Inhaltsverzeichnis
Zu Beginn vier Schlaglichter:
Ungleichzeitigkeiten, das zeigen die Schlaglichter zu Beginn, prägen die schulische Integration und ihre Geschichte auch im Saarland. Menschen mit Behinderungen gehören zwar hier meinem Eindruck nach deutlicher zur Gesellschaft als an vielen anderen Orten. Das mag daran liegen, dass die Arbeit unter Tage, die viele Familien im Saarland über Jahrzehnte prägte, ohne einen Geist der Solidarität nicht möglich ist, das mag an der Gesellschaftsstruktur liegen, die durch hohe Arbeitslosigkeit geprägt war und ist und wenig Raum für elitäres Bewusstsein lässt, das mag an der wechselvollen Geschichte des kleinen Bundeslandes mit den wiederholten Wechseln der nationalen Zugehörigkeit liegen – alte Menschen im Saarland haben schon drei Mal die Nationalität gewechselt – , die Toleranz erforderte, das mag an der Grenznähe liegen, die Offenheit beansprucht – Französinnen und Franzosen kaufen im Saarland ein und Saarländerinnen und Saarländer in Frankreich, man geht über die Grenze in Frankreich essen, umgekehrt wohl seltener, und auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind vermutlich hier nicht so fremd wie anderswo – aber wahrscheinlich liegt es vor allem an der Geschichte der Integration von Menschen mit Behinderungen im Saarland, die in Bezug auf die Schule formal 1986 begann.
Im Folgenden werde ich, ausgehend von der Geschichte schulischer Integration, den derzeitigen Stand der Inklusion im Saarland umreißen und erkennbare Problematiken auch hinsichtlich ihrer Verallgemeinerbarkeit, beschreiben. Dabei beziehe ich mich vor allem auf junge Menschen mit Behinderung und gehe auf die Akteurinnen und Akteure in der Politik ein, auf Einzelpersonen und ihre Wirkung und auf bedeutsame Organisationen – hier ist vor allem der Verein Miteinander Leben Lernen (MLL) zu nennen, die saarländische Variante von Gemeinsam Leben-Gemeinsam Lernen, die sich 1984 gründete – und werde jeweils die vorwärts treibenden und die bremsenden Kräfte darstellen. Dabei geht es auch um die Frage der Rolle der Wissenschaft in den Veränderungsprozessen, ihre Nähe bzw. Distanz zum Geschehen und ihren möglichen Beitrag dabei.
Eine als Insiderin zu Betrachtende übernimmt hier Ergänzungen zum Bericht der Friedrich Ebert-Stiftung, herausgegeben 2015 (Lange & Sastges-Schank 2015): Ich bin seit 1987 auf politischer wie alltagspraktischer Ebene involviert in die Integrationsbewegung im Saarland (vgl. z.B. 1998). Meine Mitarbeit im Verein „Miteinander Leben Lernen“ (MLL) betrachte ich als eine wichtige Quelle meiner wissenschaftlichen und politischen Tätigkeit: Sie verdeutlicht mir einerseits ständig die Notwendigkeit weiterführender Unterstützungsmöglichkeiten, andererseits schärft die Solidarität mit Eltern von Kindern mit Behinderungen die Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten und ihrer Hintergründe. Ohne den Verein MLL, darüber besteht wohl bei niemandem hierzulande ein Zweifel, wäre die Selbstverständlichkeit, in der Positionen zur Integration formuliert und Weiterentwicklungen gefordert, aber auch in die Wege geleitet werden, im Saarland nicht so weit entwickelt. Im Folgenden werden die Felder der Weiterentwicklung im aktuellen Stadium vorgestellt, aber auch die Akteure im Saarland: Der Verein MLL, das Netzwerk, und auch die dem Bestand der Sondereinrichtungen verbundenen Personen bzw. Organisationen; wie auch die Positionen der Parteien, die sich im Saarland auch in der Koalitionsregierung deutlich unterscheiden.
