Markus Rebstock & Antje Römhild: Entwicklung eines Aktionsplans FH Erfurt – Hochschule der Inklusion

Abstract: Die Fachhochschule Erfurt hat im Jahr 2013 begonnen, im Rahmen des vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geförderten Projektes „FH Erfurt – Hochschule der Inklusion“ einen Aktionsplan im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen aufzustellen. Auf Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen und daraus abgeleiteter Empfehlungen u.a. von Seiten der Hochschulrektorenkonferenz und des Deutschen Studentenwerks sowie einer Analyse bereits vorhandener Inklusionsansätze in der deutschen Hochschullandschaft wurde eine fundierte Basis geschaffen, um den derzeitigen Stand der Inklusion an der FH Erfurt zielgerichtet zu untersuchen. Diesbezüglich analysiert wurden die Bedingungen aus der Perspektive der Studierenden und der Beschäftigten sowie die Barrierefreiheit. Insgesamt wurden rund 200 potentielle Maßnahmen identifiziert und in einem „Modell-Aktionsplan“ zusammengefasst. Diesen Aktionsplan gilt es nun hausintern abzustimmen und in den kommenden Jahren in die Umsetzungsphase zu überführen.

Stichworte: FH Erfurt, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Aktionsplan, Inklusive Hochschule, Barrierefreiheit, Bewusstseinswandel

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und seine Bedeutung für die Hochschulen
  2. Das Projekt „FH Erfurt- Hochschule der Inklusion“
  3. Fazit und Ausblick
  4. Literaturverzeichnis

1. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und seine Bedeutung für die Hochschulen

Das im Jahr 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ist die erste verbindliche Völkerrechtsquelle, die sich auf die Achtung der Menschenwürde und den Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen bezieht (vgl. Degener 2009, S. 200). Auf der Grundlage des Leitgedankens einer umfassenden und gleichberechtigen gesellschaftlichen Teilhabe folgt die BRK dem sozialen Modell von Behinderung der World Health Organisation. Dieses betrachtet Behinderung nicht mehr als die Folge einer Krankheit oder Schädigung, sondern leitet Behinderung „[…] aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren […]“  (BRK, Präambel, Abs. e) ab. „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen [gemäß BRK] Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (BRK, Art. 1 Abs. 2).
In Artikel 24 BRK wird das Recht auf eine chancengleiche und diskriminierungsfreie Bildung für Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems konkretisiert. Dies beinhaltet den gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung, welcher durch angemessene Vorkehrungen herzustellen ist (vgl. BRK, Art. 24 Abs. 1 und 5). Bei den angemessenen Vorkehrungen handelt es sich um konkrete, auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen, die der Überwindung individueller Teilhabebarrieren und damit der Herstellung der Chancengleichheit dienen (vgl. BRK, Art. 2 Abs. 4).
Daneben ist die Forderung zur Beseitigung verschiedenster Hindernisse beim Zugang  „[…] zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und
-systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit […] offenstehen oder für sie bereitgestellt werden […]“ (BRK, Art. 9) in der BRK verankert. Bezogen auf Hochschulen umfasst Inklusion demnach auch den Abbau von Barrieren als Voraussetzung für die Teilhabe und Selbstbestimmung Studierender und Mitarbeitender (vgl. Stein 2005, S. 316). 
Darüber hinaus verpflichtet die BRK die Vertragsstaaten, „[…] sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der gesamten Gesellschaft […] das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern; […]. [Hierbei sollen u.a. Maßnahmen ergriffen werden, die eine respektvolle] Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems […] [fördern]“ (BRK, Art. 8). Der Bewusstseinswandel in den Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen ist auch für die Hochschulen relevant.
In Artikel 27 BRK ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf eine chancengleiche Teilhabe in einem „[…] offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld […]“ (BRK, Art. 27 Abs. 1) verankert. Insbesondere gilt dies für den „öffentlichen Sektor“  (BRK, Art. 27 Abs. 1 g), zu welchem auch die Hochschulen gehören und mit der Verpflichtung „dass […] am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden“ (BRK, Art. 27 Abs. 1 i).
Die BRK ist durch ihre Unterzeichnung und Ratifizierung in Deutschland seit März 2009 verbindliche Grundlage für die staatliche Bildungspolitik, die Landeshochschulpolitik und die Hochschulen als Institutionen des öffentlichen Rechts (vgl. Hirschberg 2010, S. 10). Da das Bildungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer liegt, ist es deren Aufgabe die Hochschulgesetze entsprechend den Anforderungen der BRK anzupassen (vgl.  Degener 2009, S. 219). Das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Hochschulgesetze der Bundesländer sind in Bezug auf ein Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eher allgemein formuliert. Gleichwohl verbietet das Hochschulrahmengesetz die Benachteiligung Studierender mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung und fordert die Hochschulen auf, dafür zu sorgen, dass die Studierenden „[…] die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2007, § 2 Abs. 4). Auf Länderebene existieren eigene Hochschulgesetze. Das für Hochschulen im Freistaat Thüringen relevante Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) enthält detailliertere Angaben in Bezug zu Studierenden mit Behinderung als das HRG. Es fordert die Hochschulen auf, „[…] die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender […]“ (Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2011, § 5 Abs. 5) zu berücksichtigen. Zudem soll eine/n Beauftrage/n für die Belange Studierender mit Behinderung bestellt werden. Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende sind in den Prüfungsordnungen zu verankern (Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2011, § 5 Abs. 5, § 49 Abs. 3).
Zur Umsetzung der BRK haben Bund (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2011) und Länder Aktionspläne für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich erarbeitet. Ziel des Bundes ist es, „[…] die Zahl der Studierenden mit Behinderungen zu erhöhen, indem Hochschulen und ihre Angebote zunehmend barrierefrei ausgestaltet werden“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2011, S. 48). Mit dem Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (TMP-BRK) vom Juli 2012 (Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 2012) sind auch für die Hochschulen des Freistaates Thüringen zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, um eine gleichbe­rechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen auch im Hochschulwesen sicherzustellen. Insbesondere fordert der TMP-BRK die Thüringer Hochschulen auf,

