Stefan Doose: Berufliche Integration auf lange Sicht ? –
Stand und Perspektiven der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten[1]

Inhaltsverzeichnis:

  1. Berufsorientierung und individuelle Berufswegeplanung in der Schule
  2. Betriebliche oder betriebsnahe Berufsvorbereitung und Berufsausbildung
  3. Vermittlung und Begleitung von Arbeitsverhältnissen durch den Integrationsfachdienst
  4. Veränderung der Werkstatt für behinderte Menschen.
  5. Förderung der sozialen Integration
  6. Forschung
  7. Fazit
  8. Literatur

Damit eine langfristige berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten – auch aus der WfbM gelingen kann, sind bestimmte finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen erforderlich, die teils in den untersuchten Modellprojekten gegeben waren, aber zurzeit in Deutschland in vielen Regionen nicht Standard sind.

In den letzten Jahren hat es auf der Ebene des Makrosystems eine Reihe positiver Veränderungen gegeben, wie die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2009), die Verankerung von Integrationsfachdiensten, Arbeitsassistenz (2001), Unterstützter Beschäftigung (2009) sowie erste Ansätze unterstützter betrieblicher und kooperativer Formen der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung im Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (2001). Das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsempfängers wurde verankert, sowie das Persönliche Budget als alternative Möglichkeit der Leistungserbringung eingeführt. Selbstbestimmung behinderter Menschen und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wurden als Ziele verankert, die Begrifflichkeiten einem veränderten Verständnis von Behinderung und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen angepasst. Der gesetzliche Auftrag der WfbM, den Übergang geeigneter MitarbeiterInnen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, wurde verstärkt und die Zulässigkeit von dauerhaft oder zeitweise in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgelagerten Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen der WfbM klargestellt. Der Vorrang ambulanter, betrieblicher, wohnortnaher Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ist im Gesetz ebenso enthalten, wie seit 2004 die Verpflichtung der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, eine berufliche Ausbildung möglichst kooperativ mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durchzuführen. Unterstützte Beschäftigung ist als bis zu zweijährige, im Einzelfall sogar dreijährige individuelle betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (InbQ) mit einem Personalschlüssel von 1:5 und dem Rechtsanspruch auf eine nachgehende Berufsbegleitung, die solange wie notwendig erfolgen kann, eingeführt. Hervorzuheben ist ferner, dass es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt, u. a. auch auf eine dauerhafte Unterstützung im Arbeitsleben durch eine WfbM. Dies sind gute, neue gesetzliche Grundlagen für eine nachhaltige berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Es gibt jedoch nach wie vor eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Gesetzeslage im SGB IX, innovativen Modellprojekten und der derzeitigen Förderpraxis der Leistungsträger. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten werden teilweise nicht durch Verwaltungshandeln positiv im Sinne einer stärkeren Förderung von betrieblichen und integrativen Maßnahmen interpretiert. Dabei gibt es zurzeit große regionale Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Was an einem Ort problemlos möglich ist, geht woanders gar nicht. Es kommt immer mehr darauf an, in welcher Region man in Deutschland wohnt.

Ein Grundproblem ist, dass das gegliederte deutsche Rehabilitationssystem nicht angetastet wird, sondern versucht wird, die Probleme des Systems mit den Mitteln und im Bezugsrahmen des Systems zu lösen. Das SGB IX kann die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit sein, „wenn alle Akteure ihre Fördermöglichkeiten nutzen und sich aktiv und vernetzt einbringen“ (BIH 2011, 3) wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter richtig feststellt. Dies tun sie aber leider häufig nicht, weshalb die Umsetzung des SGB IX die Erwartungen nicht erfüllt hat. Die zahlreichen Schnittstellen, unterschiedlichen Systemlogiken und Notwendigkeiten einer scharfen Abgrenzung der Finanzzuständigkeiten der Systeme erschweren eine effiziente Leistungserbringung. Ein einheitliches Leistungsgesetz für Rehabilitation und Teilhabe mit entsprechenden individuellen Leistungsansprüchen fehlt immer noch.

