Anne Bloom, Beate Domrös, Dominique Illing:Aspekte der Umsetzung der UN-BRK in der Beratungsstelle des Studentenwerks Berlin:von A wie Absolvent_innengruppe bis S wie Studienassistenz

Abstract:
Das Studentenwerk Berlin ist im Auftrag des Landes Berlin für die soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche und kulturelle Betreuung aller Studierenden in Berlin zuständig. In diesem Rahmen berät die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung seit 1980 diese Gruppe von Studierenden. Dazu zählt neben der klassischen Beratung und dem Durchführen von Informationsveranstaltungen auch die Vergabe individueller persönlicher und technischer Hilfen.
Der vorliegende Beitrag stellt Hintergründe und das aktuelle Tätigkeitsspektrum dieser Einrichtung unter dem Blickwinkel der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Es wird aufgezeigt, welche Angebote bestehen und wo Handlungsbedarf gesehen wird.

Stichworte:  Studium, Hochschule für Alle, Studentenwerk Berlin, Beratung, Integrationshilfen, Gebärdensprachdolmetschen

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung
  2. Vorstellung des Gesamtkonzeptes der Beratungsstelle
  3. Integrationshilfen – Unterstützung im Studium
  4. Unterstützungsmodelle für gehörlose Studierende
  5. Studienbeginn und Studienabschluss
  6. Resümee
  7. Literatur

 

1. Einführung

Die Hochschulen und Studierendenwerke sehen sich zunehmend verpflichtet, die Realisierung von chancengleicher Teilhabe durch die Gestaltung einer barrierefreien Umwelt umzusetzen, denn neben den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder sind vor allem durch die UN-Behindertenrechtskonvention die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt worden.
Schon nach dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Jahr 2002 wurden das Hochschulrahmengesetz (HRG) und entsprechend auch die Hochschulgesetze der Länder weiterentwickelt, um das übergreifende Ziel, eine „Hochschule für Alle“ zu erreichen (vgl. Hochschulrektorenkonferenz, 2009, 3).

Die Hochschulen erhielten die Aufgabe dafür zu sorgen, „[…] dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können“ (§ 2 Abs. 4 HRG).
Laut der 20. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Studierenden in Deutschland sehen sich 14% der über 15.000 befragten Studierenden im Sommersemester 2012 als gesundheitlich beeinträchtigt an, 7% der befragten Studierenden geben an, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung mit Studienerschwernissen einhergeht (vgl. BMBF 2013, 452f.).
60% der gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden mit Studienerschwernissen empfinden den Grad der Erschwernis als mittel (33%) oder (sehr) stark (27%) (vgl. BMBF 2012, 456).

Anteil der Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Grad der Erschwernis bei studienerschwert beeinträchtigt Studierenden, eigene Darstellung in Anlehnung an: DSW/HIS-HF 20. Sozialerhebung in BMBF, 2013, 453, 456Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung des Studentenwerks Berlin wendet sich vor allem an diese Gruppe Studierender mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Das Studentenwerk Berlin ist im Auftrag des Landes Berlin für die soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche und kulturelle Betreuung aller Studierenden in Berlin zuständig. Dazu unterbreitet es unterschiedlichste Angebote, von A wie Absolvent_innengruppe über J wie Jobvermittlung bis hin zu S wie Studienassistenz.
An den Berliner Hochschulen direkt sind die jeweiligen Behindertenbeauftragten Ansprechpartner_innen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, zum Teil werden darüber hinaus eigene Beratungsangebote vorgehalten.

 

2. Vorstellung des Gesamtkonzepts der Beratungsstelle

Das Angebot der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung des Studentenwerks Berlin soll die Auswirkungen der beeinträchtigungs-bedingten Studienerschwernisse verringern oder beseitigen. „Ziel des Angebots ist es, Studierenden trotz ihrer Beeinträchtigungen ein chancengleiches Hochschulstudium zu ermöglichen und Diskriminierungen entgegen zu wirken“ (Studentenwerk Berlin 2012, 61).
Die Beratungsstelle wurde in Berlin 1980 aufgrund einer Initiative Studierender mit Behinderung, dem damaligen „Arbeitskreis behinderter Studenten“, gegründet. Sie war zu dieser Zeit schon für die Beratung von Schüler_innen und Abiturient_innen sowie hochschulübergreifend für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung zuständig. Weiterhin wurden hochschulspezifische Aufgaben und Multiplikatorentätigkeiten übernommen.
Zur Gründungszeit war die Beratungsstelle mit nur einem Standort auf dem Campus der Technischen Universität vertreten. Inzwischen sind ein weiterer Standort auf dem Campus der Freien Universität sowie ein dritter verkehrsgünstiger Standort im Osten Berlins in der Nähe der Humboldt-Universität hinzugekommen.
Insgesamt werden heute Studierende von 18 Berliner Hochschulen beraten. Seit kurzem werden in Kooperation mit einigen Hochschulen zusätzlich Sprechstunden vor Ort auf dem Campus angeboten, um den Studierenden niederschwellig Beratung anzubieten und kurze Wege zu ermöglichen.