Grundlagen und Anfänge
1986, also vor genau 30 Jahren, wurde im Saarland als erstem Bundesland im westlichen Deutschland schulische Integration schulgesetzlich geregelt. Nach jahrzehntelanger Regierungszeit der CDU hatte die SPD die Regierung übernommen mit Oskar Lafontaine als Ministerpräsident und Diether Breitenbach als Kultusminister. Vieles, was die vorherige Regierung weit von sich gewiesen und nicht einmal im Versuchsstadium ermöglicht hatte – insbesondere Gesamtschulen und Integration behinderter Kinder – wurde in wenigen Jahren realisiert. Diether Breitenbach überzeugte alle Fraktionen im Parlament von der schulgesetzlichen Regelung, die allerdings unter Haushaltsvorbehalt stand:
„Der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schulen der Regelform umfaßt grundsätzlich auch die behinderten Schüler. Daher sind im Rahmen der vorhandenen schulorganisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten geeignete Formen der gemeinsamen Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten zu entwickeln“ (§ 4 des saarländischen Schulordnungsgesetzes von 1986).
Da der demographische Rückgang sich auch damals zeigte und es einen Überhang an Sonderschullehrer(inne)n gab, konnten diese durch Integration im sonderpädagogischen Bereich gehalten werden – das verringerte den Widerstand auf der Seite der Sonderpädagog(inn)en geringfügig. Es gab aber auch Kreise, die nur darauf gewartet hatten und sich an die Aufgabe machten, als noch vor der gesetzlichen Regelung Diether Breitenbach in einer Veranstaltung des MLL Eltern und Pädagog(inn)en anbot, wenn der Wunsch auf der einen und Bereitschaft auf der anderen Seite vorhanden sei, könne begonnen werden. Im Schuljahr 1985/86 besuchten drei Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelklasse; acht Jahre später waren es 347.
Gute Vorarbeit war an der Universität des Saarlandes und von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geleistet worden: Schon an der Pädagogischen Hochschule in Saarbrücken, die später in der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität aufging, gab es eine „integrative Lehrerbildung“ (Veauthier 1975 zit. nach Breitenbach 1998, 11): Zum Curriculum für angehende Grundschullehrkräfte gehörten acht Stunden, zum Curriculum anderer Lehrkräfte vier Semesterwochenstunden Sonderpädagogik. An der Universität des Saarlandes waren Alfred Sander, Hans Meister und Hilde Schmidt als Sonderpädagog(inn)en in der Ausbildung für die Lehrämter an Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie am Gymnasium tätig. In ihren Lehrveranstaltungen konnten die Studentinnen und Studenten ihre erziehungswissenschaftliche Ausbildung wie auch die Prüfungen absolvieren. Nachdem alle Drei pensioniert waren, wurde diese wichtige Möglichkeit der universitären Vorbereitung auf integrative Arbeit leider aufgegeben.
Die GEW, die im Saarland den Verbänden im Beamtenbund zahlenmäßig unterlegen ist, hatte schon lange vor 1986, angeregt durch die Diskussionen der GEW auf Bundesebene zur Nichtaussonderung von Menschen mit Behinderungen, die Debatte um das gemeinsame Lernen und die Infragestellung der Schule für Lernbehinderte geführt und stand und steht damit im deutlichen Kontrast zu den konservativen Verbänden im Saarland, zu denen bislang auch der vds zu zählen war.
Unter dem Vorsitz von Alfred Sander wurde eine „Kommission Integration Behinderter Schüler/innen (IBS)“ eingerichtet, ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern aller für Bildung relevanter Organisationen. Sie hatte den Auftrag, entsprechende Regelungen im Einzelnen zu beraten. Die Integrationsverordnung (IVO) wurde 1987 beschlossen. Hans Meister leitete die Kommission, die die Integration behinderter Kinder im Elementarbereich (IBKE) vorbereiten sollte. Merkwürdigerweise brauchte es – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – im Saarland länger, die Politik davon zu überzeugen, dass Kinder von klein auf gemeinsam lernen sollten und könnten. Aber ab 1991 war nach einer Phase als Modellprojekt auch Integration im Elementarbereich Normalität.
Am Schulgesetz des Saarlandes orientierten sich in der Folgezeit weitere Bundesländer, zunächst Schleswig-Holstein. Damit war aber auch die Begrenzung durch den Haushaltsvorbehalt festgeschrieben, der noch heute in den meisten Ländern gilt und in der Diskussion um eine inklusive Schule und ihre Realisierung eine sehr widerständige Rolle spielt.
