Abstract: Die vorliegende Untersuchung analysiert anhand der Daten zur sonderpädagogischen Förderung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2012/13) die Situation der Umsetzung von Inklusion an Grundschulen. Aufgrund ansteigender Förderquoten, Förderschulbesuchsquoten und Inklusionsquoten und festgestellten Unterschieden zwischen Förderschülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen und Grundschulen komme ich zu dem Schluss, dass Inklusion für die Schüler der Förderschulen nur begrenzt wirksam ist. Vielmehr scheint es so, als ob es sich bei den inklusiv beschulten Schülern um „neue Förderschüler“ aus der Schülerschaft der Grundschule handelt.
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Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (Vereinte Nationen 2006) im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Schülern mit Behinderungen ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen. „Gemeinsames Lernen“ meint explizit alle möglichen Beeinträchtigungen, dabei steht es fortan in der Verantwortung des Staates, dass „angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden“ (Artikel 24, 2c) und „Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern“ (Artikel 24, 2d). Damit kehrt sich die Bringschuld für die Betroffenen endgültig um.
Im Sinne der UN-BRK meint Inklusion weit mehr als das bloße Hinzufügen von Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen zum Unterricht an der Regelschule. Vielmehr sollen alle SuS, unabhängig von körperlichen, sinnesschädigenden oder geistigen Einschränkungen am Unterricht mit allen Kindern – also am Unterricht einer Regelschule – teilnehmen können. Inklusion ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, dies bedeutet explizit eine gemeinsame Beschulung als größten Teil der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit von SuS.
Die Argumentation, dass einige Kinder in der normalen Grundschule nicht zu fördern oder gar aufgrund von Behinderung oder Sozialverhalten nicht haltbar seien, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten. Dies ist spätestens mit dem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in NRW zum Schuljahr 2014/15 in schulverwalterische Realität umgesetzt worden.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Landtag NRW 2014) ist ein allererster Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der UN-BRK. Gemeinsames Lernen wird damit erst einmal zum Regelfall, Anträge auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht müssen jetzt nicht mehr gestellt werden. Vielmehr kann auf Elternwunsch weiterhin eine Beschulung in der Förderschule erfolgen. Dies kann hinsichtlich der Ausstattung und der baulichen Eigenschaften von Grundschulen in Bezug auf die Bedürfnisse von Förderschülern (z.B. Rampen, Lärmdämmung oder kleinere soziale Gefüge) durchaus kritisch und als Hintertür zur Erhaltung der Förderschulen (es wäre jetzt ja der ausdrückliche Elternwunsch!) gesehen werden.
In ihrem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zur Umsetzung von Inklusion in NRW kommen Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz (2011) zu dem Ergebnis, dass es bei Einhaltung ihrer Empfehlungen machbar sei, bis zum Jahr 2020 85% der Förderschüler inklusiv zu beschulen. Die Ratifizierung und das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention haben die legislative Vorgabe gegeben, die Studie von Klemm und Preuss-Lausitz zeigt Weg und Ziel bereits konkreter. Das Land NRW bemüht sich schon seit einigen Jahren um die Umsetzung von Inklusion an den Schulen des Landes. Die UN-BRK hat dabei noch einmal die Notwendigkeit von raschen Veränderungen aufgezeigt und verlangt nach einer Umsetzung der darin formulierten Ziele.
Inklusion scheint auf den ersten Blick ein echtes Erfolgsmodell in NRW zu sein. Die Bemühungen um die Herstellung von Teilhabemöglichkeiten im Bereich schulischer Bildung sind scheinbar von großem Erfolg gekrönt: In den letzten Jahren ist der Anteil der Förderschüler, die inklusiv, also im Gemeinsamen Unterricht an Regelgrundschulen beschult werden, auf bemerkenswerte 33,6% im Schuljahr 2012/13 gestiegen.
Im vorliegenden Beitrag untersuche ich, was genau hinter der Inklusionsquote von 33,6% steckt. Ich greife dabei auf die Daten des MfSW NRW 2013 (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen 2013) zurück und analysiere, wie sich Förderquote, Förderschulbesuchsquote und Inklusionsquote in den jeweiligen Förderschwerpunkten zwischen 1991 und 2013 entwickelt haben. Besonders interessant ist dabei die Frage, welche Auswirkungen die Umsetzung der UN-BRK auf den Inklusionsprozess in NRW hat.
Dabei betrachte ich den Stand der Inklusion in Grundschulen, die Entwicklung an Förderschulen sowie den Anstieg der Förderquote jeweils aufgeteilt nach Lern- und Entwicklungsstörungen und den sonstigen Förderschwerpunkten, anschließend betrachte ich die einzelnen Förderschwerpunkte.
