Abstract: Dieser Beitrag befasst sich mit den analytischen Möglichkeiten, die das Konzept des Ableism mit seiner grundlegenden Infragestellung der Normalität einer individualisierten Zurechnung von Fähigkeiten für Debatten um Inklusion bietet. Der kritische Blick auf die fraglose Norm individueller Selbstbestimmung autonomer Subjekte eröffnet die Möglichkeit danach zu fragen, unter welchen Bedingungen nicht unabhängige Individualität, sondern konstitutive Angewiesenheit als Grundlage von Selbstbestimmung und Teilhabe erscheinen können. So soll argumentiert werden, dass das Problem der Inklusion sich nicht darin erschöpft, dass manche aufgrund mangelnder Ressourcen verletzbarer sind als andere und daher marginalisiert werden. Vielmehr erscheint die Prämisse einer auf Unverletzbarkeit beruhenden Autonomie als Bedingung selbstbestimmter Handlungsfähigkeit als historischer Skandal. Wenn nämlich eine möglichst weitgehende Unverletzbarkeit die Voraussetzung für den Status des Subjekts ist, dann bleibt dieser Status immer das Privileg einer kleinen Gruppe. Der Bezug auf Ableism wirft insofern die Frage der Inklusion als eine Aufgabe der Umgestaltung von Sozialität auf, zu der auch die ‚Erfindung’ neuer Formen von Subjektivität gehören, die Angewiesenheit und Verletzbarkeit als bestimmende Momente von Subjekten anerkennen.
Stichwörter: Ableism als Dekonstruktion, Individualitätsdispositiv, Subjektivierung, relationale Individualität
Inhaltsverzeichnis
Das aus den Disability Studies stammende Konzept des Ableism stellt die vermeintliche Normalität einer individualisierten Zurechnung von Fähigkeiten grundlegend in Frage und bietet dadurch wichtige analytischen und kritischen Möglichkeiten für Debatten um Inklusion. In den Blick kommen die gesellschaftlichen Bedingungen der fraglosen Norm individueller Selbstbestimmung autonomer Subjekte sowie die gewaltsamen und behindernden Effekte einer solchen Ordnung. Auf diese Weise wird die Möglichkeit eröffnet, danach zu fragen, unter welchen Bedingungen nicht unabhängige Individualität, sondern konstitutive Angewiesenheit als Grundlage von Selbstbestimmung und Teilhabe erscheinen können. Der Bezug auf Ableism wirft insofern die Frage der Inklusion als eine Aufgabe der Umgestaltung von Sozialität auf, zu der auch die ‚Erfindung’ neuer Formen von Subjektivität gehören, die Angewiesenheit und Verletzbarkeit als bestimmende Momente von Subjekten anerkennen.
Individualität, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sind im beginnenden 21. Jahrhunderts wichtige Schlüsselbegriffe politischer Konzepte und Strategien (vgl. Herrschinger/Meißner 2013). In den Feldern der Sozial- und Bildungspolitik steht die Vielfältigkeit der Individuen im Fokus; individuelle Einzigartigkeit, die Normalität von Heterogenität soll Anerkennung finden und wertgeschätzt werden. In diesem Kontext ist Inklusion, als Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe der Verschiedenen am Gemeinwesen, das neue Leitkonzept. Dies klingt erfreulich und wird von bislang Marginalisierten als Chance wahrgenommen, ihren Anspruch auf Partizipation als Verschiedene unter Verschiedenen geltend zu machen. Zugleich wird in den Debatten um Inklusion auch Kritik laut, die auf den immensen Preis verweist, den die Einzelnen für ihre Teilhabe als einzigartige Individuen an einer durch Konkurrenz und Leistungsorientierung geprägten gesellschaftlichen Ordnung zu zahlen haben – eine Ordnung, die sich zudem durch Tendenzen einer sich immer weiter verstärkenden Individualisierung von Risiken im Lebenslauf auszeichnet. Während einerseits individuelle Besonderheit und Kreativität gefragt ist, werden andererseits Eigeninitiative und Selbstsorge zur Bedingung der Inklusion in eine Ordnung, die unnachgiebige Parameter der Normalität vorgibt (vgl. Waldschmidt 2012).
Vor diesem Hintergrund bietet das Konzept des Ableism Impulse, um in den Debatten um Inklusion die Frage der Notwendigkeit dieser Ordnung selbst auf die Verhandlungsbühne zu bringen. Mit der radikalen Problematisierung der Unterscheidung zwischen Behinderung und Nicht-Behinderung wird die Normalität „einer unversehrten Leiblichkeit in einer fraglos geltenden Welt“ (Waldschmidt 2012: 14) hinterfragt. Der Begriff Ableism erfasst eine historisch spezifische Konstellation von Normalitätsannahmen und problematisiert die Zumutungen, Überforderungen und gar unüberwindbaren Ausschlüsse, mit denen Menschen konfrontiert sind, die dieser Normalität nicht entsprechen können oder wollen. Indem Normalität auf diese Weise als hegemonial und wirkmächtig aber durchaus nicht notwendig erfahrbar wird, eröffnen sich neue Möglichkeiten der Forderung nach Inklusion als Recht auf bedingungslose Teilhabe, als „entitlement to exist unconditionally as disabled people“ (Campbell 2012: 215) – eine Forderung die in der Konsequenz eine Umgestaltung der sozialen Ordnung anvisiert: Inklusion als „access to a world shaped otherwise“ (McRuer 2005: 592).