Bisher gibt es in Bezug auf die Herstellung einer chancengleichen Bildungsteilhabe wie sie die BRK fordert von Seiten einzelner Hochschulen eher partielle Lösungen, die sich auf die Herstellung der Chancengleichheit für Studierende mit bestimmten Beeinträchtigungen beziehen bzw. die der Verbesserung spezifischer Unterstützungsangebote dienen (vgl. Drolshagen 2012, S. 248). Oftmals sind die Bemühungen der Hochschulen auch auf die Unterstützung Studierender beschränkt und vernachlässigen dabei die Einbeziehung der Beschäftigten im Hochschulwesen als Zielgruppe inklusiver Maßnahmen (vgl. Richter 2012, S. 127). Der erste Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der BRK (vgl. BRK-ALLIANZ 2013, S. 48 f.) bestätigt, dass Barrierefreiheit, Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung von den an der Untersuchung teilnehmenden Hochschulen noch nicht ausreichend gewährleistet werden.

2. Das Projekt „FH Erfurt- Hochschule der Inklusion“

Vor dem Hintergrund der BRK sowie den Forderungen des TMP-BRK und deren Bedeutung für die Hochschulen haben der damalige Vizepräsident für Forschung und Kooperation der Fachhochschule Erfurt (FHE) gemeinsam mit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten und dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung im Jahr 2013 das Projekt „FH Erfurt- Hochschule der Inklusion“ ins Leben gerufen. In dem vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) geförderten Projekt wurden die fachlichen Kompetenzen der Hochschule im Bereich des Design für Alle (Institut Verkehr und Raum der FHE) sowie inklusiver Bildungsansätze (Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften) gebündelt, um einen Aktionsplan, der eine möglichst gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Hochschulangehörigen zum Ziel hat, zu entwickeln.
Hierzu wurden zunächst die generellen Anforderungen einer inklusiven Hochschule an die Baulichkeiten, den Hochschulzugang und die Studienbedingungen ermittelt. In Orientierung an den Anforderungen der BRK, den Vorgaben der HRK an eine „Hochschule für Alle“ (vgl. Hochschulrektorenkonferenz 2009) und dem Maßnahmenkatalog für eine barrierefreie Hochschule des Deutschen Studierendenwerks (vgl. Deutsches Studentenwerk 2004) wurden wichtige Handlungsfelder der Inklusion an der Hochschule zusammengefasst, die später hochschulspezifisch untersucht wurden (vgl. Abbildung 1).