Die Daten des MfSW NRW habe ich in graphische Darstellungen umgewandelt, die tabellarischen Daten habe ich jeweils am Ende des jeweiligen Kapitels eingefügt.
Es gibt nicht viele Veröffentlichungen, die sich mit dem Datenmaterial zur Inklusion und der Umsetzung von Inklusion in auseinandersetzen. Zu nennen sind folgende Veröffentlichungen aus den letzten Jahren:
Klaus Klemm (2010) untersucht Inklusions- und Exklusionsquoten (in dieser Untersuchung: Förderschulbesuchsquoten) für alle Bundesländer im Schuljahr 2008/09 auf Grundlage des Datenmaterials der Kultusministerkonferenz. Später (Klemm 2013) erweitert er seine Untersuchung um die Momentaufnahme des Schuljahrs 2011/12 und vergleicht die beiden Zeitpunkte miteinander. Er kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Förderschulbesuchsquote auf Bundesebene annähernd gleich geblieben ist und Inklusion nicht zu einem Rückgang der Förderschulbesuchsquote geführt hat.
Thorsten Dietze (2011) legt eine Untersuchung mit Auswertung von Daten der Kultusministerkonferenz sowie der statistischen Landesämter des Schuljahres 2009/10 vor. Er stellt ebenfalls fest, dass Inklusion nicht zu einem Rückgang der Förderschulbesuchsquote geführt hat. Darüber hinaus verzeichnet er, dass Migranten auf Förderschulen noch immer überrepräsentiert sind.
Brigitte Schumann (2011) stellt in ihrem Beitrag den Fortgang des Umsetzungsprozesses der Inklusion vor dem Hintergrund der politischen Machtverhältnisse und des Regierungswechsels in NRW dar.
Die Förderschulbesuchsquote im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung deutet darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler mit dem zugeschriebenen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung nicht die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, sondern im Gemeinsamen Unterricht beschult werden.
– Solche Satzungetüme möchte ich vermeiden. Darum verwende ich in diesem Beitrag einige Abkürzungen. Die Förderschwerpunkte kürze ich entsprechend den Bezeichnungen in den Daten des MfSW NRW 2013 ab.
LE Förderschwerpunkt Lernen
ESE Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
SB Förderschwerpunkt Sprache
HK Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
SE Förderschwerpunkt Sehen
GG Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
KM Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
LESt Lern- und Entwicklungsstörungen (= LE, ESE, SB)
FSBQ Förderschulbesuchsquote
FöSchw Förderschwerpunkt
SuS Schülerinnen und Schüler
UN-BRK Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
SuS KM Schülerinnen und Schüler mit zugeschriebenem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Die Inklusionsquote an Grundschulen beträgt im Schuljahr 2012/13 33,6% (MfSW NRW 2013, S. 112, Abb. 1, in den Daten des Ministeriums ist die Rede von „Integrationsquote“). Dies ist ein auf den ersten Blick sehr erfreuliches Ergebnis. Im Jahr 1991, dem ersten Jahr der sonderpädagogikspezifischen Datenaufzeichnung, wurden grade einmal 2,6% der Förderschüler an Regelgrundschulen beschult. Bis zum Jahr 1999 stieg die Inklusionsquote daraufhin bis auf 15,5% an, in den Jahren 2000 bis 2008 ist eine Stagnation der Bemühungen um Inklusion zu erkennen: Der Anteil inklusiv beschulter Förderschüler stieg deutlich langsamer als in den Jahren zuvor an, im Jahr 2008 beträgt er schließlich 20,3%. Erst in den darauf folgenden Jahren ist, vermutlich als Folge der Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesrepublik Deutschland, wieder ein stärkerer Anstieg der Inklusionsquote zu erkennen: Im Schuljahr 2012/13 besuchen 33,6% der Förderschüler eine Regelgrundschule.
Abbildung 1: Inklusionsquote an Grundschulen in NRW 1991-2012
Lohnenswert ist ein Blick auf die Entwicklung in den einzelnen Förderschwerpunkten (Abb.2). Erwartungsgemäß ist der Anteil der inklusiv beschulten Förderschüler mit einem Förderschwerpunkt aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen deutlich höher (LE, ESE, SB; 2012: 40,7%) als der Anteil der sonstigen Förderschwerpunkte (GG, KM, SE, HK; 2012: 17,9%). In der Diagrammansicht wird deutlich, dass der Anteil der inklusiv beschulten SuS aus dem Bereich der LESt stetig ansteigt, wenngleich in den Jahren 1999 bis 2008 ein deutlich flacherer Anstieg zu erkennen ist. Hingegen ist bei den inklusiv beschulten SuS der sonstigen Förderbereiche in den Jahren 1999 bis 2008 sogar ein Rückgang der Inklusionsquote von 12,5% auf 11,6% sichtbar. Erst ab dem Jahr 2009 steigt die Inklusionsquote der sonstigen Förderschwerpunkte wieder an.