Vor kurzem konnte ich ein Interview mit Diether Breitenbach durchführen. Er meint, es dauere weitere 20 Jahre, bis Inklusion Wirklichkeit in den Schulen sei. Überall dort, wo Eltern, Wissenschaftler/innen und Lehrer/innen gemeinsam für Veränderungen eingetreten seien, habe es Fortschritte gegeben. Die Zusammenarbeit zwischen Universität, MLL und GEW sowie der Arbeitskammer des Saarlandes und dem Landesbehindertenbeauftragen, half, gemeinsam eine „Integrationskultur“ aufzubauen: Die jährlich saarlandweit stattfindenden Integrationsfeste und Tagungen, bereiteten wichtige Grundlagen. Ungeheuer wichtig waren die intensive Fortbildungs- und Beratungstätigkeit des mittlerweile großen Stabs an der Uni und seine Öffentlichkeitsarbeit; leider wurde dieser nach dem Wechsel Breitenbachs in ein anderes Ressort verkleinert. Breitenbachs Nachfolgerin Granz kündigte gleich zu Beginn ihrer Amtsübernahme an, sie werde den „Sonderschulen wieder zu ihrem Recht verhelfen“. Diese Äußerung kam dem Aufruf zu einem Rückzug aus der schulischen Integration gleich und wirkte entsprechend in den Schulen, rief aber wiederum auch pro-integrative gemeinsame Aktionen wach.
Die Folgejahre: Stagnation und zeitweise Aufwärtsbewegungen
Obwohl die SPD weiterhin bis 1999 die Landesregierung stellte und von daher eine kontinuierliche Integrationsentwicklung denkbar gewesen wäre, wurden diesbezügliche Erwartungen enttäuscht; nur in den Jahren 1994-99 konnten unter der erneuten Zuständigkeit von Diether Breitenbach und von Henner Wittling quantitative und qualitative Verbesserungen installiert werden:
Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ) sind im Saarland für jeweils einen Landkreis zuständig. Sie sollen in Kontakt mit den Schulen, mit anderen Diensten und Trägern die Integration in der jeweiligen Region weiter entwickeln. Diether Breitenbach wollte damit u.a. eine Karrierechance für sonderpädagogische Lehrkräfte bereitstellen, die in allgemeinen Schulen arbeiten – ein in den meisten Bundesländern nach wie vor unbearbeitetes Problem.[1] Diese SFZ waren zwar – im Unterschied zu den Beratungs- und Förderzentren in Hessen – eigene Abteilungen und ermöglichten so die Entwicklung eines integrativen sonderpädagogischen Professionalitätsverständnisses, aber sie wurden an Sonderschulen für Lernbehinderte eingerichtet und Schulleitungen nutzten in sehr unterschiedlicher Weise den Möglichkeitsraum, den die neue Struktur zweifellos und erwiesenermaßen bot, für oder zur Verhinderung integrativer Entwicklungen in den entsprechenden Landkreisen.
Verschiedene Möglichkeiten, integrative Entwicklungen zu befördern oder zu ihrer Verhinderung beizutragen, wurden in diesen Jahren deutlich und können m.E. verallgemeinert werden:
Nach wie vor stellt sich die CDU entscheidenden Weichenstellungen entgegen; auf einer Veranstaltung der CDU mit Prof. Hans Ahrbeck brachte die Landtagsabgeordnete Gisela Rink das Inklusionsverständnis ihrer Partei so zum Ausdruck, als sei mit der budgetierten Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrerstunden an Grundschulen der UN-Konvention Genüge getan. Auch im Hinblick auf die Grundschule ohne Zensuren gibt es nur schleppende Fortschritte; schon Ende des zweiten Schuljahres werden Ziffernnoten erteilt. Das gegliederte Schulsystem mit zwei Säulen (Gemeinschaftsschule und Gymnasium) wird nicht in Frage gestellt.
Seit dem Schuljahr 2014/ 15 gilt ein neues Schulgesetz. In § 4 (1) heißt es:
„Die öffentlichen Schulen der Regelform sind inklusive Schulen. Sie ermöglichen grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten und ungehinderten Zugang.“
Grundsätzlich sind jetzt alle Kinder mit Behinderungen Schüler/innen der Grundschule. Eltern, die wollen, dass ihr Kind eine Sonderschule[4] besucht, müssen einen Antrag auf den Besuch der „Förderschule“ stellen. Einen Haushaltsvorbehalt für das Gemeinsame Lernen gibt es jetzt nicht mehr. Allerdings wird der Haushaltsvorbehalt jetzt sozusagen den Eltern auferlegt, wenn sie die Entscheidung für die allgemeine Schule treffen: Da bei der Personalisierung nach wie vor nämlich zunächst die Sonderschulen personalisiert werden und der Rest für die Budgetierung veranschlagt wird, gibt es für die „angemessenen Vorkehrungen“, die im Einzelfall notwendig wären, zu wenig personellen Spielraum – damit wird das Wahlrecht konterkariert.