Eine Kritik an Ableism ist insofern ein wichtiger Einsatz im Hinblick auf notwendige Auseinandersetzungen darüber, wer ‚wir’ sein wollen, welche Fähigkeiten ‚wir’ einübend ausbilden sollen und unter welchen Bedingungen ‚wir’ zusammen leben wollen. Diese Fragen erhalten derzeit in öffentlichen Debatten zunehmend Bedeutung. Angesichts einer als in vielfältiger Hinsicht als krisenhaft und unsicher wahrgenommenen gesellschaftlichen Situation wird in unterschiedlichen Feldern und Kontexten über mögliche alternative Entwürfe gesellschaftlicher und ökonomischer Zusammenhänge debattiert.[1] In diesem Zusammenhang erscheint es mir wichtig, das Konzept des Ableism als grundsätzliche Problematisierung einzubringen, um deutlich zu machen, inwiefern die Suche nach Alternativen für die Entwicklung menschlicher Fähigkeiten und eine bessere Berücksichtigung menschlicher Bedürfnisse durch die Dekonstruktion vermeintlicher Normalität von Fähigkeiten und Bedürfnissen hindurch gehen sollte. Ableism geht die Kritik an gesellschaftlichen Konstruktionen von Behinderung über einen Fokus auf ihren definierenden Gegenbegriff, nämlich den der Befähigung, an und bringt auf diese Weise das in den Blick, was sonst meist unbefragt bleibt: unmarkierte Normen, die Parameter menschlicher Subjektivität und Handlungsfähigkeit vorgeben, stillschweigende Prämissen und unbenannte Bedingungen, die bestimmte Formierungen von Körperlichkeit, Fähigkeiten und Befähigung überhaupt erst hervorbringen. Die Offenlegung der Prämissen und Bedingungen unmarkierter Normalität macht deren Instabilität erkennbar; ‚Behinderung’ erscheint als definitorisches Gegenstück von ‚Befähigung’ und damit als deren notwendiges konstitutives Anderes: „[R]egardless of who actually populates the ‚array of deviant others’, compulsory able-bodiedness always requires such an array to function efficiently“ (McRuer 2005: 591).[2]
Durch diesen dekonstruktiven Zug lässt sich im ersten Schritt die stillschweigende Selbstverständlichkeit von Befähigung in Frage stellen und das definitorische Gegenstück, Behinderung, aufwerten – als Anders-Befähigung. Der zweite Schritt durchbricht dann diese binäre Struktur von Befähigung und Anders-Befähigung und legt die Definition von Befähigung in ihrer Abhängigkeit zur Definition von Behinderung oder Anders-Befähigung offen; Befähigung erscheint so als nie vollständig zu erreichendes Ideal. Zugleich wird erkennbar, dass auch Anders-Befähigung in diesem dualistischen Zusammenhang immer nur im Hinblick auf das vermeintlich Eigentliche (das normative Ideal der Befähigung) bestimmbar bleibt. Dadurch kann dieses Verhältnis der definitorischen Komplizenschaft durchbrochen werden und der Begriff der ‚Anders-Befähigung’ als Eröffnung bislang nicht realisierter und noch nicht realisierbarer Möglichkeiten von Befähigung eingesetzt werden. In diesem Sinne fasst Fiona Campbell, Soziologin und Philosophin mit Schwerpunkt in den Disabilty Studies, Beeinträchtigung als Anti-Sozialität, als Negativität des (noch) nicht Lebbaren. Diese Negativität begreift sie allerdings im Sinne einer Potenzialität, die Möglichkeitsräume der Phantasie anderer sozialer Horizonte eröffnet: „The matter of re-imagining a disability or cripped horizon, a future without the stain of Ableism, although elusive and out of grasp, is nonetheless fundamental in order to move to hopefulness and capture that unlived possibility in the lives of many with disability. Can the so-called shadows of a disabled life be sites of invigoration? What is ‚unlived’ in our lives?“ (Campbell 2012: 225).
Zwar ist ein soziales Leben ohne Normen und Stabilitäten – und damit auch ohne konstitutive Negativität – nicht vorstellbar. Die entscheidende Frage ist aber inwiefern diese Normen und Stabilitäten als verfügbar und daher verhandelbar und veränderbar erscheinen – oder ob sie sich als unhinterfragbare Normalität gerieren. Das Konzept des Ableism gibt uns mit der Thematisierung der heimlichen Prämissen der Norm von Befähigung Instrumente an die Hand, mit denen wir die Möglichkeiten, uns in der Welt bewegen, uns als Individuen zu erleben und Sozialität zu erfahren, in fundamentaler Weise zur Disposition stellen können. In diesem Zusammenhang ist es augenfällig, dass der Gebrauch des Personalpronomens ‚wir’ hochproblematisch ist, da es eine Gewissheit darüber suggeriert, wer ‚wir’ sind und was ‚wir’ können. Genau diese Gewissheit wird nicht zuletzt durch die kritischen Debatten der Disability Studies in Frage gestellt.