Das Team der Beraterinnen besteht derzeit aus drei Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen und einer Sozialwissenschaftlerin. Sie informieren zu studienbezogenen Themen wie besonderen Zulassungsverfahren zum Studienplatz, Studienfinanzierung oder Nachteilsausgleichsregelungen bei Prüfungs- und Studienbedingungen. Weiterhin sind die Wohnungssuche, die Organisation von Pflege/Assistenzleistungen sowie die behinderungsbedingten Fahrtkosten von und zur Universität Beratungsinhalte. Hierzu arbeitet die Beratungsstelle u.a. eng mit anderen Serviceeinrichtungen des Studentenwerks Berlin wie der Sozialberatung, dem BAföG-Amt und der Wohnheimverwaltung sowie externen Dienstleistern und Leistungsträgern zusammen.
2012 wurden die Angebote der Beratungsstelle des Studentenwerks insgesamt 3.382 Mal in Anspruch genommen. Dabei fanden ca. zwei Drittel der Kontakte direkt mit den Studierenden, ein Drittel mit Abiturient_innen, Eltern und Mitarbeiter_innen unterschiedlicher Einrichtungen statt (vgl. Studentenwerk Berlin 2012, 61).
Die Schwerpunkte der Beratung lagen bei den Themen Studienfinanzierung, Studienvorbereitung und Organisation sowie Finanzierung technischer und persönlicher Hilfen.

Eine Berliner Besonderheit sind die Integrationshilfen, die vom Studentenwerk Berlin im Auftrag der Berliner Hochschulen an Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung vergeben werden. Wesentlich ist hier die Kooperation mit den Behindertenbeauftragten der Hochschulen, die in den Vergabeprozess eingebunden sind und Studierende darüber hinaus zum Beispiel bei der Realisierung von Nachteilsausgleichen oder dem Zugang zu barrierefreien Unterrichtsräumen unterstützen.
Vier mal jährlich organisiert die Beratungsstelle ein Vernetzungstreffen mit der zuständigen Senatsverwaltung sowie den Behindertenbeauftragten der Berliner Hochschulen, um sich über Erfahrungen bei der Zielsetzung einer inklusiven Hochschule auszutauschen und voneinander zu lernen.

 

3. Integrationshilfen – Unterstützung im Studium

3.1. Hintergrund und Entstehung der Besonderheit der Berliner Integrationshilfen

Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten und technische Hilfsmittel sind für einen Teil der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung unverzichtbar, um das Studium bewältigen zu können.
Hier kommen vor allem personelle und technische Hilfen in Frage, die die Auswirkungen der jeweiligen krankheits- oder behinderungsbedingten Beeinträchtigung bei der Durchführung des Studiums ausgleichen bzw. dabei eine Erleichterung verschaffen können.
In der Regel werden die Kosten für persönliche und technische Hilfen sowie Fahrtkosten zur Hochschule oder Hilfen zum Erwerb und zur Instandhaltung eines Kraftfahrzeugs bei Studierenden von den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen. Laut der in 2011 im Auftrag des Deutschen Studentenwerks durchgeführten deutschlandweiten Sondererhebung zur Situation von Studierenden mit Behinderung/ chronischer Krankheit haben 6% der befragten Studierenden mit Beeinträchtigung im Laufe ihres Studiums Eingliederungshilfe beantragt (vgl. Deutsches Studentenwerk, 2012, 219).
Bei den befragten Studierenden wurde über die Hälfte (56%) der Anträge auf Eingliederungshilfe nicht bewilligt, 12% davon wegen fehlender Anspruchsberechtigung aufgrund einer abgeschlossenen Berufsausbildung, ein Viertel der Anträge wegen zu hohen Einkommens/ Vermögens (vgl. Deutsches Studentenwerk 2012, 224).
Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass Studierende, die zur erfolgreichen Bewältigung ihres Studiums auf Eingliederungshilfen angewiesen sind, zum Teil nicht oder nicht ausreichend mit den benötigten Hilfen versorgt sind.