 



Methodisches Vorgehen

Die Grundlage für die Evaluation der Situation Studierender und Beschäftigter mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung an der FHE bildeten drei empirische Untersuchungen: Aus den Daten der Studie „Beeinträchtigt studieren“ des Deutschen Studierendenwerks (BEST-Studie) wurde eine Sonderauswertung für die FHE erstellt, welche sich auf die Aussagen von 95 Erfurter Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bezieht (vgl. Zaussinger et al. 2013). Ergänzend hierzu wurden an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung an der FHE untersucht. An der Umfrage nahmen 438 Studierende mit und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung teil (Rücklaufquote 9,95%; vgl. Stange und Uhlig 2013). Weiterhin geben die Ergebnisse von Erhebungen im Rahmen des Kooperationsprojekts „Gesundheitsfördernde Hochschule“ zwischen der FHE und der AOK Plus Aufschluss über das gesundheitliche Befinden von Studierenden und Mitarbeitenden der FHE, über Belastungen in Studium und Arbeit sowie über bestehende Bedarfe in Bezug auf die Verbesserung der Gesundheitsförderung an der Hochschule (vgl. Stange und Vieweg 2013).
Detailliert untersucht wurden

mit dem Ziel, in diesen Bereichen bestehende Barrieren für Hochschulangehörige mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung zu identifizieren.
Aus den Ergebnissen der Analyse wurden Handlungsfelder abgeleitet, denen potentielle Maßnahmen zugeordnet wurden. Abschließend wurden die Handlungsfelder und Maßnahmen in einem „Modell-Aktionsplan“ zusammengeführt.

Situation der Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung an der FH Erfurt

Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes haben ca. 7% der Studierenden an deutschen Hochschulen eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die sich auf den Studienverlauf auswirkt (Middendorff et al. 2013, S. 452). Trotz den Bekenntnissen der Hochschulen zur Herstellung von Chancengleichheit und Barrierefreiheit zeigt sich u.a. im Rahmen der BEST-Studie, dass die Studierenden oftmals nicht allein durch ihre Beeinträchtigung, sondern durch die Bedingungen und behindernden Strukturen an den Hochschulen, Einschränkungen im Studium erfahren. Oftmals müssen Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung mit hohem Aufwand Assistenzen, Beratungen und Nachteilsausgleiche selbst organisieren, was neben dem Studium einen zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet. Auch aus diesem Grund wechseln diese Studierenden häufiger ihr Studienfach und Studienunterbrechungen kommen doppelt so häufig vor (vgl. Deutsches Studentenwerk 2012).
Gemäß der Studierendenumfrage zur Auswertung der Inklusionsvoraussetzungen an der FHE steigt der Anteil Studierender mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung mit zunehmendem Alter und höherem Fachsemester an. Dies bestätigt einerseits die allgemeine Erkenntnis, dass sich der Anteil von Menschen mit einer Schwerbehinderung an der Bevölkerung mit zunehmendem Alter erhöht (vgl. Rebstock 2009, S.40). Andererseits kann daraus abgeleitet werden, dass Studierende mit einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung durchschnittlich länger studieren und ihre Belastungen durch die Beeinträchtigung im Laufe des Studiums stärker werden. Deutlich mehr weibliche Studierende (35%) als ihre männlichen Kommilitonen (21%) gaben an, eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung zu haben. Besonders hohe Anteile beeinträchtigter Studierender wiesen die Studienrichtungen „Soziale Arbeit“ und „Wirtschaftswissenschaften“ auf. Im Vergleich dazu gaben in der Fachrichtung „Verkehrs- und Transportwesen“ bei einer ähnlichen Studierendenzahl deutlich weniger Studierende eine gesundheitliche Beeinträchtigung an (vgl. Stange und Uhlig 2013, S. 1 ff.).
In der BEST-Umfrage sollten die Studierenden mittels Selbsteinschätzung ihre Beeinträchtigungen angeben, die sich im Studienalltag erschwerend auswirken. In Abbildung 2 werden die an der FHE vertretenen Beeinträchtigungsarten dargestellt.