Bisher jedoch scheint sich die Umsetzung von Inklusion noch weitgehend auf den Bereich der LESt zu konzentrieren. Der Anstieg der Inklusionsquote in den sonstigen Förderbereichen verläuft nicht so stark zunehmend wie im Bereich der LESt. Darüber hinaus lässt sich in Abb. 3 erkennen, dass die Zunahme der Inklusionsquote in den sonstigen Förderschwerpunkten von der hohen Inklusionsquote im Förderschwerpunkt KM geprägt ist. Auf die Bedeutung dieser Feststellung werde ich in Kapitel 6 noch einmal genauer eingehen.
Abbildung 2: Inklusionsquote nach Förderschwerpunkten LESt und sonstige FöSchw.
Die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache machen den weit größten Teil der inklusiv beschulten SuS aus. Das wird in der Darstellung nach einzelnen Förderbereichen deutlich. Bemerkenswert ist der hohe Anteil von inklusiv beschulten SuS mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung. Im Jahr 1991 werden 5,2% der SuS dieses Förderschwerpunkts inklusiv beschult, dieser Anteil steigt auf 30,1% im Jahr 2012/13. Bis zum Jahr 2009 wird ein deutlich größerer Anteil der SuS KM inklusiv beschult als SuS SB. Erst ab dem Jahr 2009 steigt der Anteil inklusiv beschulter SuS mit dem Förderschwerpunkt SB deutlicher an und nährt sich dem Anteil inklusiv beschulter SuS KM an. In den übrigen Förderschwerpunkten ist der Anteil inklusiv beschulter SuS deutlich geringer (HK: 17%, SE: 12%, GG: 11,9%). In absoluten Zahlen besuchen im Jahr 1991 132 SuS KM eine Grundschule, 2012 sind es bereits 1222 SuS KM (MfSW NRW 2013, S.198). In Kapitel 6 werde ich noch einmal auf darauf zurückkommen.
Abbildung 3: Inklusionsquoten an Grundschulen in NRW, aufgeteilt nach Förderschwerpunkten
Hinter einer Inklusionsquote von 11,9% im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kommen absolut 712 SuS GG zum Vorschein (MfSW NRW 2013, S. 198). Zum Vergleich: Im Schuljahr 2012/13 gab es in NRW 3028 Grundschulen mit 27548 Klassen (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen 2014:180, 194), d.h. an weniger als jeder vierten Grundschule wird überhaupt ein Schüler oder eine Schülerin mit geistiger Behinderung beschult. Damit sitzt in 2,6% der nordrhein-westfälischen Grundschulklassen ein Kind mit geistiger Behinderung.
Clemens Dannenbeck beschreibt Inklusion auch vor dem Hintergrund der UN-BRK als „(...) das Vorhandensein von Repräsentationschancen all derjenigen Menschen, die bislang zwar gefördert wurden, zumeist aber um den Preis der Unsichtbarkeit und des eigenen Verstummens“ (Dannenbeck 2008:201). Vor diesem Verständnis von Inklusion ist der jetzige Zustand noch zutiefst unbefriedigend. Kinder mit geistiger Behinderung sind an Grundschulen in NRW noch weitestgehend unsichtbar. Nur ein Viertel der nordrhein-westfälischen Schüler begegnet einem Kind mit geistiger Behinderung auf dem Schulhof seiner Grundschule.
Allerdings ist die Tendenz in den letzten Jahren eindeutig positiv: Nachdem im Jahr 1997 bereits 10% der SuS GG inklusiv beschult wurden, nahm der Inklusionsanteil bis 2007 auf 5,9% ab. Ab dem Jahr 2007 nahm der Inklusionsanteil auf 11,9% im Schuljahr 2012/13 zu.