In Berlin wurde vor mehr als zehn Jahren ein anderer Weg zur individuellen Unterstützung Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung eingeschlagen. Hintergrund war das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 17.05.1999, das als Gesetz zu Artikel 11 der Berliner Verfassung der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung dienen soll.
Dieses Gesetz beinhaltete in Artikel IX auch eine Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). In § 4 Abs. 6 BerlHG (Fassung vom 12.10.1990) war bisher formuliert: „Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten und Studentinnen und ergreifen alle Maßnahmen zur Integration der behinderten Studenten und Studentinnen“. Diese Verpflichtung der Hochschulen wurde am 17.11.1999 um folgenden Passus in § 9 Abs. 2 BerlHG ergänzt: „Jedem Studenten und jeder Studentin mit Behinderung soll die erforderliche Hilfe zur Integration nach § 4 Abs. 6 zur Verfügung gestellt werden“. Mit dieser Neufassung ging das Berliner Hochschulgesetz über die bisher lediglich als Programmsatz formulierte Verpflichtung der Hochschulen zur Integration hinaus und schuf einen subjektivrechtlichen und somit einklagbaren Anspruch für Studierende mit Behinderung (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin - Drucksache 14/894, 2000, 1).

Die Aufgabe, die individuellen Integrationshilfen an Studierende zu vergeben, wurde der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung des Studentenwerks Berlin übertragen. Damit sollte eine einheitliche Durchführung und Behandlung gewährleistet werden und die Hochschulen nicht mit neuen, bisher unüblichen Verwaltungsaufgaben belastet werden (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin - Drucksache 14/894, a.a.O.).
Richtlinien, die die Vergabe der Integrationshilfen konkretisieren, wurden von den Hochschulen, der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur (heute Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle entwickelt und werden regelmäßig an Veränderungen in der Hochschullandschaft angepasst. Finanziert werden die Integrationshilfen durch einen vom Land Berlin bereitgestellten Sockelbeitrag, der derzeit 600.000€ jährlich beträgt, jedoch die Kosten nicht insgesamt decken kann. Die 13 Berliner Vertragshochschulen begleichen die darüber hinausgehenden Kosten anteilig nach der Höhe der Zuwendungen, die sie als Gesamtetat seitens des Landes erhalten.

3.2. Vergabe und Inanspruchnahme der Integrationshilfen

Aktuell werden vor allem persönliche Hilfen wie Studienassistenz und Kommunikationshilfen, technische Hilfen und Büchergeld an Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung vergeben. Mit der Einführung der Integrationshilfen in 2001 wurde zudem diskutiert, die Beförderungskosten zur Hochschule in die Vergabe aufzunehmen. Dies konnte aber nicht umgesetzt werden. Der Berechtigtenkreis ist bei den Integrationshilfen weiter gefasst als in der Eingliederungshilfe nach SGB XII, so können auch ausländische Studierende, Studierende mit vorangegangener Berufsausbildung und Promovierende diese Hilfen erhalten. In der Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Hochschulen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung zur Vergabe der Integrationshilfen wird u.a. abgeprüft, welche Hilfen die Hochschulen bereits bereithalten. Liegen keine oder keine ausreichenden strukturellen Hilfen vor, können Integrationshilfen an die Studierenden vergeben werden.

In 2012 erhielten 184 Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung individuelle Integrationshilfen durch das Studentenwerk Berlin. Die Studierenden verteilen sich dabei auf 12 Berliner Hochschulen. Abbildung 2 zeigt die anteilige Nutzung der verschiedenen Arten der Integrationshilfen.

Nutzung der Integrationshilfen durch Studierende an Berliner Hochschulen 2012, eigene Darstellung