Gerade schnittstellenübergreifende Dienstleistungen wie der Integrationsfachdienst oder das trägerübergreifende Persönliche Budget, die die Schnittstellenproblematik eigentlich beseitigen sollen, drohen zwischen diesen unterschiedlichen Systemen zerrieben zu werden. Der Integrationsfachdienst als ein schnittstellenübergreifender Dienst, der nach seiner gesetzlichen Aufgabenstellung in § 110 SGB IX integrativ Vermittlung und Berufsbegleitung von schwerbehinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf umfassen soll, wurde durch die Auseinandersetzung um die Finanzierung der Vermittlungsleistungen zwischen den Leistungsträgern zerrieben. Die Ausschreibung der Vermittlungsleistung als Maßnahme unabhängig vom IFD ab 2010 stellt den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung dar und konterkariert die Idee eines einheitlichen Integrationsfachdienstes.

Die immer wieder erneute Ausschreibung aller beruflichen Teilhabemaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erschwert eine qualitativ gute, kontinuierliche Arbeit vor Ort.

Der realistische Ausgleich der Minderleistungen durch einen Eingliederungszuschuss während der Einarbeitungszeit in den ersten drei Jahren und ggf. anschließend ein dauerhafter Minderleistungsausgleich sind für eine nachhaltige Integration erforderlich und auch gesetzlich möglich. Der Eingliederungszuschuss wurde in den letzten Jahren von der Bundesagentur für Arbeit entgegen der gesetzlichen Möglichkeiten in einigen Regionen sehr stark gekürzt (vgl. BAG UB 2011) und der Minderleistungsausgleich durch die Integrationsämter oder im Rahmen eines Budgets für Arbeit stand regional sehr unterschiedlich bis gar nicht zur Verfügung.
Studien zeigen, dass eine nachhaltige berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten gut gelingen kann, wenn es eine gut qualifizierte, kontinuierliche Integrationsbegleitung über einen längeren Zeitraum, betriebliche Berufsorientierung und Qualifizierung und einen realistischen Ausgleich der Minderleistung gibt (vgl. Doose 2012/2006, Kaßelmann/Rüttgers 2005). Die TeilnehmerInnen wurden in der Untersuchung von Doose (2012/2006) im Schnitt über drei Jahre durch die IntegrationsberaterIn begleitet. Diese Begleitung muss sich möglichst von der Berufsorientierung und individuellen Berufswegeplanung in der Schule über betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen bis zur Möglichkeit der längerfristigen Berufsbegleitung erstrecken. Diese Bedingungen gelten auch und gerade für Menschen mit einer schweren Behinderung. Nur so kann das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskon-vention auch für Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf gewährleistet werden. „Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“ (Art. 27 UN-BRK).

Im Folgenden soll, bezogen auf zentrale Themenbereiche der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten, der derzeitige Stand der Entwicklung zusammengefasst, positive Ansätze und Probleme benannt sowie Vorschläge zur weiteren Entwicklung gemacht werden:


1       Berufsorientierung und individuelle Berufswegeplanung in der Schule

1.1 Bisherige Entwicklung: Erfolgreiche Modellprojekte im Übergang Schule-Beruf, zunehmende Unterstützung des Übergangs durch den IFD

Die Berufsorientierung und die Berufswahlvorbereitung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten finden in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit an den Schulen in sehr unterschiedlicher Intensität statt. Berufsorientierung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip mit einer handlungs- und projektorientierten Vorgehensweise ist nicht selbstverständlich. Praktika werden für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten teilweise immer noch nur ein bis zwei Wochen angeboten. Eine Reihe von Schulen bieten Praktika weiterhin hauptsächlich oder gar ausschließlich in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen oder der WfbM an. An vielen Schulen gibt es keine festen Ansprechpartner für die Berufsorientierung. Durch das noch verbreitete Rotationsprinzip haben Lehrer teils nur alle paar Jahre eine Abschlussklasse, so dass keine Kompetenz im Übergang von der Schule in den Beruf mit den vielfältigen Kooperationspartnern und Maßnahmen aufgebaut werden kann.