Abbildung 4: Inklusionsquote in der Primarstufe nach Förderschwerpunkten (MfSW NRW 2013 S. 112)
Neben dieser positiven Tendenz der letzten Jahre gibt es allerdings noch eine sehr zentrale, weitaus weniger positive Tendenz zu beobachten: Neben dem Anstieg der Inklusionsquote ist gleichzeitig auch die Förderquote (Anteil der Förderschüler unter der Gesamtschülerschaft der Primarstufenschüler) insgesamt angestiegen. Während im Jahr 1991 noch 3,7% aller SuS Förderbedarf in einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zugeschrieben wurde, so waren dies im Schuljahr 2012/13 bereits 7% MfSW NRW 2013, S. 74), der Anteil von Förderschülern unter der Gesamtschülerschaft ist als im Schuljahr 2012/13 beinahe doppelt so hoch gewesen wie im Schuljahr 1991/92.
Abbildung 5: Anstieg der Förderquote in Prozent
Auch hier lohnt sich ein Blick auf den Anstieg der Förderquote in den einzelnen Förderschwerpunkten: Aus der Aufteilung nach Lern- und Entwicklungsstörungen und sonstigen Förderschwerpunkten wird bereits ersichtlich, dass die Förderquote von SuS LESt deutlich stärker gestiegen ist (1991: 2,6%, 2012: 4,8%) als in den sonstigen Förderschwerpunkten (1991: 1,2%, 2012: 2,2%). Deutlich wird auch ein stärkerer Anstieg der Förderquoten ab 2005, hier ist jedoch auch zu erkennen, dass die Förderquote im Bereich der LESt mit 1,2 Prozentpunkten deutlich stärker steigt als in den sonstigen Förderschwerpunkten mit 0,6 Prozentpunkten. Das Wachstum der beiden Werte ist annähernd gleich, auffällig ist jedoch, dass die Förderquote der sonstigen Förderschwerpunkte stetig steigt, während die Förderquote der LESt Wendepunkte mit Minimal- und Maximalwerten aufweist und phasenweise schwaches und starkes Wachstum zeigt.
Abbildung 6: Förderquote nach LESt und sonst. Förderschwerpunkten
Bei einem noch genaueren Blick (Abb. 7) wird ersichtlich, dass das Ansteigen der Förderquote in den LESt nicht einheitlich geschieht: Während die Förderquote im Förderbereich Lernen nach ihrem Höchststand im Jahr 2008 (1,8%) wieder auf 1,5% im Jahr 2012 gefallen ist, so ist die Förderquote in den Förderschwerpunkten SB und ESE seit 1999 stetig gestiegen. Besonders stark sind die Förderquoten in diesen Bereichen ab 2004 (SB, von 1,2% auf 2%) und 2005 (ESE, von 0,6% auf 1,3%) angestiegen.
Zwei erstaunliche Aspekte möchte ich noch einmal besonders hervorheben: Zum einen ist dies der starke Anstieg der Förderquote GG. Zwischen 1991 (0,4%) und 2012 (0,9%) hat sich die Förderquote in diesem Bereich mehr als verdoppelt (+125%). Studien zur Prävalenz geistiger Behinderung finden Werte zwischen 0,44% und 1,29% eines Jahrgangs. Bielski (2014), Sander (1973), Speck (1980), Bach (1990) und Rauh (1995) geben den Anteil geistig Behinderter in Deutschland übereinstimmend mit 0,6% an (Zusammenstellung der Untersuchungen bei Bielski). Ausschlaggebend ist jedoch nicht, dass verschiedene Untersuchungen verschiedene Werte finden. Entscheidend ist vielmehr, dass die Prävalenz geistiger Behinderung innerhalb von 21 Jahren nicht ohne außergewöhnliche externe Einflüsse, etwa einen Chemieunfall, um 125% ansteigen kann.
Zum anderen ist auch der Anteil von SuS KM von 0,3% im Jahr 1991 auf 0,6% im Jahr 2012 angestiegen. Auch hier ist nicht davon auszugehen, dass die Prävalenz körperlicher Behinderung ohne externe Einflüsse um 100% steigen kann. Vielmehr deutet der Anstieg beider Förderquoten darauf hin, dass sich die Bedingungen pädagogischer Zuschreibung von Behinderung verändert haben. In Kapitel 6 werde ich auf mögliche Gründe dafür eingehen.