Die Studienassistenz ist eine Form der persönlichen Unterstützung, die für Studierende mit verschiedensten Einschränkungen hilfreich sein kann und deshalb am häufigsten genutzt wird. Wenn zum Beispiel aufgrund einer rheumatischen Erkrankung oder Bewegungsbeeinträchtigung Schwierigkeiten beim Mitschreiben in den Lehrveranstaltungen oder beim Ein- und Auspacken der Lernmaterialien bestehen, können diese Tätigkeiten durch eine Studienassistenz übernommen werden. Bei Studierenden mit einer Sehbehinderung unterstützt die Studienassistenz eher bei der Bücherrecherche, oder beim Scannen und Nachbearbeiten von Literatur, die mit einer Texterkennungssoftware erfasst wurde.
Gebärdensprachdolmetscher_innen, die das gesprochene Wort in den Lehrveranstaltungen, Seminaren und auch Prüfungen in Gebärdensprache übersetzen, sind vor allem für gehörlose Studierende von Bedeutung und ermöglichen den aktiven Austausch mit Dozent_innen und Kommiliton_innen. Studierende mit einer Hörbehinderung, die nicht gebärdensprachkompetent sind, können stattdessen Schriftolmetscher_innen nutzen, die mit verschiedenen Techniken die Lehrveranstaltungen live mitschreiben.
Mitunter können auch technische Hilfsmittel eine wesentliche Erleichterung schaffen. Vor allem für Menschen mit Sehbehinderung gibt es ein sich immer weiter entwickelndes Angebot an Vergrößerungssoftware, Bildschirmlesegeräten, Organizern, Diktiergeräten, welche ein selbständigeres Arbeiten im Studium ermöglichen. Aber auch bei anderen Beeinträchtigungsformen erweitert sich aufgrund technischer Neuerungen der Einsatz von Hilfsmitteln im Studium. Studierende mit Bewegungseinschränkungen in den Händen und Armen greifen etwa gern auf Sprachsoftware zum Diktieren schriftlicher Arbeiten zurück.
Büchergeld kommt für Studierende in Frage, die zum Beispiel aufgrund von Sinnesbeeinträchtigungen einen erhöhten Kopieraufwand oder wegen ihrer Behinderung Schwierigkeiten beim Büchertransport haben.
Ausschlaggebend für die Wahl der geeigneten Integrationshilfe ist, dass diese auf die individuelle Beeinträchtigung und den persönlichen Arbeitsstil, ggf. auch auf Besonderheiten im Studiengang zugeschnitten ist. Aus diesem Grund sollten die genannten Formen der Unterstützung auch nicht als abschließend verstanden werden.

3.3. Zwischenbilanz und Ausblick

 

Die Integrationshilfenvergabe durch das Studentenwerk Berlin wird insbesondere wegen ihrer Hochschulnähe und der vergleichsweise kürzeren Bearbeitungszeit als ein positives und erfolgreiches Modell wahrgenommen. Erfreulicherweise steigt die Zahl der Studierenden, die diese individuellen Hilfen in Anspruch nehmen konstant. Damit einher gehen jedoch auch Kostensteigerungen, die vor dem Hintergrund von Sparzwängen auf Seiten der Kostenträger einen kritischeren Blick auf die Vergaberichtlinien zur Folge haben und zukünftig zu Einschränkungen führen könnten.

Für viele Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung stellen die Integrationshilfen eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit dar, um Erschwernisse im Studium zu kompensieren. Jedoch stößt der Einsatz der persönlichen und technischen Hilfen etwa bei Studierenden mit psychischen Erkrankungen oder Teilleistungsstörungen wie Dyskalkulie oder AD(H)S an seine Grenzen. Die Praxis zeigt, dass hier häufig nur in geringem Umfang ein Ausgleich über Studienassistenz erfolgen kann. Begleitende Angebote wie etwa die psychologische Einzel- oder Gruppenberatung durch das Studentenwerk bzw. die Hochschule sind sinnvoll. Hier wird weiterer Handlungsbedarf an der Entwicklung neuer Konzepte, die speziell diese Studierenden in den Blick nehmen, sichtbar.

Neben den Unterstützungsmöglichkeiten, die am Individuum ansetzen, sollte im Sinne des Inklusionsgedankens der Abbau struktureller Barrieren an den Hochschulen und der Ausbau von Angeboten der Hochschulen vorangetrieben werden. Einen Ansatzpunkt stellt beispielsweise die bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behindertenbeauftragten dar, die sich an den einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich gestaltet, und zum Teil als Ehrenamt wahrgenommen werden muss, wie die Evaluation der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für Alle“ aufzeigt (vgl. Hochschulrektorenkonferenz 2013, 14f.).

 

4. Unterstützungsmodelle für gehörlose Studierende

4.1 Entstehungsgeschichte erster Unterstützungsmodelle

Mit der Übernahme der Vergabe der Integrationshilfen in 2001 wurde die Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung direkt mit den schwierigen Bedingungen für gehörlose Studierende konfrontiert. Die Integrationshilfen sahen zwar Kostenübernahmen für Gebärdensprachdolmetschen vor, jedoch konnten kaum qualifizierte Dolmetscher_innen gefunden werden, da die vorgegebene Honorarverordnung weit unter den gängigen Sätzen lag. Das Fehlen an gut ausgebildeten Gebärdensprachdolmetscher_innen ließ sich nicht mit Schriftdolmetscher_innen oder anderen Kommunikationshilfen auffangen. Berlin war ein unattraktiver Standort für gehörlose Studierende, entsprechend Wenige nahmen den nötigen Mehraufwand für ein Studium in Berlin auf sich.