Die Berufsorientierung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch die Bundesprogramme „Job4000“ (2007–2013) und „Initiative Inklusion“ (2011–2018) sind auch die Berufsorientierung und Übergangsbegleitung für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgebaut worden (Übersicht BMAS 2013, Anhang). In vielen Bundesländern sind Landesprogramme zusätzlich zu bereits bestehenden unterschiedlichsten kommunalen, regionalen und landesweiten Aktivitäten entstanden, Möglichkeiten der vertieften Berufsorientierung wurden ausgebaut.

In den letzten Jahren sind eine Reihe innovativer Projekte im Übergang Schule‑Beruf entstanden:

Neben diesen positiven Ansätzen in mittlerweile vielen Bundesländern muss jedoch für die bundesweite Situation festgehalten werden, dass es noch nicht in allen Bundesländern verlässliche integrative Strukturen im Übergang Schule–Beruf gibt. Eine individuelle Berufswegeplanung, längere begleitete Praktika in Unternehmen und eine arbeitsweltbezogene Bildungsbegleitung durch den Integrationsfachdienst sind immer noch nicht flächendeckend verankert. Begrenzte, zusätzliche Förderprogramme wie Job4000 oder die Initiative Inklusion können zwar eine Entwicklung stimulieren und fördern, sie ersetzen aber nicht eine mittelfristige, systematische Strukturveränderung mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten.

1.2 Zukünftige Entwicklung: Handlungsorientierte Berufsorientierung, längere begleitete Praktika, individuelle Berufswegeplanung, schnittstellenübergreifende Bildungsbegleitung durch den IFD

 

 

2       Betriebliche oder betriebsnahe Berufsvorbereitung und Berufsausbildung

2.1       Bisherige Entwicklung: Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbQ) im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung wurde aufgebaut, betriebliche und kooperative Angebote gewinnen an Bedeutung, sind aber nicht die Regel

Schulische Berufsvorbereitungsmaßnahmen finden in der Regel am Lernort Berufsschule statt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit dauern allgemein maximal elf Monate, für behinderte Jugendliche maximal 18 Monate und finden bei Bildungsträgern in der Regel außerbetrieblich statt. Mit der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbQ) im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung nach § 38a SGB IX gibt es seit 2009 eine intensiv begleitete, betriebliche Qualifizierung, die bis zu 24 Monate, im Einzelfall auch 36 Monate betragen kann. Der Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen dauert maximal 24 Monate, vorgeschaltet ist ein meist dreimonatiger Eingangsbereich. Der Berufsbildungsbereich der WfbM ist immer noch das Regelangebot für AbsolventInnen der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Obwohl eine betriebliche Durchführung gesetzlich möglich ist, finden die Angebote des Berufsbildungsbereichs immer noch überwiegend außerbetrieblich in der WfbM statt.

 

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten absolvieren häufig eine Ausbildung bei Bildungsträgern in Berufsbildungswerken oder in Reha-Einrichtungen. Ein Großteil der Ausbildungen findet als FachpraktikerInnenausbildung aufgrund der besonderen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG bzw. § 42n HwO statt. Diese Ausbildungen sind auch mit Unterstützung betrieblich möglich, sind aber in der Regel noch außerbetrieblich organisiert. Es gibt aber auch erste Ansätze von betrieblichen sowie sogenannten „verzahnten“ oder kooperativen Ausbildungen.

2.2 Zukünftige Entwicklung: begleitete betriebliche und kooperative Berufsvorbereitung und Berufsausbildung als flächendeckendes Angebot


3       Vermittlung und Begleitung von Arbeitsverhältnissen durch den Integrationsfachdienst

3.1 Bisherige Entwicklung: Gesetzliche Verankerung und flächendeckender Ausbau des Integrationsfachdienstes als Ergänzung des Reha-Systems

Integrationsfachdienste sind seit Oktober 2000 gesetzlich verankert und flächendeckend in jedem Bezirk der Agentur für Arbeit aufgebaut worden. Die Integrationsfachdienste sind in §§ 109 SGB IX bzw. § 33 (6) SGB IX gesetzlich geregelt. Die Zielgruppe umfasst

Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, psychischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung werden ausdrücklich als Zielgruppe der IFD genannt. Auch Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die zwar behindert, aber nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, können als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 (6) 8. SGB IX eine Unterstützung durch den Integrationsfachdienst beim Rehabilitationsträger beantragen. Die gesetzliche Zielgruppe der IFD umfasst durchaus die Zielgruppe von Unterstützter Beschäftigung. Das Konzept von Unterstützter Beschäftigung findet sich auch in der Aufgabenbeschreibung des IFD in § 110 SGB IX wieder. So ist beispielsweise vorgesehen, den behinderten Menschen „solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten“ (§ 110 (2) 4. SGB IX).

Seit 2009 besteht darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf eine erforderliche Berufsbegleitung im Rahmen von Unterstützter Beschäftigung nach § 38a SGB IX (vgl. Abschnitt 2.4.5.3) zur Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses. Diese intensivere Berufsbegleitung kann solange wie erforderlich erfolgen und auch Job Coaching beinhalten. Die Berufsbegleitung schließt in der Regel an die Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbQ) der Unterstützten Beschäftigung an, kann aber auch unabhängig von dieser Maßnahme gewährt werden.

Der Aufbau der Integrationsfachdienste erfolgte nach den in dieser Studie teilweise nachuntersuchten Modellprojekten der Integrationsämter in den 1980er bzw. 1990er Jahren, nach der gesetzlichen Regelung durch die Bundesagentur für Arbeit. Unter dem Dach des Integrationsfachdienstes wurden die ehemaligen Berufsbegleitenden Dienste einbezogen, die schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Begleitenden Hilfen des Integrationsamts unterstützen. Seit 2005 liegt die Strukturverantwortung bei den Integrationsämtern. Im Rahmen der Implementierung der Integrationsfachdienste durch die Bundesagentur für Arbeit war es zu einer Zielgruppenverschiebung weg von Menschen mit Lernschwierigkeiten und WfbM-MitarbeiterInnen hin zu arbeitslosen Menschen mit Behinderung gekommen. Durch die Übernahme der Strukturverantwortung gab es eine erneute Fokussierung auf die Begleitung des Übergangs Schule–Beruf, die Unterstützung von WfbM-ÜbergängerInnen und die Berufsbegleitung. Der Vermittlungsbereich wurde in vielen Bundesländern aufgrund der ungeklärten Finanzierungsgrundlagen zurückgefahren. Die Situation stellt sich in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich dar, so dass leider nicht von einem strukturell abgesicherten, bundesweit einheitlichem Dienstleistungsangebot gesprochen werden kann.

In der Praxis treten eine ganze Reihe von Problemen bei der Beauftragung von Integra­tionsfachdiensten und der Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung auf:

3.2       Zukünftige Entwicklung: Integrationsfachdienste können schnittstellen­übergreifende Begleitung und Unterstützte Beschäftigung für ihre gesetzlichen Zielgruppen tatsächlich anbieten

Eine Investition in betriebliche Integration durch passgenaue Vermittlung, begleitete betriebliche Qualifizierung und längerfristige Unterstützung durch die Integrationsfachdienste zahlt sich, wie in dieser Studie nachgewiesen werden konnte, mittelfristig aus. Denn nicht allein die Zahl der Vermittlungen oder die Maßnahmekosten, sondern vor allem deren Nachhaltigkeit und die Kosten der Situation bei Nichtvermittlung bestimmen das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Billig kann teuer werden, wenn es eine langfristige berufliche Ausgliederung zur Folge hat. Der Integrationsfachdienst muss durch eine entsprechende Finanzierung in die Lage versetzt werden, seine gesetzlichen Zielgruppen tatsächlich zu erreichen und seine gesetzlichen Aufgaben je nach Maßgabe des Einzelfalls tatsächlich wahrnehmen zu können:


4       Veränderung der Werkstatt für behinderte Menschen

4.1 Bisherige Entwicklung: Kaum Übergänge aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, erste Fachkräfte für berufliche Integration

Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung der Werkstätten für behinderte Menschen in § 136 (1) SGB IX, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Angebote zu fördern. In § 5 (4) der Werkstättenverordnung werden diese Maßnahmen beispielhaft konkretisiert. Die Entwicklung individueller Förderpläne, die Bildung von Übergangsgruppen mit besonderen Förderangeboten, die Ermöglichung von Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und die zeitweise Beschäftigung auf einem Werkstattaußenarbeitsplatz sind als entsprechende Maßnahmen genannt. Die WfbM soll dabei die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung in der Übergangsphase sicherstellen. Außerdem soll eine Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst stattfinden. Im SGB IX wurde Ende 2008 ausdrücklich die Möglichkeit von dauerhaft ausgelagerten Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen verankert. Die finanziellen Fördermöglichkeiten für ArbeitgeberInnen bei der Beschäftigung ehemaliger WfbM-Beschäftigter wurden verbessert.

Trotz der gesetzlichen Verpflichtungen gibt es in vielen WfbM keine systematischen Angebote zum Übergang aus der WfbM, die Übergangsquote liegt bundesweit bei unter 0,2 % (ISB 2008, 10). In den meisten WfbM gibt es keine feste Stelle wie z. B. eine sogenannte Fachkraft für berufliche Integration (FbI), die die Maßnahmen im Übergang koordiniert.

Die WfbM weisen seit Jahren stabile Wachstumsraten auf. In den 721 WfbM in Deutschland arbeiteten an über 2.500 Standorten im Jahre 2011 über 285.000 Menschen mit Behinderungen, davon über 32.560 Personen im Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (BAG WfbM 2012). Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen in WfbM ist dabei in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen. Für die Jahre bis 2010 war ein Wachstum prognostiziert worden (vgl. con_sens 2002), das in der realen Entwicklung bereits 2005 übertroffen wurde. Es gibt seit 2008 anscheinend keine systematische bundesweite Erfassung der Platzzahlen in Werkstätten für behinderte Menschen mehr, die Zahlen von ausgelagerten Berufsbildungsplätzen, Einzelarbeitsplätzen und Gruppenarbeitsplätzen werden nicht systematisch erhoben, ebenso nicht die Anzahl der Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Es gibt mittlerweile einige, aber immer noch nicht flächendeckende Beispiele guter Praxis im Übergang von der WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt:

4.2 Zukünftige Entwicklung: WfbM als Agentur für angepasste Arbeit mit vielfältigen gemeindenahen und betrieblichen Bildungs- und Arbeitsangeboten

Die Werkstatt für behinderte Menschen wird sich in den nächsten Jahren strukturell und kulturell neu aufstellen müssen. Die Werkstätten werden ihr Monopol in der Unterstützung von Menschen mit schwerer Behinderung im Arbeitsleben verlieren. Die Entwicklung wird von einer einrichtungsbezogenen Dienstleistung in Gruppen und Räumen der WfbM zu einer „Agentur für angepasste Arbeit“ mit integrativen Sozialunternehmen, einem breiten Angebot von integrativen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und vielfältigen begleiteten, betrieblichen Bildungs- und Arbeitsangeboten im Gemeinwesen vollzogen werden müssen.
Werkstätten sollten sich zukünftig z. B. in Sinne des hessischen Konzepts einer „Agentur für angepasste Arbeit“ stärker als Ressource der Unterstützung von Menschen mit schweren Behinderungen als als Ort der Unterstützung definieren.