Wie ich im nächsten Schritt argumentieren will, machen die Debatten um Ableism zugleich aber deutlich, dass der Bezug auf ein ‚Wir’ unvermeidlich ist, wenn Subjekte als radikal interdependent gedacht werden. Anhand einer kritischen Betrachtung der Ordnung einer individualisierenden Zuschreibung von Fähigkeiten und Leistungen, die hier mit dem Begriff des Individualitätsdispositivs gefasst wird, will ich skizzieren, inwiefern dieses ‚Wir’ allerdings ein radikal rekonfiguriertes ‚Wir’ sein müsste, das den derzeitig hegemonialen, auf individuelle Fähigkeiten fokussierten Konzeptionen von Inklusion entgegengesetzt werden kann.
Der Begriff Ableism bezieht sich auf eine historische Konstellation, in der nicht nur bestimmte Fähigkeiten höher bewertet werden als andere, sondern in der Fähigkeiten in ganz spezifischer Weise als individuelle Qualitäten eines Subjekts konstituiert werden. Es geht also um eine bestimmte historische Matrix der Subjektivierung, die im Sinne von Michel Foucaults Projekt einer kritischen Ontologie der Gegenwart rekonstruiert werden kann – als Matrix, die Handlungsfähigkeit an eine souveräne Individualität bindet und damit auf einer Verleugnung von Abhängigkeiten gründet (vgl. Meißner 2010). In Anschluss an Foucault lässt sich ein spezifischer Zusammenhang von subjektiver Autonomie und gesellschaftlicher Disziplinierung als wichtiges Moment dieser Matrix bestimmen. Die Individuen erscheinen dabei als Ausgangs- und Bezugspunkt, sozusagen als „Letztelemente“ (Ricken 2006: 340) des Sozialen und sind zugleich in eine normierende und normalisierende abstrakte Verallgemeinerung eingebunden. Meine Fähigkeiten sind in dieser Konstellation also in meiner individuellen Singularität begründet, müssen sich aber an mir äußerlichen und mir auch unverfügbaren abstrakten allgemeinen Normen messen lassen. So erscheint die Qualität meiner individuellen Leistung darüber erfahrbar, dass sie – im Bildungskontext paradigmatisch über Noten – in einem Kontinuum der Normalität verortet wird (Ricken 2006: 341); eine Normalität, deren Maßstäbe durch ein spezifisches Leistungsoptimum vorgegeben ist. ‚Wir’ sind in diesem Kontext Individuen, die anhand von Fähigkeiten, die uns individuell zugerechnet werden, in einer Rangordnung der Normalität stehen und uns aufgrund dessen immer in gewisser Weise in Abgrenzung und Konkurrenz zu anderen befinden. Eine solche Konstellation erzeugt systematisch Situationen, in denen die (individuell zugerechnete) besondere Leistungsfähigkeit des Anderen „zunächst keinesfalls etwas ist, über das ich mich freuen könnte, weil sie mir im Rahmen von kooperativer Tätigkeit auch zugute kommt, sondern primär etwas, das bei mir Versagensangst und die Angst, überflüssig zu sein, hervorruft“ (Ottomeyer 2003: 71).
Unsere Individualität ist also in ganz bestimmter Weise in gesellschaftliche Dynamiken eingebunden, die uns einer abstrakten Normalisierung unterwerfen und sich zugleich systematisch dem individuellen Zugriff entziehen. Das heißt nicht, dass wir ausnahmslos und ausschließlich als vereinzelte, konkurrente Einzelne agieren. Es gibt durchaus kollektive, auf Gegenseitigkeit und Solidarität bezogene Praktiken der Individualisierung. Allerdings finden diese Praktiken in einem historischen Kontext statt, in dem auch Kollektivität weitgehend von Individuen her begriffen wird und Solidarität zumeist auf geteilten, individuell begründeten Interessen, Problemen oder Zielen beruht. Auf Gemeinschaftlichkeit bezogene Subjektivierungspraktiken müssen sich daher gegen die hegemoniale Konstellation individualisierter Zurechnungsmode (von Fähigkeiten und Leistungen, aber auch von Bedürfnissen und Wünschen) konstituieren. In der oben skizzierten dekonstruktiven Lesart betrachtet, bewegen sie sich damit in einer dualistischen Opposition, die Individualität und Kollektivität als Gegensätze erscheinen lässt, die lediglich über Kompromisse und Toleranz zu versöhnen sind. Kollektivität und gemeinschaftliche Regulierungen erscheinen in diesem Kontext als (notwendige) Einschränkungen individueller Egoismen; zugleich wird die Realisierung individualisierter Potenziale zur Bedingung der Inklusion. Demgegenüber eröffnet die Kritik des Ableism die Frage, wie Sozialität so gedacht und gestaltet werden könnte, das sie über eine bedingungslose Teilhabe die Entfaltung relationaler Individualität ermöglicht, einer Individualität, die nicht durch kollektive Regeln gelenkt und begrenzt werden muss, sondern die überhaupt erst in dem Gefüge gegenseitiger Verwiesenheit entstehen kann.