Zum Wintersemester 2006/2007 wurden die Studiengänge „Deaf Studies“ und Gebärdensprach-/Audiopädagogik an der Humboldt Universität eingeführt. Da nun eine größere Zahl gehörloser Studierender für die neuen Studiengänge nach Berlin kam, wurde das Fehlen einer angemessenen Bezahlung von Gebärdensprachdolmetscher_innen umso deutlicher. Das Studentenwerk Berlin bemühte sich um Verhandlungen mit Senat und Hochschulen und konnte 2008 eine erste zusätzliche Fahrkostenpauschale erwirken. Damit war die Situation nur geringfügig entspannt, da auch diese Honorierung nicht dem üblichen Satz entsprach. Dass dennoch ein Teil der Vorlesungen und Seminare von gehörlosen Studierenden besucht werden konnte, ist der Bereitschaft einiger Gebärdensprachdolmetscher_innen zu verdanken, zu einem geringeren Honorar zu arbeiten.

Um die weiterhin unzureichende Situation aufzufangen, entschied das Studentenwerk Berlin, im Rahmen eines Pilotprojektes Dolmetscher_innen fest anzustellen. Dies geschah in Zusammenarbeit mit der Berliner Initiative gebärdensprachiger Student_innen (BIGS). Bereits 2007 hatte sich diese Initiative aus betroffenen Studierenden mit dem Bestreben gegründet, bessere Bedingungen für gehörlose Studierende an den Berliner Hochschulen durchzusetzen. Andreas Bittner, Mitbegründer der BIGS, fasst die damaligen Gegebenheiten wie folgt zusammen: „In dieser aussichtslosen Lage haben sich taube Studierende zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Verbesserung der Situation zu erreichen“ (Bittner 2009, 81).

Von April 2009 bis März 2010 waren drei Gebärdensprachdolmetscherinnen damit beauftragt, das Studium für Gehörlose an den Berliner Hochschulen zu ermöglichen. Mit Erfolg. Erstmals konnte ein weitgehend barrierefreies Studium unter den gehörlosen Studierenden erreicht werden. Außerdem bot das Projekt die Chance, Erfahrungen in der Organisation des Hochschuldolmetschens zu sammeln. Es zeigte sich, dass die Planung der individuellen Einsätze eine umfassenden Koordination erforderte. So schreiben die drei Dolmetscherinnen in der Fachzeitschrift Das Zeichen: „Zum einen ermöglichte dieses Projekt den tauben Studierenden, zwei Semester lang barrierefrei studieren zu können; zum anderen wurde deutlich, dass der Koordinierungsaufwand für die Dolmetscheinsätze sehr hoch war und dass der eigentliche Dolmetschbedarf durch drei halbe Stellen nicht gedeckt wurde“ (Lohe / Maas / Polke 2010, 334).
Die Erfahrungen aus dem Projekt bildeten die Grundlage für weitere Honorarverhandlungen mit Senat und Hochschulen. Es erschien sinnvoll, die Koordination der Einsätze gesondert durchzuführen. Auch zeigte sich, dass drei fest angestellte Gebärdensprachdolmetscherinnen bei weitem nicht alle benötigten Einsätze abdecken können. Die Beschäftigung von externen Gebärdensprachdolmetscher_innen war weiterhin notwendig. Das Pilotprojekt wurde aus diesen Gründen nicht weitergeführt. Alternativ wurde über die Vergütung der freiberuflichen Dolmetscher_innen verhandelt. Am 15.03.2010 traten neue Richtlinien über die Vergabe der Integrationshilfen in Kraft, in denen sich die Bezahlung von Gebärdensprachdolmetscher_innen am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz orientiert.