Seit August 2015 gibt es auch die untergesetzlichen Regelungen: Die Verordnung definiert inklusive Bildung als „die grundlegende Ausrichtung der Schule auf die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und deren individuelle Förderung“. Unabhängig vom Ort des Lernens sollen alle Schülerinnen und Schüler „individuelle Unterstützung erhalten, für die bei Bedarf auch sonderpädagogische Expertise eingeholt werden kann“ (Chef der Staatskanzlei zit. nach Lange/ Sastges-Schank 2016, S.11). Insofern zielt das Inklusionsgesetz ausdrücklich auf alle Kinder, nicht nur auf die mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Der wichtigste Akteur, um bildungs- und sozialpolitische Entwicklungen im Sinne der Integration/ Inklusion voranzutreiben, ist im Saarland der Elternverein Miteinander Leben Lernen (MLL), dem natürlich auch andere Beteiligte angehören. In vielen Einzelfällen stand der MLL Eltern und auch Pädagog(inn)en zur Seite, veranstaltete Runde Tische, um zu beraten wie in Einzelfällen zu Verbesserungen beigetragen werden könne und trat dann in Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um allgemeine Veränderungen zu erzielen.
Mit dem Heranwachsen ihrer Kinder mit Behinderungen standen die Eltern jeweils vor neuen Hürden, die zu überwältigen waren. Die Eltern erreichten:
Der MLL zeigte jeweils beispielhaft Lösungsmöglichkeiten, d.h., er finanzierte sie vor, veröffentlichte sie in den Medien und forderte dann die politische und finanzielle Absicherung der Maßnahmen zur Weiterentwicklung; so entstand ein Betrieb mittlerer Größe, der sich konsequent der Gemeinsamkeit von behinderten und nichtbehinderten Menschen verschrieben hat und mittlerweile in Gestalt einer gGmbH in folgenden Arbeitsfeldern arbeitet:
Gegenwärtig wird an folgenden Stellen Konzeptionsarbeit erforderlich und geleistet:
Die Eltern verstanden es, einen Kreis von Unterstützer/innen zu sammeln und die jeweiligen Kompetenzen zu nutzen: Die Expertise der Wissenschaft, der Lehrerfortbildungsinstitute, der Selbsthilfegruppen, des Landesbehindertenbeauftragten, der Arbeitskammer und der GEW. In dieser Kooperation wurden Modelle der Weiterentwicklung bedacht und konnten dann der Politik und der Verwaltung gegenüber mit Nachdruck vertreten werden; im Gespräch mit Amts- und Mandatsträger(inne)n, aber auch bei Demonstrationen.
Die letzte große Aktion war die Veröffentlichung des Schulgesetzentwurfs, den die Kanzlei Latham & Watkins pro bono mit dem MLL im Sinne der UNBRK ausarbeitete und den Veränderungsprozess hin zu einem inklusiven Schulsystem beschrieb. Mit verschiedenen öffentlichen Auftritten machte der Entwurf der Öffentlichkeit deutlich, dass Inklusion das bestehende System wirklich in Frage stellt.
Nach wie vor gehören Beratung von Einzelfällen im Hinblick auf integrativen Unterricht und systemische Veränderungen bis hin zu Finanzierungsfragen zum täglichen Aufgabenbereich der Geschäftsführung – und die Gegenwehr gegen Vorhaben und Veränderungen der Landesregierung, die in die integrative statt in Richtung Inklusion laufen.
Zurück zum Interview mit Diether Breitenbach: Mich interessierte, wie er über das Wahlrecht von Eltern denkt, sich zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule entscheiden zu können – aber auch zu müssen. Er hält das Wahlrecht für einen wichtigen Zwischenschritt; vergleicht man es mit der harschen Ablehnung schulischer Integration Ende der 80er Jahre in manchen Bundesländern, ist das Wahlrecht tatsächlich eine Errungenschaft. „Gleichwohl ist es so, wenn man den Prozess zu schnell macht, überfordert man die Lehrer und überfordert die Eltern und auch die Bevölkerung. Insofern ist, sagen wir mal, der erste Schritt, die Unterstützung des Wahlrechts der Eltern ein wichtiger Schritt. Im Saarland haben wir ja das Wahlrecht von Eltern, dass sie sagen können in der Grundschule: >Unser Kind soll nicht in inklusiver Pädagogik gefördert werden<. Vorher war es ja anders. Und diesen Schritt fand ich also schon sehr gut und man muss das ganze Verfahren schrittweise machen“ (Breitenbach 2016).