Eine „Agentur für angepasste Arbeit“ könnte zukünftig anbieten (vgl. auch Czermak 2004):

Eine solche Entwicklung würde erfordern, die Werkstatt neu zu denken (vgl. BGW 2011) und einen Kulturwandel von einrichtungsbezogenen zu personenzentrierten Dienstleistungen mit vielfältigen Unterstützungsangeboten im Gemeinwesen zu vollziehen. Es stellt sich die Identitätsfrage, welche Rolle Werkstätten künftig bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Gemeinwesen spielen wollen (vgl. Scharmer 2009). Eine solche Entwicklung erfordert Investitionen in den Sozialraum, neue Organisationsstrukturen und Stellenbeschreibungen, veränderte Qualifikationen und vor allem eine neue personenzentrierte und inklusive Betriebskultur des gemeinsamen, gleichberechtigten Arbeitens der Verschiedenen für ein gutes gemeinsames Produkt oder eine gute Dienstleistung. Die Herausforderungen sind dabei groß, langfristig können aber nur Organisationen überleben, die sich wandeln und sich auf veränderte Marktbedingungen einstellen. Die zukünftige Entwicklung zeichnet sich bereits in mehreren Punkten ab:

 

Diese Entwicklungen gehen aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Die Verbleibs- und Verlaufsstudie hat gezeigt, dass eine nachhaltige berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten aus der WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit der entsprechenden Unterstützung möglich ist. Nun muss im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe sehr genau darauf geachtet werden, dass einerseits die Zielsetzungen nicht verwässert und anderseits die notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen werden. Dabei sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

 

 

5       Förderung der sozialen Integration

5.1 Bisherige Entwicklung: Trennung von beruflicher und sozialer Integration in unterschiedliche Zuständigkeiten, Dominanz von institutionellen Angeboten im Bereich der Freizeitpädagogik

In der Untersuchung von Doose (2012) konnte die große Bedeutung des sozialen Umfelds und der Situation außerhalb des Arbeitsplatzes für die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration nachgewiesen werden. Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten wünschen sich einen Partner bzw. eine Partnerin.

In der WfbM werden sowohl Beschäftigungsmöglichkeiten geboten als auch teilweise Bildungs- und Freizeitangebote. Weitere Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung sind oft an Wohneinrichtungen oder Institutionen der Behindertenhilfe gekoppelt. Teilweise gibt es im Bereich der Erwachsenenbildung Kooperationen mit der Volkshochschule. Die meisten Angebote richten sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen. In einigen wenigen Städten gibt es eine spezielle Partnervermittlung für Menschen mit Behinderung.

In einigen Städten gibt es unterstützte Zusammenschlüsse von Menschen mit Lernschwierigkeiten in People First Gruppen, die neben politischen Aktivitäten und gegenseitiger Unterstützung auch gemeinsam die Freizeit gestalten.

Integrationsfachdienste und Fachkräfte für berufliche Integration sind von ihrer Aufgabenbeschreibung nur für die berufliche Integration und nicht für Maßnahmen der sozialen Integra­tion zuständig. Dennoch haben einige IntegrationsberaterInnen begleitende soziale Angebote wie beispielsweise Stammtische für unterstützte ArbeitnehmerInnen, Weiterbildungskurse und Freizeitaktivitäten organisiert.

In Modellprojekten wurde erfolgreich erprobt, das Konzept der Unterstützten Beschäftigung auf den Freizeitbereich zu übertragen und über Assistenz eine Anbahnung der Teilnahme in Vereinen und Bildungsangeboten zu organisieren (vgl. Markowetz 2007).

5.2 Zukünftige Entwicklung: Unterstützte Beschäftigung im Kontext umfassender sozialer Integration, vielfältige unterstützte integrative Angebote im Freizeit- und Bildungsbereich

Berufliche Teilhabe soll zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen. Berufliche Integration darf nicht isoliert gesehen werden. Dabei ist insbesondere auf eine Unterstützung der sozialen Teilhabe und des Aufbaus von wechselseitigen Beziehungen zu achten. Inklusion in allen Lebensbereichen der vermittelten ArbeitnehmerInnen in der Region zu unterstützen, ist nicht nur ein Beitrag zur Lebensqualität der Person, sondern auch zur Stabilität von Arbeitsverhältnissen. Die soziale Integration in Bezug auf Freundschaften und Partnerschaft, aber auch im Freizeitbereich ist für eine größere Gruppe von 20‑40 % der unterstützten ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten aus ihrer Sicht nicht oder nur teilweise zufriedenstellend. Hier besteht ein Weiterentwicklungsbedarf. Die in Deutschland im Gegensatz z. B. zu den südeuropäischen Ländern übliche strikte Trennung zwischen beruflicher und sozialer Integration ist nicht immer sachgerecht, da beide sich wechselseitig beeinflussen und das Ziel immer eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sein sollte. Die soziale Integration muss durch geeignete integrative Maßnahmen unterstützt werden können, um Arbeitsverhältnisse langfristig zu stabilisieren.