 

4.2 Die heutige Gebärdensprachdolmetschkoordination

Parallel zur Einführung der neuen Honorarsätze stellte das Studentenwerk Berlin zwei studentische Mitarbeiterinnen an, um die Einsätze der Gebärdensprachdolmetscher_innen zu koordinieren. Die Planung erweist sich als sehr komplex, da die Dolmetscher_innen in Doppelbesetzung arbeiten. Jede_r gehörlose Studierende schickt vor Semesterbeginn den individuellen Stundenplan an die Koordinatorinnen. Diese erstellen daraus Anfragen an die freiberuflichen Dolmetscher_innen. Wer eine Veranstaltung übernehmen möchte, meldet sich zurück. Daraufhin erhalten die Studierenden die Antwort, welche Dolmetscher_innen in Frage kommen. Die Studierenden wählen selbst aus, welches Dolmetschteam die Veranstaltung übernimmt. Mit diesem Verfahren wird versucht, die individuellen Anforderungen der Studierenden an die Dolmetschenden zu berücksichtigen. Dabei spielen Inhalt der Veranstaltung und die bisherigen Erfahrungen der Dolmetschenden eine große Rolle.
Zu Beginn eines jeden Semesters ist sehr viel Neuplanung gefragt, während im Verlauf der Vorlesungszeit Änderungen im Stundenplan, Krankheitsausfall oder Prüfungstermine berücksichtigt werden müssen.
Für einen reibungslosen Ablauf sind die Koordinatorinnen mit mobiler Technik ausgestattet und können flexibel von zu Hause arbeiten. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass beide im Master Gebärdensprachdolmetschen studieren, da sie sehr gut in die Thematik eingebunden sind und das Durchführen von Informationstreffen oder Einzelgesprächen bei Bedarf möglich ist.

Der Zuwachs gehörloser Studierender in Berlin in den letzten Jahren zeigt, dass die Hauptstadt an Attraktivität gewonnen hat. Eine Zufriedenheitsumfrage nach dem ersten Durchführungsjahr der Koordination unter den in Anspruch nehmenden Studierenden wurde überwiegend positiv bewertet. Hinzu kommt, dass die Anzahl qualifizierter Gebärdensprachdolmetscher_innen in Berlin steigt. Dennoch gibt es vereinzelt Seminare oder Prüfungstermine, die nicht besetzt werden können oder es lässt sich nicht das von Studierenden gewünschte Dolmetschteam buchen. Dies gilt insbesondere für schwer zu dolmetschende Fächer wie Mathematik oder Physik. Hier sind gelegentlich Alternativen gefragt. Manch ein_e Studierende_r kommt in solchen Fächern besser mit Schriftdolmetschen oder einer Studienassistenz zurecht. Jedoch kann die Koordinierung bisher keine Einsätze von Schriftdolmetscher_innen oder anderen Kommunikationshilfen berücksichtigen.

4.3 Zwischenbilanz und Ausblick

In der Praxis zeigt sich ein unterschiedliches Verständnis der Nutzung von Gebärdensprachdolmetscher_innen. Aus der Sicht vieler betroffener Studierender sollte zu Zeiten der UN-Behindertenrechtskonvention das Studium ebenso durchgeführt werden können wie von hörenden Studierenden. Dies sollte die Möglichkeit für kurzfristiges Fehlen ebenso einschließen wie die Möglichkeit, unbegrenzt Stunden zu nutzen und Veranstaltungen zu besuchen. Die bestehende Struktur, nach der Fehltage begründet und benötigte Stunden jedes Semester neu beantragt und nachgewiesen werden müssen, wird oft als bürokratische Hürde wahrgenommen.
Aus Sicht der Kostenträger werden Ausgaben für nicht stattgefundene Einsätze kritisch gesehen, ist doch das Ziel der Integrationshilfen, Hilfen fürs Studium bereitzustellen und nicht die Finanzierung von Stornierungen. Nicht selten fallen Seminare jedoch auch durch interne Stundenplanänderungen aus oder eine Krankschreibung von Dozierenden erreicht die Dolmetschenden nicht rechtzeitig. Aus diesem Grund sind alle Beteiligten, Studierende wie Hochschule aufgefordert, sorgsam mit den dafür bereitgestellten Geldern umzugehen.

Für die Zukunft gibt es bei der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher_innen und anderen Kommunikationshilfen noch Handlungsbedarf, vor allem im Bereich des studentischen Engagements. Bisher können durch die Integrationshilfen nur studienrelevante Veranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetscher_innen abgedeckt werden. Für Gremienarbeit, Gasthörerschaft, studentische Tätigkeiten oder Zusatzkurse können bisher keine Bewilligungen erfolgen. Oft scheitert schon ein Beratungsgespräch vor Ort daran, dass dafür von Hochschulseite keine Gebärdensprachdolmetscher_innen zur Verfügung gestellt werden. Hier sollten verstärkt die Hochschulen selbst in die Bereitstellung von Dolmetschenden einbezogen werden.
Wenn ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention das umfassende Recht auf inklusive Bildung ist, kann das momentan bestehende Modell, also die Organisation der Gebärdensprachdolmetscheinsätze über das Studentenwerk Berlin, nur eine weitere Stufe auf dem Weg zur inklusiven Hochschule sein (vgl. Artikel 24, UN-Behindertenrechtskonvention).