Abbildung 2: Verteilung der Beeinträchtigungsarten an der FH Erfurt

Eigene Darstellung in Anlehnung an: Zaussinger et al. 2013, S. 7

Wie aus der Verteilung der Beeinträchtigungsarten ersichtlich wird, sind an der FHE die Anteile Studierender mit unsichtbaren Beeinträchtigungen wie z.B. chronisch-somatischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen und psychischen Beeinträchti­gungen im Vergleich zu anderen Behinderungsarten überdurchschnittlich vertreten (vgl. Zaussinger et al. 2013, S. 10). Neben 2,7% Studierender mit Mobilitäteinschränkungen, 8,7% mit Seh- und 3,7% mit Hör-/Sprechbeeinträchtigung, die eine Barrierefreiheit infrastruktureller sowie informations- und kommunikationstechnischer Art benötigen, liegt eine Herausforderung der Inklusion an der FHE somit darin, die Studienbedingungen an die Bedarfe Studierender mit diesen nichtsichtbaren Beeinträchtigungen anzupassen und chancengleich zu gestalten (vgl. Lelgeman et al. 2013, S. 231 ff.).

Barrieren und Unterstützungsbedarfe der Studierenden

41,7% der Studierenden der FHE, die an der BEST-Studie teilgenommen haben, gaben an, durch ihre Beeinträchtigung starke bis sehr starke Einschränkungen im Studium zu haben. Damit ist der Anteil der Studierenden mit hohen Studienbelastungen an der FHE etwas geringer als im Bundesdurchschnitt (starke bis sehr starke Studienbeeinträchtigungen bei etwa der Hälfte der befragten Studierenden; vgl. Zaussinger et al. 2013, S. 10; Deutsches Studentenwerk 2012, S. 23). Am häufigsten wurden hohe Studienbelastungen von Studierenden mit einer nichtsichtbaren Beeinträchtigung angegeben.
Der Studienalltag Studierender mit unterschiedlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird durch vielfältige Barrieren und benachteiligende Bedingungen und Strukturen beeinflusst. Die Erhebung der Situation an der FHE im Rahmen der BEST-Studie zeigt dabei große Ähnlichkeiten zu den gesamtdeutschen Ergebnissen (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1:    Beeinträchtigungsbedingte Studienerschwernisse Studierender der FH Erfurt im nationalen Vergleich


Beeinträchtigungsbedingte Studienerschwernisse

Bundesweit
Anteil in %

FH Erfurt
Anteil in %

Beeinflussung der Studienwahl                                                                                                            

           67     

71,1

Schwierigkeiten bei der Studiendurchführung

 

Zeitliche Vorgaben des Studiengangs

70

64,3

Organisatorische Vorgaben

61

60,9

Lehr- und Prüfungssituation

63

62,9

Praktika und Exkursionen

17

9,5

Bedarf an Barrierefreiheit von Gebäuden

 

Bauliche Grundausstattung

6

2,4

Orientierungshilfen

5

2,4

Hörverhältnisse/Akustik

7

6,2

Ruhe-/Rückzugsräume

25

18,9

Belüftungsbedingungen in Lehrveranstaltungen

8

11,5

Bedarf an Begleitangeboten

 

Studienassistenz

9

10,8

Kommunikationsassistenz

1

0,9

Textumsetzungsdienst

2

2,2

Barrierefreiheit im Internet

4

1,7

Angebot Mensen/Cafeterien

16

9,5

Psychologische Beratung

33

22,7

Schwierigkeiten bei der Studienfinanzierung

 

