überlappungen des Aufenthalts- und Asylrechts. Geflüchtete mit Beeinträchtigungen bleiben zudem von Angeboten der Migrationsarbeit und Behindertenhilfe durch Informationsbarrieren und eine mangelnde diversitäts- und intersektionalitätssensible Ausgestaltung ausgeschlossen. Aber auch bei Praxisakteur*innen bestehen deutliche Unsicherheiten und Wissenslücken an diesem hochkomplexen Schnittpunkt. Auf Basis der dargelegten Analysen kann betont werden, dass die Unterbringung von Geflüchteten mit Beeinträchtigungen in Gemeinschaftsunterkünften nicht nur bezüglich der mangelnden Barrierefreiheit zu problematisieren ist, sondern auch das Wohnen in Mehrbettzimmern, die hygienischen Verhältnisse und Stigmatisierungsprozesse die häufig sehr belastenden Lebenssituationen zusätzlich erschweren. Verschränkte und zirkuläre Exklusionsprozesse werden im Bereich des rechtlichen Status, der Wohn- und Lebenssituation und im Zugang zu (Sprach-) Bildungsangeboten und Qualifizierung und Beschäftigung deutlich. Soziale Ungleichheit konstruiert sich hier nicht nur in Bezug auf Dis- ability sondern auch in den Kategorien der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung und hinsichtlich der Familienform. Junge alleinreisende Geflüchtete brechen Angebote häufig in der Gemengelage von psychischer Beeinträchtigung, erschwerter Lebenssituation in den Unterkünften und mangelnden familiären und institutionellen Unterstützungsnetzwerken ab.
Die hier beschriebenen Abfragen und Analysen können als erster deutlicher Schritt der Kommune München gesehen werden, um Lebenssituationen und qualitative und quantitative Bedarfe am Schnittpunkt von Flucht und Behinderung sichtbar zu machen. In der Vernetzungsarbeit der Gremien und Gleichstellungsstellen sowie im Zuge des Gesamtplanes zur Integration von Flüchtlingen und in der kommunalen Bildungskoordination wurden erste Wissensforen geschaffen, um praktischen Lösungen zur Bearbeitung von sozialen Ungleichheiten am Schnittpunkt Flucht und Behinderung zu erarbeitet. Das dynamische Feld von Nichtregierungs- und Selbsthilfeorganisationen hat bereits begonnen, eigene Initiativen zu entwickeln und umzusetzen. Dennoch zeigt die Analyse eine große Bandbreite nicht adressierter Bedarfe, die langfristig nur durch eine konsequente Orientierung an einem breiten Inklusionsbegriff fokussiert werden können, der diversitäts- und intersektionalitätssensibel gedacht wird. Auch in der Zukunft wird es notwendig sein, Bewusstseinsbildung in diesen Bezügen voranzutreiben. Die Schaffung einer Fachstelle für Migration und Behinderung wäre ein wichtiger Schritt, um eine nachhaltige und langfristige Auseinandersetzung zu ermöglichen. Das Analyseraster von Intersektionalität kann hier ein Ausgangspunkt sein, der sowohl unterschiedliche Vielfaltsdimensionen und ihre Interdependenzen als auch eine kritische Machtanalyse einschließt und normativ an Chancengleichheit orientiert ist (Winker & Degele, 2009). Gerade die kritische Analyse gesellschaftlicher Machtverhältnisse fehlt bislang in anderen Konzepten (Schröer, 2018). Es zeigt sich jedoch ein deutliches Defizit der Operationalisierung und Implementierung der Intersektionalitätsperspektive. Praxisbezogene Hinweise gehen kaum über die bereits bekannten Strategien der interkulturellen Öffnung und des Diversity Managements hinaus. Letztendlich müssen Zielgruppenpolitiken aufgegeben, oder zumindest durchlässiger gemacht werden. Sie sind wesentlich in der Festschreibung von kategorialer Zuordnung beteiligt und führen dazu, dass Menschen in die Leere zwischen zwei oder mehreren Kategorien fallen.
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[2] Die Erhebung und Aufbereitung der Daten wurde durch die engagierte Tätigkeit von Sarah Kluge als Praktikantin im Amt von Wohnen und Migration ermöglicht, der an dieser Stelle herzlich gedankt werden soll.
[3] Unter den subsidiären Schutz fällt u. a. eine ernsthafte individuelle Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts. Personen mit subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG erhalten zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1, Alt. 2 AufenthG.