Niedrigschwellige Angebote der Nachbetreuung wie Stammtische, eine Frauengruppe oder regelmäßige thematische Angebote sollten zum regulären Leistungsumfang des Integrationsfachdienstes gehören und regelhaft vom Integrationsamt finanziert werden. Dies ist eine der günstigsten Möglichkeiten, die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration zu sichern. Der IFD kann über diese Angebote frühzeitig von Problemen am Arbeitsplatz erfahren, außerdem können sich die TeilnehmerInnen mit anderen Personen in einer ähnlichen Lebenssituation vernetzen, sich verabreden und sich gegenseitig unterstützen. Unterstützte ArbeitnehmerInnen können auch im Sinne des Peer Supports als ExpertIn zu BewerberInnentreffen eingeladen oder für Hospitationen genutzt werden.

Eine weitere zentrale Möglichkeit des Fachdienstes ist es, in diesem Bereich mit entsprechenden Anbietern in der Region zu kooperieren und für die unterstützten ArbeitnehmerInnen eine gewisse Wegweiserfunktion zu haben. Für die Kooperation ist die Wertschätzung der gegenseitigen Arbeit Grundvoraussetzung. So kann z. B. mit Organisationen, die Wohnassistenz oder Freizeitassistenz anbieten oder entwickeln wollen, zusammengearbeitet werden. Eine Partnervermittlung für Menschen mit und ohne Behinderung in der Region kann angestoßen werden. Volkshochschul- oder Bildungs- und Freizeitangebote der WfbM können für unterstützte ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten zugänglich gemacht werden, indem z. B. Kurse in den Abendstunden stattfinden und Kursleiter für einfache Sprache sensibilisiert werden.

Ähnlich zu dem Ansatz von Unterstützter Beschäftigung sollte in jeder Region auch eine Freizeit- und Bildungsassistenz angeboten werden, die Kontakte zu regulären Vereinen herstellt und Bildungsangebote für die unterstützten Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich macht.

Der Integrationsfachdienst kann, wo vorhanden, mit Selbstbestimmt-Leben- oder People First Gruppen zusammenarbeiten. Bei Bedarf kann auch die Gründung einer entsprechenden Gruppe unterstützt werden.


6       Forschung

6.1 Bisherige Entwicklung: Begleitforschung von Modellprojekten, erste Verbleibs- und Verlaufsstudien

Im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten gab es bisher vielfältige Begleitforschungen von Modellprojekten. 2005/2006 sind erste Studien erschienen, die die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration untersuchen (Überblick Doose 2012).

6.2 Zukünftige Entwicklung: Vertiefende Studien zur Nachhaltigkeit von beruflicher Integration, Unterstützte Beschäftigung für Schwerst- und Mehrfachbehinderte


7 Fazit

Untersuchungen zeigen, dass auch für den Personenkreis von Menschen mit Lernschwierigkeiten mit höherem Unterstützungsbedarf eine nachhaltige berufliche Integration möglich ist (Doose 2012). Die erzielten Ergebnisse sind aber nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Wir haben in den letzten Jahren auf der Ebene der Gesetzgebung positive Entwicklungen verfolgen können. Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz und Unterstützte Beschäftigung wurden gesetzlich verankert und flächendeckend ausgebaut. Auf der Ebene der Umsetzung in die Praxis ist es jedoch zu einer Reihe von Komplikationen und Einschränkungen der Unterstützung gekommen, so dass die Integrationsfachdienste die in dieser Studie untersuchte Zielgruppe vielfach nicht mehr erreichen. Es ist notwendig, die Integrationsfachdienste wieder so auszurichten, dass sie Unterstützte Beschäftigung sowie Vermittlung und Begleitung aus einer Hand anbieten können.