Beeinträchtigungsbedingte Zusatzkosten / Studium

9

6,6

Beeinträchtigungsbedingte Zusatzkosten / Lebensunterhalt

67

66,6

Datengrundlage: Deutsches Studentenwerk 2012Zaussinger et al. 2013
Demnach wird bei 71,1% (Bund: 67%) der Studierenden mit studienrelevanter Beeinträchtigung bereits die Wahl des Studienorts bzw. -fachs durch die jeweilige Beeinträchtigung beeinflusst. Die Studierenden müssen bei der Studienwahl stets die Infrastruktur am Hochschulort mit bedenken sowie z.B. spezielle Anforderungen im Studium oder die ärztliche Versorgung am Studienort abklären. Diesbezüglich sind die bestehenden Regelungen zu Nachteilsausgleichen und Härtequoten beim Zugang zum Studium an der FHE noch nicht ausreichend transparent nachvollziehbar. Insgesamt ist geboten, die Außendarstellung und -kommunikation (z.B. Internet, Informationsbroschüren) zu verbessern.
Ein großer Anteil der Studierenden gab Schwierigkeiten in Bezug zu Studium und Prüfungen an (zeitliche (64,3%) und organisatorische (60,3%) Vorgaben des Studiums sowie Anforderungen an Lehr- und Prüfungssituationen (60,9%)). Im Rahmen einer Analyse wurden die Studien- und Prüfungsordnungen der FHE im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange Studierender mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen untersucht und Lehrende hinsichtlich der Berücksichtigung barrierefreier Didaktik befragt. Dabei wurde festgestellt, dass in den analysierten Studienordnungen keine Ausgleiche für behinderungsbedingte Nachteile im Studium verankert sind. Gleichwohl besteht ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleiche auf Grundlage des ThürHG und der Grundordnung der FHE (vgl. Fachhochschule Erfurt 2008, S.2). Diesbezüglich bedarf es u.a. einer nachhaltigen Stärkung des Selbstbewusstseins von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung, um im Sinne des „Empowerment“ (vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.) 2002, S.262) ihre Rechte offensiv einzufordern. Derzeit werden Nachteilsausgleiche oftmals individuell durch die Dozierenden gewährt. Daher sind Nachteilsausgleiche ebenso wie die Anwendung barrierefreier Hochschuldidaktik auch abhängig von der jeweiligen Sensibilisierung der Lehrenden. Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung sind in diesen Verfahren ein wichtiger Vermittler zwischen den Studierenden und den zuständigen Hochschulorganen.
Besondere Anforderungen an die bauliche Barrierefreiheit haben 41,4% der Erfurter Studierenden. Häufig wurde hierbei der Wunsch nach besseren Belüftungsbedingungen (11,5%), Ruheräumen (18,9%) und einer allgemeinen barrierefreien Grundausstattung (2,4%) bzw. Orientierungshilfen (2,4%) genannt. Im Rahmen der durchgeführten Analyse zum Stand der baulichen Barrierefreiheit an der FHE konnten die durch die weit fortgeschrittenen Modernisierungsmaßnahmen am Campus erreichten Fortschritte in Bezug zur Barrierefreiheit im Grundsatz bestätigt werden. So sind beispielsweise die Etagen in allen zentralen Lehr- und Verwaltungsgebäuden stufenlos erreichbar. Einige Gebäudezugänge und periphere Gebäude sind allerdings bisher nur bedingt auf die Bedürfnisse rollstuhlnutzender Menschen abgestimmt und auch die sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderungen sind optimierungsfähig. Große Defizite wurden in Bezug auf Sinnesbehinderungen festgestellt. Dies betrifft insbesondere die visuelle Kontrastgestaltung an Treppen, Glasflächen usw. sowie fehlende Kommunikationshilfen für hörgeschädigte Menschen. An den beiden anderen Standorten der FHE ist die Situation in Abhängigkeit des Modernisierungsfortschritts differenziert zu betrachten. Bereits bestehende Planungen sehen aber an allen Standorten weitere Maßnahmen vor, so dass mittelfristig mit einer baulich weitgehend barrierefrei zugänglichen Hochschule an allen drei Standorten zu rechnen ist. In Bezug zu Information und Kommunikation ergab die Analyse, dass der Internetauftritt grundsätzlich barrierefrei ist. Technische Grundlage bildet ein Content-Management-System, wobei die Gestaltungsvorgaben dem Corporate Design der FHE folgen. Aufgrund der sich aus der Struktur der FHE ergebenden Komplexität der Internetseiten und der dadurch bedingten Vielzahl von Bearbeiterinnen und Bearbeitern, ist die Gewährleistung durchgängig barrierefreier Internetseiten allerdings schwierig. Eine diesbezügliche Kontrolle findet i.d.R. nicht statt. Auch gibt es bisher keine detaillierten internen Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung. Defizite bestehen zudem hinsichtlich der barrierefreien Nutzbarkeit der Bibliothekskataloge sowie in Bezug zur Bereitstellung von barrierefreien studien- und prüfungsrelevanten Formularen und Lehrmaterialien.
Viele der Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung an der FHE haben einen beeinträchtigungsbedingten Bedarf an Begleitangeboten und unterstützenden Dienstleistungen, wie z.B. Beratungs- und Assistenzangeboten. Dies betrifft insbesondere den Bedarf an psychologischer Beratung (22,7%). Aktuell gibt es keine psychologische Beratungsstelle an der FHE. Die psychosoziale Beratung beim Thüringer Studentenwerk in Erfurt berät derzeit Studierende der Universität Erfurt und der FHE gemeinsam in Bezug auf psychische Probleme. Daneben ist die allgemeine Studienberatung eine der ersten Anlaufstellen bei beeinträchtigungsbedingten Studienproblemen. Als Hauptproblem konnte durch vorliegende Untersuchungen und Befragungen der Beratungseinrichtungen der FHE festgestellt werden, dass seitens der Studierenden ein Informationsdefizit hinsichtlich des Angebots der Beratungsstellen besteht. Die Beratenden äußerten zudem einen hohen Weiterbildungsbedarf insbesondere in Bezug auf den Umgang mit psychischen Beeinträchtigungen.
Weitere 10,8% der befragten Studierenden der FHE gaben an, einen Bedarf an Studienassistenz zu haben. Außerdem wünschen sich 9,5% ein spezielles Nahrungsangebot in der Mensa der Hochschule. Derzeit unterbreitet die Mensa kein Angebot im Hinblick auf Nahrungsmittelallergien.
Die Anteile der Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der FHE und die Ergebnisse der Evaluation zu Studienbedingungen und Barrierefreiheit zeigen, dass eine chancengleiche Teilhabe Studierender mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung derzeit noch nicht ausreichend durch ausgleichende Strukturen und Regelungen gegeben ist. Hieraus lässt sich ein Handlungsbedarf zur Verbesserung der Studienbedingungen und Barrierefreiheit vor dem Hintergrund der BRK ableiten.