Abbildung 7: Förderquoten nach Förderschwerpunkten
Abbildung 8: Förderquoten nach Förderschwepunkten (MfSW NRW 2013 S.74)
In den Veröffentlichungen zur sonderpädagogischen Förderung des MfSW NRW sind die Schülerzahlen der Förderschulen angegeben, wie auch bei den übrigen Daten aufgeschlüsselt nach Förderschwerpunkten. Im Jahr 1991 besuchten demnach 27697 SuS eine Förderschule. Im Jahr 2012 ist die Anzahl etwas gewachsen, 31582 SuS besuchen eine Förderschule (MfSW NRW 2013, S. 201). Gleichzeitig ist die Gesamtschülerzahl von 760251 (1991) über ihren Höchststand von 877955 (1997) auf 644800 im Jahr 2012 gefallen. In Kapitel 4 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Förderquote von 3,7% im Jahr 1991 auf 7% im Jahr 2012 gestiegen ist. Die Inklusionsquote ist im gleichen Zeitraum von 2,6% auf 33,6% gestiegen. An dieser Stelle lässt sich bereits überschlagen, dass die Inklusionsquote vielleicht nicht ausreichend schnell gewachsen ist, um der ansteigenden Förderquote Herr zu werden. Tatsächlich ist die Förderschulbesuchsquote, also SuS mit zugeschriebenem Förderschwerpunkt ohne Inklusionsschüler, in den schulstatistischen Veröffentlichungen zur sonderpädagogischen Förderung nicht angegeben. Mit dem Wissen um die die Gesamtzahl der SuS lässt sich dies jedoch berechnen. Aufgrund der mitunter sehr kleinen Werte habe ich die Werte auf zwei Nachkommastellen gerundet (Abb. 9, 10, 11, 13).
Es stellt stellt sich heraus, dass trotz einer Inklusionsquote von inzwischen 33,6% der Anteil der Primarstufenschüler, die eine Förderschule besuchen, sogar gewachsen ist: Während im Jahr 1991 3,64% der Primarstufenschüler eine Förderschule besuchten, so sind es im Jahr 2012 4,67%, ein Anstieg um 28%. Die Tendenz ist derzeit wieder leicht abnehmend, im Jahr 2009 besuchten noch 5,04% der Primarstufenschüler eine Förderschule. Dennoch wird es, selbst bei Beibehaltung dieser Tendenz, noch einige Zeit dauern, bis der Tiefststand von 3,42% aus dem Jahr 1996 wieder erreicht ist.
Abbildung 9: Förderschulbesuchsquote Primarstufe
Ein Vergleich der LESt und der sonstigen Förderschwerpunkte lässt wiederum nicht viel Erfreuliches zum Vorschein kommen. Für den Bereich der LESt lässt sich auch hier feststellen, der Höhepunkt der Förderschulbesuchsquote für SuS LESt mit 3,28% in den Jahren 2008 und 2009 liegt und der Anteil in der Folgezeit auf 2,88% im Jahr 2012 gesunken ist. Im Vergleich zum Jahr 1991 (2,52%) ist die FSBQ LESt 2012 um 14,3% gestiegen.
In den sonstigen Förderbereichen GG, KM, SE, HK ist der Anteil der Förderschüler hingegen um 59% von 1,13% im Jahr 1991 auf 1,79% im Jahr 2012 stetig gestiegen.
Trotz Inklusion werden SuS GG, HK, SE, KM anscheinend verstärkt in Förderschulen beschult. Eine (wenn auch nur auf den ersten Blick) sinkende Tendenz ist hier, im Gegensatz zu den LESt nicht auszumachen.
Abbildung 10: Förderschulbesuchsquote Primarstufe ges., LESt, sonst. Förderschwerpunkte
Aufgesplittet nach Förderschwerpunkten fällt zunächst ins Auge, dass die Förderschulbesuchsquote LE entgegen der Quote der übrigen Förderschwerpunkte nicht stetig steigt, sondern wellenförmig ausgeprägt ist. Maximale Wendepunkte befinden sich in den Jahren 1993 (1,37%), 2002 (1,31%) und zuletzt 2008 (1,22%), minimale Wendepunkte finden sich in den Jahren 1997 (1,09%) und 2005 (1,11%). Seit 2008 fällt die Förderschulbesuchsquote LE stark, im Jahr 2012 ist sie bei 0,70% angelangt, ein Minus von 47% entgegen dem Wert von 1991.