 

5. Studienbeginn und Studienabschluss

Ein besonderes Augenmerk legt die Beratungsstelle auf die Unterstützung zum Studienbeginn und zum Studienende. In beiden Phasen stehen viele offene Fragen an, der Alltag wird völlig auf den Kopf gestellt. Aus diesem Grund gehen genau in diesen Zeiten viele Beratungsanfragen ein. Es hat sich gezeigt, dass das Interesse an Informationsveranstaltungen groß ist und diese gerne wahrgenommen werden.

5.1 Einführungsseminare

Für Schüler_innen und Studieneinsteiger_innen findet jährlich vor dem Wintersemester im September ein zweitägiges Einführungsseminar statt.
Gerade zum Studieneinstieg ist für die Studierenden viel zu organisieren, etwa die Pflege im Studium oder ein barrierefreier Wohnheimplatz. Viele Studienanfänger_innen kennen zudem die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten nicht. Genau an diesen Stellen setzt das Einführungsseminar an.
Fachreferent_innen der Berliner Hochschulen und des Studentenwerks Berlin informieren zu Themen wie Studienvorbereitung, Studienorganisation und Studienfinanzierung. Darüber hinaus berichten Studierende, die bereits seit längerer Zeit im Studium stehen, von ihren eigenen Erfahrungen, Tipps und Herangehensweisen. Das Einführungsseminar findet seit vielen Jahren mit großer Nachfrage statt. Nebenbei können erste Kontakte zu anderen Studierenden in ähnlichen Situationen geknüpft werden.

Darüber hinaus stellen die Mitarbeiterinnen des Studentenwerks ihr Angebot zu den Einführungstagen an den Hochschulen vor, um über diesen Weg die Studierenden früh zu erreichen und zu informieren.

5.2. Gruppe zum Berufseinstieg für Absolvent_innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Im Beratungsalltag wurde deutlich, dass es große Unsicherheiten in Bezug auf den Übergang vom Studium ins Berufsleben gibt. Zusätzlich zu den Fragen aller Berufssuchenden müssen sich die Absolvent_innen noch mit der Darstellung ihrer Behinderung oder Erkrankung auseinandersetzen.
Eine Sorge etwa ist, „dass mich keiner haben will, obwohl ich jetzt so viel Kompetenzen aufgebaut habe. Das keiner sieht, dass die Behinderung nur ein Teil von mir ist und dass sie auch Stärken hervorbringt“ (Kreisz 2013, 25).
Allgemeine Bewerbungstrainings und Coachingangebote sind oftmals nicht auf Fragen ausgerichtet, die sich aus dem Umgang mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei einer Bewerbung ergeben können. Das Deutsche Studentenwerk organisiert daher jährlich ein bundesweites Seminar, die Gruppe zum Berufseinstieg des Studentenwerks Berlin wird für interessierte Studierende der Region Berlin-Brandenburg  angeboten und findet einmal jährlich mit sechs Terminen statt.
Referent_innen aus dem Bewerbungstraining, den Arbeitsagenturen und Personalvertretungen schulen und informieren aus unterschiedlichen Blickwickeln. Themen sind neben allgemeinen Fragen zu Bewerbung und Berufseinstieg u.a. die Darstellung der Beeinträchtigung im Bewerbungsverfahren sowie Unterstützungsmöglichkeiten öffentlicher Träger. Ziel der Gruppe zum Berufseinstieg ist, dass die Teilnehmer_innen ihre Kompetenzen in den Vordergrund stellen und gestärkt sowie motiviert aus der Gruppe herausgehen.
Die persönliche Gruppenatmosphäre bietet daher einen geschützten Raum zum Ausprobieren und gegenseitigen Austausch.