Die historische Konstellation, die Individuen zur primären Zurechnungsinstanz für ihre Lebensführung und ihre Erfolge und Misserfolge macht, ihnen im gleichen Zug aber die Verfügung über die Parameter für ein gelungenes Leben in wesentlichen Aspekten entzieht, lässt sich mit Jan Masschelein und Norbert Ricken im Anschluss an Foucault als „Individualitäts-Dispositiv“ (Masschelein/Ricken 2002: 99) bezeichnen. Befähigung wird in diesem Kontext als Effekt individueller Potenziale vereigenschaftlicht – als Ausdruck innerer Dispositonen und Veranlagungen der einzelnen Individuen. Dies ist mit einer Naturalisierung von Fähigkeiten verbunden, die durch diese Verlagerung ins Individuum immer auch an dessen individuell begrenzte Körperlichkeit gebunden scheinen (vgl. Maskos 2010). Die Einzelnen werden so zum Bezugspunkt für die Erklärung ihrer Befähigung; von ihnen ausgehend wird nach den Möglichkeiten gefragt, wie ihre individuellen Dispositionen möglichst gut zur Entfaltung gebracht werden können und wie sie eventuell auch durch (bio‑, nano‑ und reha-)technologische Verfahren optimiert werden können. Das autonome und vernünftige Subjekt wird dabei zur Grundfigur, über die das Individuum als bildsam, entwicklungsfähig und optimierbar erscheint; das Individuum erscheint als Quelle und Substanz seiner Entwicklungspotenziale.
Die Soziologin Anne Waldschmidt, eine Vertreter_in der Disabiltiy Studies im deutschsprachigen Raum, weist darauf hin, dass die Spätmoderne, mit ihrer Intensivierung des Individualismus und dem damit verbundenen Fokus auf individuelle Selbstsorge behinderten Menschen einerseits historisch günstige Bedingungen dafür bietet, ein selbstbestimmtes Leben einzufordern: „Mit der kulturellen Revolution von 1968, die die Forderung nach Individualität, Pluralität und Liberalität beinhaltete und Selbstverwirklichung zum zentralen Projekt erhob, kamen Psychiatrie, Behindertenpädagogik und Rehabilitationspolitik wieder in Bewegung. Der neue, erweiterte Individualismus machte auch Reformen im gesellschaftlichen Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Menschen möglich“ (Waldschmidt 2003: 17). Die behindertenpolitischen Kämpfe um Autonomie lassen sich als „Geschichte der allmählichen Anerkennung“ (Waldschmidt 2003: 18) des Subjektstatus behinderter Menschen deuten. Da der Anspruch auf Selbstbestimmung in der Spätmoderne allerdings in spezifischer Weise mit einer ‚neoliberalen Pflicht’ zur Selbstsorge verbunden ist, ist der Erfolg von Anerkennungsforderungen andererseits jedoch insofern problematisch, als er an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft ist; es gilt bestimmte Kriterien von Arbeits- und Leistungsfähigkeit zu erfüllen – oder danach zu streben, diese durch Selbstoptimierung zu erreichen. Die Grenzziehungen von Gesundheit und Krankheit, Behinderung und Befähigung, von Autonomie und Heteronomie weisen ein spezifisches Muster auf: Gesund und fähig ist, wer Leistung bringen kann; autonom ist, wer sein Leben individuell und selbstverantwortlich meistern kann. Kämpfe für ein selbstbestimmtes Leben können in diesem Kontext den (ungewollten) Effekt der „Etablierung einer neuen Behindertenhierarchie“ hervorbringen, „deren Rangordnung nach der Autonomiefähigkeit strukturiert ist“ (Waldschmidt 2003: 20).