Alle übrigen Förderschulbesuchsquoten sind seit 1991 deutlich gestiegen. Besonders stark gestiegen sind die Förderschulbesuchsquoten ESE (von 0,31% auf 0,73%, um 139%), SB (von 0,90% auf 1,45%, um 61%) und GG (von 0,41% auf 0,78%, um 88%). Etwa ab dem Jahr 2006 sind hier stärkere Anstiege zu beobachten, gleiches gilt für die Förderschulbesuchsquoten HK, SE und KM. Die Werte sind zwar insgesamt nicht so stark gestiegen wie in den Bereichen ESE, SB und GG, aber auch hier ist ein leicht stärkeres Wachstum der Förderschulbesuchsquote etwa ab dem Jahr 2006 zu erkennen. Wenn ich in Kapitel 3 das Ansteigen der Inklusionsquote an Grundschulen ab dem Jahr 2008 auf die Ratifizierung der UN-BRK durch die BRD zurückgeführt habe, so ist hier deutlich zu erkennen, dass die Ratifizierung der UN-BRK im Bereich der Förderschulen – auf den ersten Blick einmal abgesehen von der Förderschulbesuchsquote LE – keine Auswirkungen hat und keineswegs zu einer Reduktion der Förderschulbesuchsquote geführt hat. Vielmehr ist in den meisten Förderschwerpunkten sogar noch ein ansteigendes Wachstum der Förderschulbesuchsquote auszumachen.
Insbesondere das starke Ansteigen der Förderschulbesuchsquote GG von 0,41% auf 0,78% aller Primarstufenschüler ist erstaunlich. Die Prävalenz geistiger Behinderung kann innerhalb von 21 Jahren unmöglich so stark zugenommen haben. Anzunehmen ist, dass die Anwendung pädagogischer Diagnostik sich verändert hat und zu mehr pädagogisch diagnostizierten Zuschreibungen geistiger Behinderung führt.
Die scheinbar positive Tendenz, das starke Abfallen der Förderschulbesuchsquote LE, nährt in Anbetracht des sehr starken Anstiegs der Förderschulbesuchsquoten ESE, SB und GG den Verdacht, dass die SuS, denen zuvor der Förderschwerpunkt LE zugeschrieben wurde, inzwischen auf Förderschulen ESE, SB oder gar GG umgeleitet werden.
Besondere Aufmerksamkeit möchte ich noch einmal auf die Förderschulbesuchsquote KM lenken. 1991 besuchten 0,32% der Primarstufenschüler die Förderschule KM, im Jahr 2012 waren es 0,42%, eine Steigerung um 32%. Ein Wert, auf den ich in Kapitel 6 noch einmal zurückkommen werde.
Abbildung 11: Förderschulbesuchsquote nach Förderschwerpunkten
Abbildung 12: Förderschulbesuch Primarstufe absolut (MfSW NRW 2013 S.201), erweitert um die Spalte „SuS gesamt“, ebd. S. 36
Abbildung 13: Förderschulbesuchsquote in der Primarstufe, errechnet aus den Daten aus Abb. 12
In den Kapiteln 3, 4 und 5 habe ich darauf hingewiesen, dass zwischen 1991 und 2012 neben der Inklusionsquote (von 2,6% auf 33,6%) auch die Förderquote (von 3,7% auf 7%) und die Förderschulbesuchsquote (von 3,64% auf 4,67%) angestiegen sind. Dieser Befund deckt sich mit den Ergebnissen von Klemm (2010, 2013) und Dietze (2011).
Insbesondere das gleichzeitige weitere und ungebremste Ansteigen der FSBQ neben einer steigenden Inklusionsquote wirft Frage auf, ob die SuS, die heute als Förderschüler inklusiv beschult werden, aus einer irgendwie definierten Häufigkeitsklasse der Förderschüler stammen oder ob es sich bei ihnen um neue, aus der Schülerschaft der Grundschule rekrutierte SuS handelt. Dann würde SuS der aus dem unteren Leistungsspektrum der Grundschule, mit auffälligem Sozialverhalten oder auch irgendwie gearteten körperlichen Auffälligkeiten erst im Zuge der Inklusion ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugeschrieben.
Hinweise darauf gibt ein Blick auf die Daten der SuS mit dem Förderschwerpunkt KM: Nach dem Förderschwerpunkten LE (54,4%) und ESE (44,9%) ist die Inklusionsquote von SuS KM (30,1%) die dritthöchste und liegt noch vor der Inklusionsquote von SuS SB (27,3%) (vgl. Abb. 3). Ein Befund, der eigentlich erfreulich sein sollte, können SuS mit einer körperlichen Behinderung und ohne irgendwie geartete kognitive Einschränkungen dem Unterricht einer Grundschule ohne weiteres folgen.