Kommunikation und Dialog sind tatsächlich wichtige Elemente, wenn etwas Neues entstehen soll. Allerdings bedarf es meinem Überblick nach einer im Sinne der Inklusion anerkannten und sie tragenden Instanz, die den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik mit einem ernstzunehmenden Netzwerk für Inklusion verbindet und gestaltet.
Breitenbach, Diether. 1998. Gefährten auf dem Weg zur gemeinsamen Schule. In Hildeschmidt, Anne & Irmtraud Schnell. Hrsg. 1998. Integrationspädagogik. Auf dem Weg zu einer Schule für alle. Weinheim & München: Juventa, 11-18
Katzenbach, Dieter, Rinck-Muhler, Stefanie & Olde, V. 2006. Zwischenbericht zur Evaluation von Beratungs- und Förderzentren. Frankfurt a.M.: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Lange, Valerie & Sastges-Schank, Anett. Inklusive Bildung im Saarland. Teil 3 des Länderverglei chs. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung
Sander, Alfred. 2003. Über Integration zur Inklusion. Entwicklungen der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf ökosystemischer Grundlage am Beispiel des Saarlandes. St. Ingbert: Röhrig Universitätsverlag. Saarbrücker Beiträge zur Integrationspädagogik Band 12
Sander, Alfred. 1998. Über das Misslingen einiger Integrationsversuche. Eine Studie zu Problemen der schulischen Integration behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher. In Sander, Alfred, Hildeschmidt, Anne & Irmtraud Schnell. 1998. Integrationsentwicklungen. Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche im Saarland 1994 bis 1998. St. Ingbert: Röhrig Universitätsverlag. Saarbrücker Beiträge zur Integrationspädagogik Band 10, 117-156
Schnell, Irmtraud. 1998. Wir konnten damals erst übermorgen anfangen… (K. Valentin). Zur Geschichte der Bewegung für gemeinsames Spielen, Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung unter besonderer Berücksichtigung der Verwirklichung und Entwicklung schulischer Integration und der Bedingungen im Saarland. In Hildeschmidt, Anne & Irmtraud Schnell. Hrsg. 1998. Integrationspädagogik. Auf dem Weg zu einer Schule für alle. Weinheim & München: Juventa, 53-77
Schnell, Irmtraud. 2003. Geschichte schulischer Integration. Gemeinsames Lernen von SchülerInnen mit und ohne Behinderung in der BRD seit 1970. Weinheim & München 2003
Schnell, Irmtraud. 1998. „…dass die langsamer lernen oder mir Zeit lassen …“ Wie Schülerinnen und Schüler mit der Diagnose Lernbehinderung den Abbruch ihrer Integration in die Regelschule sehen und welche Folgerungen daraus gezogen werden können. In Sander, Alfred, Hildeschmidt, Anne & Irmtraud Schnell. 1998. Integrationsentwicklungen. Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche im Saarland 1994 bis 1998. St. Ingbert: Röhrig Universitätsverlag. Saarbrücker Beiträge zur Integrationspädagogik Band 10, 157-175
[2] In einer öffentlichen Veranstaltung des MLL 2005 wurde die anwesende Staatssekretärin des Kultusministeriums nach „Umschulungen“ gefragt – im vorangegangenen Jahr seien es 86 Fälle gewesen, war ihre Antwort. Nach Schlussfolgerungen weiter gefragt, antwortete sie, es gäbe eben Kinder mit Behinderungen, die für die Integration geeignet seien, und andere.
[3] Eine Ausnahme findet sich z.B. in NRW, wo das Land die wissenschaftliche Begleitung der Primus-Schulen finanziert (vgl. z.B. Huf, Idel & Schnell 2016).
[4] Sonderschulen heißen natürlich auch im Saarland Förderschulen. Aus verschiedenen Gründen spreche ich nach wie vor von Sonderschulen:
a) Wegen der Unschärfe des Begriffes „Förderung“
b) Wegen der Betonung des Stellenwerts der Förderung gegenüber der Bedeutung von Bildung, Erziehung und Qualifikation für diese Schülerinnen und Schüler
c) Wegen der Unterstellung, in Sonderschulen finde im Unterschied zu anderen Schulen Förderung statt
d) Wegen der empirisch nicht nachweisbaren Bestätigung der Förderung, was nicht ausschließt, dass es im Einzelfall möglich ist.
[5] Diese Formulierung prägte Hans Wocken.