Mit dem Konzept des Ableism richtet sich der Fokus in besonderer Weise auf die in der Norm der Selbstbestimmung implizierten Verschränkung und Naturalisierung von Körperlichkeit und Fähigkeiten, durch die das Subjekt vor allem über seine abgrenzbare Körperlichkeit bestimmt ist. Wenn sich also kritische Debatten, die mehr Chancengleichheit einfordern, auf dieses Individualitätsparadigma beziehen, erscheinen auch ihnen Fähigkeiten letztlich als Frage individueller Stärken und Schwächen angesichts gegebener (Leistungs‑)Anforderungen, die es institutionell zu fördern oder auszugleichen oder medizinisch-technisch zu optimieren gilt. Der durch das Konzept des Ableism fokussierte kritische Blick richtet sich also auf eine spezifische Ordnung sozialer Inklusion qua eigenverantwortlicher Individualität, die in wesentlichen Aspekten durch kapitalismusspezifische Dynamiken geprägt ist und im Zuge der Durchsetzung neoliberaler Regulierungen eine spezifische Zuspitzung erfahren hat. Es ist eine soziale Einbindung, die mit der subjektivierenden Aufforderung verbunden ist, eigene (individuelle) Potenziale im Wettbewerb mit anderen einzusetzen, und die zugleich einen enormen Druck auf die Einzelnen ausübt, sich der Konformität spezifischer (individuell unverfügbarer) Leistungsnormen zu unterwerfen. Eine solche Konstellation individualisierender Inklusion erzeugt aber notwendigerweise Exklusion, denn sie bringt letztendlich immer auch die Individuen hervor, die nach den Maßgaben einer solchen Leistungsoptimierung als nur bedingt oder gar nicht inkludierbar erscheinen.[3]
Studies in Ableism stellen das Individualitäts-Dispositiv, das dieser Ordnung sozialer Einbindung zugrunde liegt, zur Disposition und behandeln die Frage der Befähigung nicht allein als Verhältnis von inneren Anlagen und äußeren Ressourcen. Auf diese Weise eröffnen sie Räume für ganz andere Überlegungen, die Lösungen für Probleme von Behinderung und Ungleichheit nicht allein in einer besseren individuellen Teilhabe an gegebenen Ressourcen suchen. Es wird vielmehr verhandelbar, inwiefern Inklusion und Teilhabe nicht im Sinne einer besseren oder gerechteren Integration in die gegebene soziale Ordnung einer abstrakt normalisierenden Allgemeinheit verstanden werden sollten. Hier zeigt sich die anti-soziale Negativität, auf die Campbell verweist und zugleich als Potenzialität deutet: Es geht um die utopische Frage, wie wir Sozialität anders und vielleicht angemessener – im Sinne von weniger gewaltsam und behindernd – denken und gestalten könnten. Dies ist eine Frage, die dazu auffordert, grundsätzlich über die Konstituierung von Sozialität nachzudenken und Gegenerzählungen zum common sense der individualistischen Matrix hervorzubringen; Gegenerzählungen, die sich in der Annahme begründen, „dass alle Menschen darin gleich geboren sind, dass sie einander brauchen“ (Loick 2013: 316), dass sie, gerade in ihrer je besonderen Individualität, nur in konstitutiven Relationen zu und mit anderen existieren.
Wie wir eine solche Gegenerzählung als die Kritik des Individualitätsdispositivs angehen könnten, dafür macht die für ihre Dekonstruktion der heteronormativen Geschlechterordnung bekannte Philosophin Judith Butler derzeit interessante Angebote. Sie entwirft eine Perspektive, die Subjektivität, Handlungsfähigkeit und Verantwortung nicht in einer vorgängigen Individualität des Subjekts begründet, sondern in dessen konstitutiver Angewiesenheit auf andere. Verletzbarkeit, begründet in unserer prinzipiellen Ausgesetztheit an Andere, sei als conditio humana zu begreifen und damit Prekärsein als ein generelles Charakteristikum des Lebens zu verstehen: „Nach meiner Auffassung (und das ist sicherlich nicht meine Auffassung allein) ist das Leben des Anderen, das Leben, das nicht unser eigenes ist, auch unser Leben, denn welchen Sinn auch immer ‚unser’ Leben hat, leitet sich genau von dieser Sozialität her, davon, dass wir bereits und von Anfang an von einer Welt von Anderen abhängig sind, dass wir in einer sozialen Welt und durch eine soziale Welt konstituiert werden. So gibt es sicherlich von mir klar unterschiedene Andere, deren moralischer Anspruch mir gegenüber sich nicht auf ein egoistisches Kalkül meinerseits zurückführen lässt. Doch das liegt daran, dass wir, obwohl voneinander abgegrenzt, auch aneinander und an Lebensprozesse gebunden sind, die über die menschliche Form hinausgehen.“ (Butler 2012: 696)
Butler versteht diese Auffassung als neue soziale Ontologie radikaler Relationalität, in der das ‚Ich’ immer nur in Beziehung zum ‚Du’ entsteht; „[d]iese Beziehung geht der Individuation voraus“ (a.a.O.: 697, Herv.i.O.). Wir gehen in diesem Verständnis also nicht als Individuen mit ganz bestimmten Dispositionen, mit ganz bestimmten schützenswerten oder schutzbedürftigen Eigenschaften den gesellschaftlichen Institutionen voraus, sondern unsere je besondere konkrete Gefährdung und Schutzbedürftigkeit werden in sozial-materialen Bedingungen in Beziehung zu anderen hervorgebracht, unsere konkrete Verletzbarkeit steht damit immer auch in unmittelbarer Relation zu der Gefährdung und Schutzbedürftigkeit anderer.