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet einen wirkungsvollen Ansatz der beruflichen Integration. Unterstützte Beschäftigung ist dabei mehr als eine neue Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Es ist eine veränderte Sichtweise, die zu einer veränderten Praxis führt. Gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen als Ziel, die Fähigkeiten und Wünsche eines Menschen als Ausgangspunkt, echte Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Kontrolle des Menschen mit Behinderung als Wegweiser und ambulante, individuelle, flexible Unterstützung als Methode sind die Eckpfeiler von Unterstützter Beschäftigung. Ohne eine derart veränderte Perspektive werden auch Integrationsfachdienste und die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX nur eine Fortsetzung des alten Maßnahmeparadigmas mittels einer neuen Maßnahme sein. Unterstützte Beschäftigung sollte nicht nur als Ergänzung des bestehenden Systems der beruflichen Integration, sondern als eine veränderte Organisationsform der Unterstützung der Teilhabe im Arbeitsleben gesehen werden.

Unterstützte Beschäftigung hat das Potenzial, die berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen strukturell zu verändern. Die untersuchten Modellprojekte in Unterstützter Beschäftigung zeigen, dass viel mehr möglich ist, als wir bisher geglaubt haben. Es gibt vielfältige positive Ansätze der stärkeren Förderung von begleiteten betrieblichen Angeboten der beruflichen Eingliederung von der Berufsorientierung in der Schule über Berufsvorbereitung und Berufsausbildung bis hin zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Der Integrationsfachdienst hat das Potenzial, hier ein schnittstellenübergreifendes Case-Management zu leisten.

Durch die demografische Entwicklung wird es in den nächsten Jahren einen wachsenden Bedarf an Arbeitskräften geben, die für ihre Aufgaben qualifiziert sind. Damit diese Chancen auch für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf genutzt werden können, brauchen diese ArbeitnehmerInnen und Betriebe die notwendige Unterstützung. Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet sich nicht nur für Menschen mit Behinderungen an. Auch Migranten, Jugendliche mit sozialen Problem (aus Jugendhilfeeinrichtungen, Benachteiligtenförderung), Personen nach Haftentlassung oder mit Drogenproblematiken finden schwer einen Arbeitsplatz und verlieren ihn häufig wieder, wenn sie keine Unterstützung erhalten. Inklusion würde in diesem Zusammenhang bedeuten, Unterstützte Beschäftigung für alle Personen anzubieten, die Unterstützung bei der beruflichen Teilhabe benötigen.

Die Umgestaltung des Systems der beruflichen Eingliederung ist ein mühsamer, oft frustrierender Prozess. Er erfordert Ausdauer und Hartnäckigkeit in der Sache. Die unterstützten ArbeitnehmerInnen zeigen uns, dass sich die Anstrengung lohnt und es liegen genug Erfahrungen vor, dass wir nicht von vorne beginnen müssen. Ziel sollte es sein, dass auch Menschen mit einer schweren Behinderung in Zukunft mit der notwendigen Unterstützung integriert in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts zusammen mit nichtbehinderten KollegInnen arbeiten können.

8 Literatur

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[1] Dieser Artikel ist die überarbeitete Online-Veröffentlichung des entsprechenden Kapitels aus dem Buch „Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht“ von Stefan Doose erschienen im Lebenshilfeverlag in der dritten, völlig überarbeiteten Auflage Marburg 2012.

[2]     Siehe Forum Schule–Beruf  www.bag-ub.de mit zahlreichen Beispielen guter Praxis

[3]     Vgl. Stellungnahme des österreichischen Monitoringausschusses vom 24. 3. 2010 zur „Konventionsverletzung durch die Situation von Menschen in Tagesstrukturen, insbesondere in der sogenannten Beschäftigungstherapie, Arbeit in Werkstätten oder ‚Fähigkeitsorientierten Aktivität‘“ Im Internet:  http://monitoringausschuss.at/sym/monitoringausschuss/Stellungnahmen