Gleichzeitig mit der Inklusionsquote KM ist jedoch auch die Förderquote KM von 0,3% auf 0,6% gestiegen, viel stärker als in den Förderschwerpunkten GG, SE und HK. Die Förderschulbesuchsquote KM ist von 0,32% auf 0,42% (+32%) gestiegen, ein deutlich geringerer Anstieg als in den Bereichen SE (+53%) und HK (+51%) (hier ist jetzt der Förderbereich GG mit einem Anstieg von 88% der Ausreißer, siehe Kapitel 5). In absoluten Zahlen stellt sich dies dann folgendermaßen dar: 1991 besuchten 2419 SuS die FöS KM, 2012 sind es 2832 SuS, ein Anstieg um 413 SuS. In den Grundschulen ist der Anstieg viel größer, 1991 besuchten 132 SuS KM die Grundschule, 2012 sind es 1222 SuS KM, ein Anstieg um 1090 SuS (vgl. Kapitel 3, 4 und 5). Hier drängt sich ebenfalls der Verdacht auf, dass Inklusion im Bereich KM keineswegs dazu geführt hat, dass SuS KM, die ansonsten eine Förderschule hätten besuchen sollen, jetzt inklusiv in der Grundschule beschult werden. Viel eher scheint es so, dass eine neue Gruppe von SuS aus der Schülerschaft der Grundschule, die zuvor vermutlich nicht eine Förderschule hätten besuchen sollen, jetzt neu mit dem Förderschwerpunkt KM stigmatisiert wird. Von einer Erhöhung der Prävalenz von Körperbehinderungen in der Bevölkerung ist hier, ähnlich wie auch bei der Prävalenz geistiger Behinderung, nicht auszugehen. Der Grund für den Anstieg mag eher im „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“ (Füssel & Kretschmann 1993:43) liegen: Für jeden Förderschüler stand den Schulen zwei Stunden pro Woche ein Sonderpädagoge zu. Je mehr Förderschüler eine Schule hatte, um so besser war dann auch die Schüler-Lehrer-Relation. Auch finanzielle Mittel wurden nach Anzahl der Förderschüler einer Schule ausgegeben. Diese Regelung wurde zum Schuljahr 2014/15 zugunsten einer stärkeren systemischen Ressourcenzuweisung aufgegeben.
Mit Ausnahme des Förderschwerpunkts LE lässt sich dies für alle Förderschwerpunkte zeigen: Inklusionsquote, Förderquote und Förderschulbesuchsquote steigen.
Für den Förderschwerpunkt LE stellt sich dies ein wenig anders dar: Hier steigt die Inklusionsquote seit 1991 stetig an, inzwischen liegt sie mit 54,4% weit vor den Inklusionsquoten der Förderschwerpunkte ESE (44,9%), KM (30,1%) und SB (27,3%).
Die Förderquote LE zeigt einen insgesamt ansteigenden wellenförmigen Verlauf mit Maximal- und Minimalwerten. Seit 2008 fällt die Förderquote LE stark, dennoch liegt der Wert im Jahr 2012 (1,5%) noch über dem des Jahres 1991 (1,3%) (Abb. 7, Kapitel 4). Die fallende Entwicklung seit dem Jahr 2008 fangen die Förderschwerpunkte ESE und SB jedoch auf, so dass die Förderquote der LESt insgesamt noch eine steigende Tendenz hat (Abb. 6, Kapitel 4).
Die Förderschulbesuchsquote LB (FSBQ LB) hingegen folgt einem wellenförmigen, insgesamt fallenden Verlauf. Seit 1991 ist sie mit Maximal- und Minimalwerten 2012 auf den tiefsten erreichten Stand gefallen. Insbesondere seit dem Jahr 2008 ist ein Rückgang der FSBQ LB zu verzeichnen (Abb. 11, Kapitel 5). Die FSBQ der Förderschwerpunkte ESE und SB fangen die FSBQ LESt nicht mehr auf. Auch hier ist seit 2008 ein Sinken der FSBQ LESt zu erkennen. Insgesamt liegt die FSBQ LESt (2012: 2,88%) jedoch noch um 14% über dem Niveau von 1991 (2,52%) (Abb. 10, Kapitel 5) und derzeit (Daten 2012/13) wieder auf dem Niveau von des Jahres 2006.
Als Beleg für die Annahme, dass es sich bei den inklusiv beschulten Förderschülern um „neue Förderschüler“ handelt, muss die Frage geklärt werden ob und wie sich die Förderschüler der Förderschule von den inklusiv beschulten Förderschülern unterscheiden.
Hans Wocken (2000; 2005) stellt fest, dass eine Lernbehinderung kein isoliertes Intelligenzdefizit ist, vielmehr ist Lernbehinderung eine Ausprägung sozialer Benachteiligung. Darüber hinaus sind Jungen, Arme und Migranten hier überrepräsentiert (Dietze 2011). Ein Vergleich zwischen den Förderschülern der Förderschule und der Grundschule muss also eben diese Faktoren in den Blick nehmen.