Dieses Verständnis unserer Individualität als relationaler Effekt einer gegenseitigen Ausgesetztheit ermöglicht einen ganz entscheidenden Perspektivwechsel im Hinblick auf Fähigkeiten und Befähigung, der allerdings nicht leicht zu vollziehen ist, da er unserem historischen Selbstverständnis widerspricht. Es ist etwas grundlegend anderes, ob wir Befähigung als etwas begreifen, das vom Individuum her gedacht werden kann oder muss, oder ob wir Befähigung als etwas denken, das immer nur in spezifischen Relationen entstehen kann und somit auch nicht einzelnen Individuen zurechenbar ist, sondern zwischen ihnen entsteht. Auch die Konzeption von Kooperation wird eine andere, wenn sie nicht mehr im Sinne eines Aggregats oder einer Synergie von Einzelpotenzialen gedacht wird, sondern radikal als singuläre Emergenz. Begriffe von Partizipation, Leistung und Teilhabe verändern sich grundlegend, wenn sie nicht von den Individuen her verstanden werden, sondern als Effekte relationaler „Befähigungsdispositive“ (Traue/Pfahl 2012: 134).
Im Hinblick auf kritische Debatten um Inklusion verschiebt sich also der Fokus. Das Problem erschöpft sich nicht darin, dass manche aufgrund mangelnder Ressourcen verletzbarer sind als andere und daher marginalisiert werden. Vielmehr erscheint die Prämisse einer auf Unverletzbarkeit beruhenden Autonomie als Bedingung selbstbestimmter Handlungsfähigkeit als historischer Skandal. Wenn nämlich eine möglichst weitgehende Unverletzbarkeit die Voraussetzung für den Status des Subjekts ist, dann bleibt dieser Status immer das Privileg einer kleinen Gruppe. Einer Gruppe, die dieses Privileg mit unterschiedlichen Formen der Gewalt verteidigt und dabei selbst gewaltsamer Disziplinierung ausgesetzt ist – und nicht zuletzt immer mit der Gefahr konfrontiert ist, selber diesen Status zu verlieren. Die Annahme, dass Verletzbarkeit eine fundamentale Qualität des Lebens ist, ist allerdings nicht mit einer Romantisierung von Leid gleichzusetzen. Sie impliziert weder, dass jede Absicherung in kollektiven Strukturen unmöglich ist, noch dass technologische Möglichkeiten der Unterstützung grundsätzlich abzulehnen sind. Aber sie lenkt den Blick auf die Frage, unter welchen Bedingungen, für wen und auf wessen Kosten diese Absicherung erfolgt und auf welche Normen und Ziele sie ausgerichtet ist. Als kritische Grundhaltung ermöglicht dies die Frage nach den historischen Bedingungen, die eine verallgemeinerte Anerkennung unserer Abhängigkeit und damit eine auf dieser Abhängigkeit beruhenden Solidarität verhindern. Von dieser Kritik an den verhindernden Bedingungen lässt sich dann wiederum nach weniger hinderlichen, weniger gewaltvollen Bedingungen suchen.
Butlers Vorschlag einer auf verallgemeinerter Verletzbarkeit begründeten sozialen Ontologie stellt einen Beitrag zu einer Gegenerzählung dar, die sich explizit als Alternative zur Ontologie des Individualitäts-Dispositivs setzt. Dies ist ein wichtiger Einsatz, wenn es darum geht, Räume der Phantasie zu eröffnen, die uns erlauben, uns selbst, unsere Fähigkeiten und unsere Sozialität anders zu denken (vgl. Butler 2009). Wir können noch mal ganz anders darüber nachdenken, wozu wir eigentlich in der Lage sein könnten, wenn wir unsere Befähigungen nicht mehr vorrangig als Frage betrachten, die in letzter Instanz auf unsere individuellen Anlagen verweist. Wir können auch noch mal ganz anders darüber nachdenken, wozu wir fähig sein könnten, wenn wir die Parameter und Maßstäbe der Befähigung nicht in der vermeintlich unverfügbaren Äußerlichkeit einer auf Verwertung und Wachstum ausgerichteten Ökonomie, sondern in einer auf konstitutiver Angewiesenheit basierenden Solidarität begründet sehen. Wozu könnten wir in der Lage sein, wenn wir Handlungsfähigkeit nicht mit individueller Unabhängigkeit kurzschließen? Wie könnten wir Bedingungen schaffen, unter denen es möglich wird, dass, wie Marx es formulierte, die freie Entfaltung eines jeden die Bedingung für die freie Entfaltung aller ist (vgl. Ottomeyer 2003: 2)?