 

6. Resümee

Im vorliegenden Artikel wurden Hintergründe und Tätigkeitsspektrum der Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung aufgezeigt. Zum größten Teil werden diese Angebote sehr gut angenommen, was an positiven Rückmeldungen der Studierenden sowie an den Zahlen der Absolvent_innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung festzustellen ist.
Dem Titel nach „Von A wie Absolvent_innengruppe bis S wie Studienassistenz“ verbleiben die Buchstaben T bis Z. Diese Lücke steht für das Unerreichte, für weitere Ziele, die gesteckt werden sollten, um noch bestehende Barrieren abzubauen. Als großes Hindernis wird dabei das Spannungsfeld zwischen den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention und den mit der Umsetzung einhergehenden Kosten wahrgenommen. Dies lässt sich besonders bei der Vergabe der Integrationshilfen feststellen. Ist der Zuwachs an Studierenden, die Hilfen in Anspruch nehmen, grundsätzlich eine positive Bilanz, so unterliegt die Vergabepraxis vermehrt Überprüfungen und Neuregelungen, welche das Antragsverfahren bürokratisieren.

Bei den Angeboten außerhalb der Vergabe von Hilfen sind weitere Ideen und Impulse gefragt. Die Mitarbeiterinnen stellen sich neuen Aufgaben und Bedarfen. Dazu zählt z.B. die Schaffung adäquater Angebote für Studierende mit Teilleistungsstörungen oder AD(H)S, welche in der Zusammenarbeit mit Kolleg_innen der Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratungsstelle umgesetzt werden sollen. Weiterhin wurde in diesem Jahr das Projekt „Studentenwerk barrierefrei“ ins Leben gerufen. Unter Einbeziehung beeinträchtigter Studierender sollen die Einrichtungen des Studentenwerks Berlin auf bestehende Barrieren überprüft werden. Dabei steht insbesondere die subjektive Wahrnehmung der Nutzer_innen von Studentenwerksangeboten im Vordergrund.
Auch sollen Gebärdensprachvideos in den Internetauftritt integriert werden.

Es ist also noch viel zu tun auf dem Weg zur inklusiven Hochschule und inklusiven Studierendenwerken.

 

7. Literatur

Abgeordnetenhaus von Berlin (19.12.2000). Vorlage – zur Kenntnisnahme – über die Umsetzung von Mitteln der Bezirksämter für die Wahrnehmung der Zuständigkeit „Eingliederungshilfe für behinderte Studierende“ durch die Hochschulen des Landes Berlin. Drucksache 14/894.

Bittner, Andreas (2009): Barrierefreiheit für taube Studierende an Berliner Hochschulen – nur eine hohle Phrase? In: Das Zeichen (2009), Nr. 81, 23. Jahrgang, S. 80-81.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011): Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Bonn.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2013): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2012. 20. Sozialerhebung des Deutschen Stundentenwerks durchgeführt durch HIS-Institut für Hochschulforschung.
http://www.studentenwerke.de/pdf/20-SE-Bericht.pdf [18.07.2013]

Deutsches Studentenwerk (2012). Beeinträchtigt studieren – Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Erkrankung im Bachelor-/Master-Studiensystem 2011. 1. Auflage, Berlin.

BerlHG, Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin, Neubekanntmachung vom 13. 2. 2003 (GVBl. S. 378) in der ab 2. 6. 2011 geltenden Fassung.
http://www.berlin.de/sen/wissenschaft-und-forschung/rechtsvorschriften/
[18.07.2013]

BerlHG, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (1999), S.630ff., in der Fassung vom 17. November 1999.

BerlHG, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (1995), S.727ff., in der Fassung vom 5. Oktober 1995.

BGG vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), zuletzt geändert  durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html  [18.07.2013]

HRG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18),    zuletzt geändert  durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506) 
http://www.gesetze-im-internet.de/hrg/BJNR001850976.html [18.07.2013]

Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (2013). Eine Hochschule für Alle – Ergebnisse der Evaluation.
http://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/Auswertung_Evaluation_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf [12.07.2013]

Hochschulrektorenkonferenz (2009): „Eine Hochschule für Alle“ - Empfehlungen der 6. Mitgliederversammlung am 21.04.2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit.
http://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/Entschliessung_HS_Alle.pdf [12.07.2013]
Kreisz, Natalie (2013): Bange machen gilt nicht, in: DSW Journal (2013), Heft 1, 8. Jahrgang, S. 25-27.

LGBG, zugleich Artikel 1, Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung) in der Fassung 17. Mail 1999, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (1999), S. 178ff.

Lohe, Nal / Maas, Sarah / Polke, Kristin (2010): „Angestellte Dolmetscherinnen für taube Studierende in Berlin, Zwischen- oder Dauerlösung“ in: Das Zeichen (2010), Nr. 85, 24. Jahrgang, S. 334-337.

Studentenwerk Berlin (2013): Geschäftsbericht 2012. 1. Auflage, Berlin.