Kocaj u.a. (2014) untersuchen die Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Zuhören und Mathematik von insgesamt 1026 Kindern der Primarstufe in Förderschulen LE, SB, ESE und Grundschulen. Sie stellen fest, dass Förderschüler an Grundschulen signifikant bessere Kompetenzwerte für alle Kompetenzbereiche aufweisen. Dies ist bei SuS LE besonders ausgeprägt, lässt sich aber auch noch für SuS SB zeigen. An dieser Stelle ist besonders interessant, dass sie bei SuS mit Förderbedarf an Grundschulen einen günstigeren sozio-kulturellen Hintergrund sowie höhere kognitive Grundfertigkeiten als bei SuS an Förderschulen feststellen.
In Zusammenhang mit den von mir gefundenen Werten legt dies die Vermutung nahe, dass es sich bei den inklusiv beschulten Förderschülern tatsächlich um „neue Förderschüler“ handelt. Für den Bereich der LESt ist die Untersuchung von Kocaj u.a. ein Hinweis darauf. In den anderen Förderbereichen bleibt hier bislang die Vermutung zunächst einmal im Raum. Ähnlich der Untersuchung von Kocaj u.a. muss hier zunächst untersucht werden, inwieweit sich die Förderschüler der jeweiligen Förderschwerpunkte an Grundschulen und Förderschulen hinsichtlich der Faktoren sozio-ökonomischer Status, Geschlecht, Migration, kognitive Voraussetzungen sowie der jeweiligen förderschwerpunktspezifischen Charakteristika unterscheiden.
Die Auswertung der hier vorgelegten Daten nährt starke Zweifel an einer Wirksamkeit der Inklusion für die Schülerschaft der Förderschulen. Vielmehr haben die Bemühungen um Inklusion durchaus kontraproduktive Seiten: Durch die Rekrutierung der Inklusionsschüler aus der Grundschulschülerschaft wurden aus den Grundschülern des unteren Leistungsspektrums plötzlich Förderschüler, diese Schüler waren plötzlich „lernbehindert“, oder, etwas später, hatten einen „Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen“.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Landtag NRW 2014) macht den Besuch der Grundschule zunächst einmal zum Regelfall, die Förderschule kann nur noch auf Antrag besucht werden. Feststellungsverfahren zur sonderpädagogischen Förderung (AO-SF) sollen erst im 3. Schuljahr durchgeführt werden, bis dahin durchlaufen die SuS eine bis zu dreijährige Schuleingangsphase. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit dieses Gesetzes erst mit dem Vorliegen der Daten des Schuljahrs 2017/18 zu erkennen ist. Daher ist zunächst von einem sinkenden Anteil der Förderschüler, bedingt durch die Verlagerung der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich der LESt in das 3. Schuljahr, auszugehen.
Abbildung 14: Werte in der Zusammenschau (vgl. MfSW NRW 2013 S. 36, 74, 112, 198, 201)
Aus den Betrachtungen der Daten für Grundschulen, Förderschulen und der Analyse der steigenden Förderquote lassen sich einige ernüchternde Schlussfolgerungen ziehen. Nach einer etwas ausführlicheren Darlegung der Ergebnisse im Kapitel 6 stelle ich im im Folgenden die Ergebnisse noch einmal gesammelt und knapp dar:
Ich lege hier eine Auswertung der Daten des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Auf Bundesebene könnte sich dies etwas anders darstellen. Die Daten zur sonderpädagogischen Förderung der Kultusministerkonferenz ergeben für die Förderschulbesuchsquoten von 2003 bis 2012 folgendes Bild: Die Förderschulbesuchsquote (alle Jahrgangsstufen) stagniert im bundesdeutschen Durchschnitt bei 4,8%, in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland hat die FSBQ zugenommen, in Bayern und Rheinland-Pfalz ist die Quote auf dem Stand von 2003. In den anderen Bundesländern ist die FSBQ gesunken (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2014:63). Diese Daten beziehen sich auf alle Schulstufen insgesamt, Veränderungen werden allerdings zunächst in der Primarstufe sichtbar. Dennoch ist hier zu erkennen, dass die UN-BRK bislang deutschlandweit keineswegs durchschlagenden Erfolg hinsichtlich der Umsetzung von Inklusion hatte. Eine genauere Untersuchung der Daten für die einzelnen Bundesländer würde genauere Ergebnisse liefern, mit denen von der KMK zusammengestellten Daten lässt sich keine so genaue Analyse wie die vorliegende Analyse der Situation in NRW anfertigen. Hier müsste auf die Daten der einzelnen Bundesländer zurückgegriffen werden.
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