Es ginge in diesem Sinne darum, Räume zu erfinden und zu gestalten, in denen wir andere Formen der Subjektivierung praktizieren und Erfahrungen von Kooperation und gegenseitiger Sorge machen können, die es uns ermöglichen, „neue Formen der Subjektivität zustande[zu]bringen, indem wir die Art von Individualität, die man uns jahrhundertelang auferlegt hat, zurückweisen.“ (Foucault 1994: 225). Ein solches Projekt der Erfindung anderer Subjektivierungsweisen ist gerade kein Projekt individueller Optimierung, sondern ein Projekt der Umgestaltung von Sozialität. Prozesse des Lernens spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie Räume der Phantasie eröffnen, in denen wir uns und andere anders denken können. Diese Prozesse des Lernens sind insofern notwendiger Weise immer auch Prozesse des Ver-Lernens von Selbstverständlichkeiten und affektiven Verhaftungen des individualistischen Subjektverständnisses: „un-learning our privilege as our loss “ (Spivak 1985: 9). Es ginge darum, ein Verständnis von Selbstbestimmung zu ver-lernen, das auf der Autonomie des Subjekts beruht. Es ginge darum, die Angst vor Abhängigkeit und Verletzbarkeit zu ver-lernen, um konstitutive Angewiesenheit als positive Grundlage individueller Entfaltung begreifen zu können.
Räume, in denen Subjektivierungsweisen erprobt und eingeübt werden können, die auf der Anerkennung von Verletzbarkeit und Angewiesenheit beruhen, in denen eine inklusive Sozialität relationaler Subjekte hervorgebracht werden kann, entstehen also notwendiger Weise als kollektive Projekte. Sie hängen zunächst „von der ausnahmslos kollektiven Fähigkeit ab, eine alternative Minderheitenversion für die Aufrechterhaltung von Normen oder Idealen zu artikulieren“ (Butler 2009: 12). Von dieser Minderheitenversion aus besteht dann wiederum die Hoffnung, breitere gesellschaftliche Relevanz zu erlangen und hegemoniale Gewissheiten über autonome Subjekte und deren Leistungen zu hinterfragen. Nicht zu unterschätzen ist aber, wie tief die von vereinzelter Individualität ausgehende Subjektivierungsweise in unserer Gegenwart verankert ist, wie sehr diese nicht nur in unsere Wahrnehmung von uns selbst und von anderen eingelagert, sondern auch im institutionellen gesellschaftlichen Gefüge materialisiert ist.
Wenn also einerseits die Kritik an der fraglosen Normalität einer auf ableistischer Individualität beruhenden Sozialität Visionen alternativer, relationaler Subjektivierungsweisen eröffnet, gilt es aber zugleich, im Blick zu behalten, dass das kritisierte Individualitäts-Dispositiv in ganz spezifische materielle Verhältnissen eingelagert ist.[4] Diese Verhältnisse geben spezifische Parameter der Subjektivierung vor, die individuell kaum und auch in kollektiven „Minderheitenversionen“ alternativer Räume nur bedingt ignoriert oder umgangen werden können. Sie verweisen auf größere gesellschaftliche Zusammenhänge, die sich mit Rückgriff auf Karl Marx als Strukturen der kapitalistischen Produktionsweise begreifen lassen, und die unserer Vergesellschaftung über den Verwertungsimperativ bestimmte Dynamiken und Zwänge vorgeben. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die ethischen Dimensionen einer relationalen sozialen Ontologie nicht in paradoxer Weise als individualisierende Moral zu konzipieren. Wir leben und reproduzieren unser Leben unter Bedingungen, die uns real als vereinzelte Einzelne setzen und denen wir uns individuell nicht entziehen können. Wie schon Marx in seiner Analyse der kapitalistischen Produktionsweise deutlich machen konnte, wurden im Zuge der Verallgemeinerung von Lohnarbeit die Individuen zu freien und gleichen Rechtssubjekten und Privatbesitzern und somit über ihre körperliche Individualität als Arbeitskräfte in die Verhältnisse der kapitalistischen Produktionsweise eingebunden. Die individuell zugeschriebenen Fähigkeiten des Subjekts sind insofern in wesentlichen Dimensionen durch die Parameter des fremdbestimmten Produktionsprozesses vorgegeben. Auch außerhalb des Produktionsprozesses wirken diese Parameter und stellen die Entfaltung der persönlichen Individualität unter die Maßgabe der Ausbildung und Wiederherstellung – und zunehmend auch einer beständigen Optimierung – der Arbeitskraft.
Mit der Marx’schen Analyse lassen sich also materielle Bedingungen erfassen, unter denen das Subjekt in historisch singulärer Weise autonom und souverän sein muss – nämlich als private_r Warenbesitzer_in. Dieses Subjekt begreift seine Welt als Ansammlung von Bedingungen und Objekten, die ihm äußerlich sind, und derer es sich bedienen kann und muss, um bestimmte Ziele zu erreichen. Es ist aufgefordert, sich selbst in seiner körperlichen Einzelheit als Reservoir von Potenzialen zu begreifen, die es zu optimieren gilt, um sie als Arbeitskraft möglichst gewinnbringend verkaufen zu können. Auch auf der Ebene zwischenmenschlicher Beziehungen hat diese Konstellation prägende Effekte. Wir begegnen uns in wesentlichen Lebensbereichen und Kooperationsfeldern als Warenbesitzer_innen und Käufer_innen, die frei über Angebot und Nachfrage in Tauschverhältnisse miteinander treten. Unser gesellschaftlicher Zusammenhang mit anderen Subjekten geht daher aus einer Position der Isoliertheit und Selbstbezüglichkeit hervor: „Nur indem der einzelne Warenbesitzer sein privat-egoistisches Tauschwertinteresse konsequent verfolgt, hat er Anschluß an die Gesellschaft. Nur über seine Privatheit und seinen Egoismus verwirklicht er seine Gesellschaftlichkeit. Das ist eine Paradoxie, die die zwischenmenschlichen Beziehungen der warenproduzierenden kapitalistischen Gesellschaft ganz grundlegend prägt.“ (Ottomeyer 2003: 38f.).