Beschäftigte der FH Erfurt: Situation und spezifische Belastungen

Die FHE hatte Ende 2013 rund 400 Beschäftigte. Die gesetzliche Mindestquote schwerbehinderter Beschäftigter von 5% wurde in den letzten Jahren nicht erreicht. Gleichwohl bemüht sich die Hochschule darum, den Anteil schwerbehinderter Beschäftigter zu erhöhen. Diesbezügliche Strategien sind allerdings auch vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen der Hochschulen nur bedingt entwickel- bzw. umsetzbar.
Aus der Beschäftigtenbefragung im Rahmen des Projektes „gesundheitsfördernde Hochschule“ konnten wichtige Hinweise für die Ableitung potentieller Maßnahmen  zur Optimierung der Arbeitsbedingungen entnommen werden. Einschränkungen der Arbeitszufriedenheit wurden z.B. im Zusammenhang mit Raumklima oder Lärm genannt (vgl. Stange und Vieweg 2013, S.4ff.). Weitere Handlungsfelder sind individuell auf die jeweilige Behinderung abgestimmte Arbeitszeitmodelle, angemessene Arbeitsvolumina und klare Arbeitsaufgaben (Problem Doppelbelastung / Multitasking) sowie ein verträgliches Arbeitsklima durch regelmäßige Mitarbeitergespräche und die Kompensation behinderungsbedingter Arbeitsausfälle durch angemessene und zeitnahe Vertretungsregelungen.
In Bezug auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung der FHE wurde u.a. die Gewährleistung der individuellen Entlastung von Ehrenamtsträgern als Handlungsfeld identifiziert. Um eine handlungsfähige Mitarbeitervertretung und Selbstverwaltung der Hochschule sicherzustellen, ist die Kompensation der notwendigen zeitlichen Freiräume zur Ausübung der hierzu erforderlichen Ämter notwendig. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Ausweitung der Aufgaben des Integrationsteams gemäß Integrationsvereinbarung (vgl. Thüringer Kultusministerium 2008). Derzeit beschränkt sich das Integrationsteam weitgehend auf das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Daneben soll auch das BEM in den Bereichen Ablaufoptimierung, Controlling, Weiterbildung des BEM-Teams und Öffentlichkeitsarbeit weiter qualifiziert werden.