Die Kapitalismusanalyse von Marx enthält also eine Kritik an der spezifischen Subjektivierungsweise, die Individuen als vereinzelte Privatpersonen konstituiert, die sich in Konkurrenzverhältnissen begegnen. Auch diese Bedingungen sind ein Moment der unmarkierten Norm, die das Konzept des Ableism in den Blick rückt. Es sind Bedingungen, die Fähigkeiten als individuelle Potenziale in Konkurrenzverhältnissen konstituieren. Diese Bedingungen, die Marx als Strukturen der kapitalistischen Produktionsweise rekonstruiert, bringen spezifische Dynamiken und Imperative hervor, die uns tatsächlich erst mal als versachlichte Gegebenheiten und unverfügbare Zwänge gegenüberstehen. Wir können sie nicht individuell überwinden, wir können sie höchstens gemeinsam umgestalten. Diese übergreifenden Strukturen der Produktionsweise müssen als veränderbar und veränderungsbedürftig in den Blick genommen werden, damit von Projekten der Gestaltung von „Minderheitenversionen“ relationaler Sozialität und Subjektivität tatsächlich transformatorische Kraft ausgehen könnte.
Indem Marx die Produktionsweise als einen historischen – also einen aus menschlicher Aktivität hervorgegangenen – Strukturzusammenhang rekonstruiert, bietet er eine kritische Interpretation dieser Bedingungen, die zugleich Möglichkeiten für ein solches kollektives, gestaltendes Eingreifens aufzeigt. Eine wichtige Bedingung, um uns für solche kollektiven Gestaltungsprozesse zu befähigen, um Visionen neuer Formen von Sozialität und Subjektivierung entwickeln und erproben zu können, sehe ich mit Butler darin, das „kritische Versprechen der Phantasie“ (Butler 2009: 53) zu mobilisieren. Entscheidend für die Entfaltung von Phantasie im Hinblick darauf, was ein gutes Leben ist, wie wir zusammen leben wollen, wie wir uns handelnd in der Welt bewegen wollen, ist die Befähigung, unmarkierte Normen und vermeintlich selbstverständliche Gegebenheiten unserer Subjektivität zur Disposition zu stellen. Für die Befähigung, ein Vorstellungsvermögen jenseits individualisierender Zurechnungsmodi von Fähigkeiten und Leistungen zu entwickeln, kann das Konzept des Ableism als Dekonstruktion behindernder Normalität „as a gift from the disabled people rights movement and disabilty studies to the rest of the world“ (Wolbring 2012: 80) aufgefasst werden.
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Waldschmidt, Anne (2012): Selbstbestimmung als Konstruktion. Alltagstheorien behinderter Männer und Frauen. Wiesbaden: VS (2., korr. Aufl.).
Wolbring, Gregor (2008): The Politics of Ableism. In: Development 51/2008, 252-258.
Wolbring, Gregor (2012): Expanding Ableism: Taking down the Ghettoization of Impact of Disability Studies Scholars. In: Societies 2/2012, 75-83.
Spivak, Gayatri Chakravorty (1985): Criticism, Feminism and the Institution: An Interview with Gayatri Chakravorty Spivak. In: Thesis Eleven 10-11, 175-187.
[2] Auf diese Instabilität von Normalität und Abweichung macht beispielsweise Gregor Wolbring aufmerksam, wenn er fragt, inwiefern derzeitige Entwicklungen im Bereich ‚konvergierender Technologien’ (Nanotechnologie, Biotechnologie, Informationstechnologie und Neurowissenschaften), die auf eine Optimierung menschlicher Leistungsfähigkeiten (enhancement) zielen, im Begriff sind, neue Verschiebungen in der Konfiguration von Ableism hervorzubringen. Wolbring stellt die Überlegung an, dass sich Norm und Abweichung in Folge solcher Entwicklungen über die Trennlinie zwischen denen, die Zugang zu solchen Optimierungstechnologien haben (und haben wollen) und denen, die keinen Zugang haben (oder haben wollen) konstituieren könnten (vgl. Wolbring 2008).
[3] Dass Grenzen der Inkludierbarkeit in unserer historischen Gegenwart in besonderem Maße über die Zuschreibung kognitiver Vernunftfähigkeit konstituiert werden, darauf verweisen beispielsweise Waldschmidt (2003; 2012) und Wollbring (2008).
[4] Dass Ableism in unserer historischen Gegenwart durch eine spezifische, von der kapitalistischen Leistungsnorm geprägte, bürgerliche Individualität konstituiert wird, hebt Rebecca Maskos (2010) hervor.