3. Fazit und Ausblick

Aus den festgestellten Inklusionsbedarfen und Barrieren wurden für die FHE Handlungsfelder und potentielle Maßnahmen abgeleitet und in einem „Modell-Aktionsplan“ zusammengeführt. Die Handlungsfelder beinhalten Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, zur Optimierung des Hochschulzugangs und der Studienbedingungen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Beschäftigter.
In Bezug zur Barrierefreiheit wurden rund 100 potentielle Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder Infrastruktur sowie Information und Kommunikation identifiziert. Für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung wurden etwa 80 mögliche Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder chancengleiche Zugangsbedingungen, Studien- und Prüfungsbedingungen, Studienfinanzierung, Teilhabe im internationalen Hochschulraum, barrierefreie Hochschuldidaktik sowie Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote entwickelt. Rund 10 potentielle Maßnahmen wurden für Beschäftige innerhalb der Handlungsfelder schwerbehinderte Beschäftige sowie Interessensvertretung schwerbehinderter Beschäftigter dokumentiert.
Bereits im Jahr 2013 hat sich an der FHE die AG Inklusion mit dem Ziel gebildet, den Gedanken der Inklusion zu verbreiten. Diese soll, in enger Abstimmung mit dem Vizepräsidenten für Qualität und Kommunikation, künftig als Steuerungsgremium zur Umsetzung des Aktionsplans fungieren. Da der Bewusstseinswandel bei den einzelnen Akteuren für die Umsetzung von Inklusion im Hochschulsystem entscheidend ist (vgl. Müller 2008, S. 20), sollen die im „Modell-Aktionsplan“ enthaltenen Maßnahmen und die konkreten Umsetzungszeiträume in einer zweiten Projektphase 2014 mit der Hochschulleitung, dem Senat, den Fakultäten und der Verwaltung abgestimmt werden. Verwaltungsseitig einbezogen werden insbesondere das Dezernat Bau und Liegenschaften, die allgemeine Studienberatung, die Prüfungsämter und der Career Service, da diese Schlüsselbereiche wichtige Maßnahmen des Aktionsplans umsetzen sollen. Zudem erhöht sich durch die hochschulweite Abstimmung auch die Akzeptanz zur Umsetzung. Ein diesbezüglich grundlegender Bewusstseinswandel soll durch Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Informationsveranstaltungen in den Fachbereichen angeregt werden. Hierdurch sollen der Aktionsplan innerhalb der FHE bekannt gemacht sowie die Hochschulmitarbeitenden für die Belange von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung sensibilisiert werden.  
Wesentliche Inhalte des „Modell-Aktionsplans“ beziehen sich auf Maßnahmen zur Optimierung der Informationsbereitstellung sowohl für Studierende als auch für Beschäftigte. Diesbezüglich ist geplant, den Internetauftritt der FHE transparenter zu gestalten sowie bisher fehlende Inhalte zu ergänzen (z.B. Informationen zu Nachteilsausgleichen, Ansprechpartnern, Unterstützungsangeboten für Studierende und Lehrende). Diese Informationen sollen auch als Flyer in den Beratungsstellen des Studentenwerks, der allgemeinen Studienberatung sowie beim Beauftragten für Studierende mit Behinderung bereitgestellt werden.
Daneben enthält der „Modell-Aktionsplan“ diverse Maßnahmen, bei denen sich ein hochschulübergreifender Ansatz anbietet. Dies sind z.B. die Konzeption und Durchführung von Weiterbildungseinheiten für Lehrende zu Nachteilsausgleichen, Bewusstseinsbildung und barrierefreier Lehre oder die gemeinsame Nutzung von spezifischen Angeboten der Beratung und Unterstützung für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung. Es ist geplant, Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit externen Partnern zu konzipieren und durchzuführen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die FHE derzeit eine der wenigen Hoch­schulen ist, die einen Aktionsplan im Sinne der BRK aufgestellt hat. Künftig wird für dessen Umsetzung entscheidend sein, dass Inklusion an der FHE tatsächlich „gelebt“ wird. Grundvoraussetzung hierfür ist ein Wandel in den Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Wertschätzung der Vielfalt an der Hochschule. Ferner sollte künftig verstärkt darauf geachtet werden, dass sich Inklusion im weiteren Sinne nicht nur auf Menschen mit Behinderungen bezieht, sondern als Querschnittsaufgabe verstanden werden sollte, die alle Hochschulbereiche und Hochschulmitglieder angeht. Die Anerkennung und Wertschätzung der Heterogenität Studierender und Beschäftigter unabhängig von Unterschieden wie sozialer und ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung usw. ist die Voraussetzung der Realisierung einer chancengleichen und selbstbestimmten Teilhabe aller Mitglieder der Hochschule. „Die Herausforderung besteht darin, eine Diversity-Orientierung in ein gesamtstrategisches Konzept zu überführen“ (Klein und Heitzmann 2012, S.40).Perspektivisch strebt die FHE die Zusammenführung verschiedener gleichstellungspolitischer Bemühungen und Diversity-Ansätze der Hochschule in einem Diversity Center an. Diversity in die Organisationskultur der Hochschule zu integrieren bedeutet dabei die Veränderung von Lern- und Arbeitsbedingungen sowie einen positiven Umgang mit der Vielfalt von Beschäftigten und Studierenden mit dem Ziel einer chancengleichen Teilhabe aller Hochschulmitglieder (vgl. Leicht-Scholten und Weheliye Asli-Juliya 2008; Leicht-Scholten 2012, S. 9). Dies ist allein schon deshalb geboten, da Diversity-Dimensionen im Rahmen der Bildungsdebatten um internationale Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen immer größere Bedeutung erhalten (vgl. Beier 2010, S. 6).

 

4. Literaturverzeichnis

BRK: Vereinte Nationen (Hg.): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Online verfügbar unter:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/uebereinkommen-ueber-die-rechte-behinderter-menschen.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 13.02.2014.

Beier, Christoph (2010): Eine Uni für alle – Studium und Behinderung. Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung an Hochschulen. Projektbericht und Leitfaden zur Umsetzung des Potsdamer Modellprojekts zur Qualifizierung von Erstsemestertutor/innen an anderen Hochschulen. (Hg.): Deutsches Studentenwerk. Berlin. Online verfügbar unter:
http://www.studentenwerke.de/pdf/Tutorenprogramm.pdf, zuletzt aktualisiert am 15.10.2010, zuletzt geprüft am 04.03.2013.

BRK-ALLIANZ (Hg.) (2013): Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion! Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Berlin. Online verfügbar unter:
http://www.brk-allianz.de/.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Berlin. Online verfügbar unter:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a740-nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 13.02.2014.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2007): Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506) geändert worden ist. HRG, vom 19.01.1999. Online verfügbar unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hrg/gesamt.pdf, zuletzt geprüft am 09.01.2013.

Degener, Theresia (2009): Die UN-Behindertenrechtskonvention als Inklusionsmotor. In: RdJB - Recht der Jugend und des Bildungswesens (2/2009). Online verfügbar unter:
http://www.studentenwerke.de/pdf/UN_Behindertenrechtskonvention_Degener2.pdf, zuletzt geprüft am 08.01.2013.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.) (2002): Fachlexikon der Sozialen Arbeit. 5. Auflage. Frankfurt am Main: Eigenverlag.

Deutsches Studentenwerk (Hg.) (2004): Für eine barrierefreie Hochschule. Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit. Online verfügbar unter: http://www.studentenwerke.de/mv/2004/f_011204.pdf, zuletzt aktualisiert am 16.03.2007, zuletzt geprüft am 13.02.2014.

Deutsches Studentenwerk (2012): beeinträchtigt studieren. Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit im Bachelor-/Master-Studiensystem 2011. Berlin. Online verfügbar unter:
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